dasewige schrieb:die sind bekloppt, das sind deutsche staatsbürger und keine türkische.
Das hat ja nichts mit der nationalen türkischen Gesetzgebung zu tun.
Das gleiche Recht nehmen sich viele andere Staaten auch heraus. Deutschland z.b. mit dem Völkerstrafgesetz.
http://www.merkur.de/politik/erdogan-deutschland-wegen-kriegsverbrechen-angezeigt-1472379.html02.11.11 - 15:41
Erdogan in Deutschland wegen Kriegsverbrechen angezeigt
Deutsche Anwälte haben bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige gegen den türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan, Verteidigungsminister Vecdi Gönül, dessen Vorgänger Sabahattin Çakmak und mehrere hohe Militärs gestellt.Sie werden für Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht, die angeblich seit 2003 im Kurdenkonflikt in der Südosttürkei begangen worden seien. Erdogan hält sich derzeit zu einem Staatsbesuch in Deutschland auf.
Grundlage der Anzeige, die der dapd vorliegt, ist das deutsche Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) von 2002. Demnach können militärische Vorgesetzte und verantwortliche Politiker wegen geächteter Kriegsverbrechen international belangt werden, auch wenn die Taten außerhalb Deutschlands begangen wurden.
Klar ist das ein wenig höher aufgehangen, aber im Kern die gleiche rechtliche Verfahrensweise. Käme es dort zu einer Anklage könnten die Angeklagten bei Einreise auch verhaftet werden um ihnen den Prozess zu machen.
Albern finde ich diese Aktion auch, keine Frage, aber rein juristisch gesehen durchaus möglich.