RayWonders schrieb:also läuft es möglicherweise doch auf eine Enteignung/Eigentümerwechsel von Besitztümern hinaus, zumindest in dem Sinne dass die PErson die Besitztümer verliert und der Eigentümer wechselt?
@RayWondersAuf welcher rechtlichen Grundlage?
Das würde mich sehr interessieren.
Bisher heisst es "eingefroren". Bedeutet, für eine Zeit entzogen.
Aber total wegnehmen? Das lässt sich doch nicht begründen.
Und die Staaten, die das machen, legen ja großen Wert darauf,
Rechtsstaaten zu sein.
In China und Russland würde uns das nicht wundern.
Aber "hier" können wir das nicht gutheissen.
Wer unreflektiert mit einer Enteignung dieser obszönen Vermögen einverstanden ist,
ist doch im Grunde schadenfroh und heimlich neidisch.