@JoschiX ich verstehe aber immer noch nicht was das soll. Ein Otto-Normalbürger, klar, wenn dem das Auto beschlagnahmt wird und es kurzfristig nicht wiederbekommt dem entstehen riesige Unannehmlichkeiten.
aber bei dem hier:
Das teilte das französische Wirtschaftsministerium mit. Die Yacht habe zu Beginn der Zollkontrolle noch auslaufen wollen und damit gegen geltende Regelungen verstoßen. Daraufhin sei die Beschlagnahmung ausgesprochen worden. Als Besitzer stellten die Beamten den Angaben zufolge ein Unternehmen fest, dessen Hauptaktionär auf der Sanktionsliste der Europäischen Union gegen russische Oligarchen stehe.
Der französische Wirtschaftsminister Bruno Le Maire hatte zuvor angekündigt, Besitztümer von sanktionierten Russen in Frankreich beschlagnahmen zu wollen. Hierzu werde man die rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Man arbeite an einer Übersicht über das Finanzvermögen, die Immobilien, Yachten und Luxusfahrzeuge von Russen in Frankreich, die bereits mit Sanktionen belegt sind. „Wir werden außerdem alle russischen Personen mit Vermögen in Frankreich identifizieren, die wegen ihrer Nähe zur russischen Regierung noch auf die europäische Sanktionsliste gesetzt werden könnten.“
Quelle:
https://rp-online.de/politik/ausland/marseille-yacht-eines-russischen-oligarchen-in-frankreich-beschlagnahmt_aid-66796445Der wartet doch dann einfach bis er die Yacht wieder zurückbekommt, weil das ist ja sicher so wie du es beschreibst, weil es nur eine Beschlagnahmung ist? Daher die Frage nach dem Ende der Beschlagnahmung, das muss doch im Moment der Beschlagnahmung schon festgelegt werden was für Auflagen das sind, oder nicht?