Russland das Buhland... aber warum?
19.05.2015 um 20:08def schrieb:Und? Warum sollte ein Geringverdiener nicht seinen persönlichen Steuersatz heranziehen dürfen und ein Vielverdiener müssen?Nochmal bei Kapitalerträgen zahlen beide doch den selben Steuersatz.
Der Persönliche Steuersatz hat nix damit zu tun, sondern errechnet sich aus den Gezahlten Steuern zum Jahreseinkommen.
def schrieb:Witziger Weise gilt sie unter anderem auch für Gewinne aus typisch Stiller Beteiligung an Kapitalgesellschaften... da werden aus Einkünften aus Gewerbebetrieb die mit bis zu 45% besteuert werden per Definition Kapitalerträge die mit 25% besteuert werdenStille Beteiligung ist ja nix anderes als zb eine Aktie oder anders gearteter Anteil an einer Firma.
Also eine Kapitalanlage.
def schrieb:Korrekt. Eine Privatperson hat diese Möglichkeit der Steuervermeidung gar nicht da sie in dem europäischen Land steuerpflichtig ist, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.und wo ist das Problem? Das Deutsche Steuerrecht ist wohl mit das Komplexeste auf der Welt.