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Legalisierung von Cannabis

13.132 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Berlin, Cannabis ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Legalisierung von Cannabis

24.03.2024 um 12:44
Zitat von ToxidToxid schrieb:Auch die Menge ist unbegrenzt.
Ach Super, ich war von 5 Samen ausgegangen… habe schon bei Royal Queen Seeds gestöbert und den Warenkorb für den 1. April gepackt. Habe mich für die Bloomint Growbox entschieden, 80x80x160cm, knapp 90 Euro. Plug & Play Vorschaltgerät 250W war 50 Euro, der Reflektor mit Fassung 12 Euro und MH / NDL Leuchtmittel jeweils von Philips zusammen 40 Euro.
Bei 3 Volljährigen im Haushalt sollte dann auch keine Überproduktion stattfinden. Alles sicher verschlossen im Keller untergebracht, EFH, da meckert keiner. Ich freu mich!


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24.03.2024 um 12:48
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Royal Queen Seeds gestöbert und den Warenkorb für den 1. April gepackt
Nimm alles, nur nicht RQS. Das ist wohl der Breeder mit dem schlechtesten Ruf überhaupt. Sensi Seeds, Barneys Farm, Ace Seeds, Fast Buds, Aber niemals RQS oder Zamnesia Seeds...


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24.03.2024 um 14:31
Zitat von ToxidToxid schrieb:Aber niemals RQS oder Zamnesia Seeds
Danke, hatte gar nicht geschaut von welchen Züchtern meine auserwählten Sorten stammen, checke ich nochmal.

Eben ins CanG geschaut.
Da steht, dass Stecklinge Vermehrungsmaterial sind, genau wie Samen.

Nun verstehe ich aber nicht so ganz, ab wann ein Steckling zur Cannabispflanze im Sinne der 3 Pflanzenregelung wird.
Wenn er wurzelt schlägt? Wenn er blüht? Vorblüte?
Irgendwie ist das Gesetz nicht genau.
Denn im Grunde könnte man ja von seinen 3 Pflanzen, bevor man sie in die Blüte schickt Stecklinge schneiden, aber dann läuft man Gefahr mehr als 3 Pflanzen pro volljährigem Kopf im Haus zu haben.
Steigt da jemand durch?


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24.03.2024 um 14:46
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Irgendwie ist das Gesetz nicht genau.
Na doch eigentlich schon unter §1 des CanG ist die Begriffsbestimmung.
Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von Cannabispflanzen
verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen;
Quelle: §1 Absatz 6 CanG


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24.03.2024 um 14:48
Zitat von amtraxxamtraxx schrieb:Na doch eigentlich schon unter §1 des CanG ist die Begriffsbestimmung.
Ja, das habe ich gelesen, aber ab wann wir der Steckling zur Cannabispflanze? Bei Stecklingen fem. Pflanzen sind doch schon sehr früh Geschlechtsmerkmale zu erkennen.


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24.03.2024 um 14:54
Zitat von LeppyLeppy schrieb:ab wann
Wenn Blüten oder Fruchtstände erkennbar sind fällt es unter die 3 Pflanzen Regel. Samen / Stecklinge bzw. Vermehrungsmaterial ist unter Absatz 8 ausgeschlossen und zählt nicht dazu.


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24.03.2024 um 14:59
Zitat von amtraxxamtraxx schrieb:Wenn Blüten oder Fruchtstände erkennbar sind fällt es unter die 3 Pflanzen Regel. Samen / Stecklinge bzw. Vermehrungsmaterial ist unter Absatz 8 ausgeschlossen und zählt nicht dazu.
Also wenn ein Steckling in den Achseln schon 1-2 weiße Haare trägt, ist es immer noch ein Steckling? Das meine ich. Denn dann wäre eine Cannabispflanze im Sinne der 3 Pflanzenregelung erst eine Cannabispflanze, wenn sie in die Blüte geschickt wird. Kann aber ja auch nicht sein, weil aus einem Steckling kann ja durchaus eine große Pflanze werden ohne das sie blüht.
Oder wo habe ich meinen Denkfehler?


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24.03.2024 um 17:01
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Ach Super, ich war von 5 Samen ausgegangen
Zu den Samen habe ich bisher keine genauen Angaben gefunden.
Es wäre ja schön, wenn man da nicht genau abzählen muss, weil ja nicht immer alles aufgeht.
An 2unbegrenzt" glaube ich dennoch nicht.

Aus folgendem Grund:
Was will man mit zu viel? Was hat man damit vor?
Das wäre die Fragen
Abgeben darf man es nicht. Nicht im größeren Stil.

Ich hab hier gestern ein paar links eingestellt. Muss daraufhin nochmal genau lesen.


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24.03.2024 um 17:21
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Zu den Samen habe ich bisher keine genauen Angaben gefunden.
Es wäre ja schön, wenn man da nicht genau abzählen muss, weil ja nicht immer alles aufgeht.
Ich zitiere nochmal aus dem Gesetzestext, leider ist die finale Fassung noch nicht online, bevor Schwesig ihren Otto untersetzt.
Zitat von ToxidToxid schrieb:Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz und der Versand nach Deutschland ist zulässig.
Keiner kann dir was, wenn du 50 oder 500 Samen zu Hause hast. Du bekommst die auch jetzt normal im Supermarkt zu Zigtausenden pro Packung. Auch die kannst du in die Erde drücken und diese keimen, aber werden erst in 2-3 Generationen wieder potent sein.. Bisher gilt: In nicht zählbarer Menge und nicht zum illegalen Gebrauch. Ab 01.04. fällt beides weg.


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24.03.2024 um 17:34
Es ist das Wort „Jungpflanze“ meiner Meinung nach ausschlaggebend.
Im Gesetz wird nicht näher geklärt, was eine Jungpflanze ist, außer das sie keine Fruchtstände/ Blüten tragen soll, um noch als Vermehrungsmaterial/Steckling angesehen werden zu können.

Habe mal nach der Definition Jungpflanze gegoogelt:
Im gärtnerischen Sprachgebrauch beschreibt das Wort Jungpflanze eine Pflanzenqualität, die weiter verarbeitet, getopft oder gepflanzt werden kann. Hierbei werden Größen und Anzuchtsysteme unterschieden. Je nach Ursprung spricht man von einem bewurzelten Steckling oder einer Sämlingsjungpflanze, die aus Aussaat hervorgegangen ist. Typisch für eine Jungpflanze ist der feste Wurzelballen, der ein sicheres und rasches Weiterwachsen ermöglicht.
Quelle: https://www.sprachnudel.de/woerterbuch/Jungpflanze

Der Duden schreibt verkürzt das gleiche….

Also angenommen ich ziehe meine Jungpflanzen aus Stecklingen im 12cm Topf und topfe sie zur Blüte in einen 30cm Topf um, ist sie meiner Vermutung nach mit dem Umtopfen dann keine Jungpflanze mehr.
Sollte die Jungpflanze Geschlechtsmerkmale zeigen, macht es Sinn, wenn man das Gesetz sehr genau nimmt, einzelne Haare der Vorblüte zu entfernen. Die Pflanze wird doch ungehindert weiter wachsen, aber so ist man auf der sicheren Seite, würde ich meinen.

Bei Vermehrungsmaterial daher keine Beschränkung in Bezug auf die Menge, das lese ich auch klar heraus.


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24.03.2024 um 17:49
Nachtrag: vielleicht ist sie auch noch so lange eine Jungpflanze, bis sie eingewurzelt ist im großen Topf?

Finde das einen wichtigen Punkt. Denn es macht ja schon Sinn die Pflanzen auf eine gewisse Größe zu bringen, bevor man sie in die Blüte führt.
Wenn eine „alte“ Mutterpflanze mit verholzten Trieben zu der 3 Pflanzenregelung zählt, wüsste ich das auch gerne.

Eigentlich müsste man das Ministerium mal anschreiben und nachfragen.


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24.03.2024 um 17:51
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Finde das einen wichtigen Punkt. Denn es macht ja schon Sinn die Pflanzen auf eine gewisse Größe zu bringen, bevor man sie in die Blüte führt.
Wenn eine „alte“ Mutterpflanze mit verholzten Trieben zu der 3 Pflanzenregelung zählt, wüsste ich das auch gerne.

Eigentlich müsste man das Ministerium mal anschreiben und nachfragen.
Mach dich doch nicht verrückt, es steht doch alles ganz klar im Gesetz. Was willst du da schlafende Hunde wecken? Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt.


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25.03.2024 um 16:57
Zitat von ToxidToxid schrieb:Toxid schrieb:
Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz und der Versand nach Deutschland ist zulässig.

Keiner kann dir was, wenn du 50 oder 500 Samen zu Hause hast. Du bekommst die auch jetzt normal im Supermarkt zu Zigtausenden pro Packung. Auch die kannst du in die Erde drücken und diese keimen, aber werden erst in 2-3 Generationen wieder potent sein.. Bisher gilt: In nicht zählbarer Menge und nicht zum illegalen Gebrauch. Ab 01.04. fällt beides weg.
@Toxid
Ich glaube du irrst dich. Deine Argumentation ist auch nicht in sich schlüssig. Und die von dir verlinkte Textstelle
nennt keine Samenzahl/oder Grammzahl. Da ist nur von "Cannabissamen" die Rede. Ich weiss, dass ich die kaufen darf.
Aber wie viele?

Warum erscheint mir deine Argumenrtation nicht schlüssig?
Wenn ich nach der Teillegalisierung unbegrenzt Samen einkaufen darf, weil das ja noch keine Pflanzen sind, warum ist es jetzt noch verboten? Samen sind keine Pflanzen. Vielleicht möchte ich die ja hanz anders verwenden, z.B. in eine Collage kleben.

Der Autor hier nennt eine Zahl. Ich finde den Artikel lesenswert
Für den Anbau braucht ihr natürlich auch Samen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes können Erwachsene im EU-Ausland oder in einem der zukünftigen Cannabis-Clubs bis zu sieben Samen legal erwerben. Besitzt ihr mehr, können sie beschlagnahmt werden und euch drohen im Zweifel eine Anzeige und Bußgeld.
Quelle: https://www.vice.com/de/article/7kxj4g/der-vice-guide-zum-legalen-cannabis-anbauen-zu-hause


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25.03.2024 um 17:05
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Wenn eine „alte“ Mutterpflanze mit verholzten Trieben zu der 3 Pflanzenregelung zählt, wüsste ich das auch gerne.
Gehen wir mal von einen Haushalt mit zwei Erwachsenen aus. Da macht es bei max. 100g Besitz doch keinen Sinn mit Mutterpflanzen rum zu machen. Drei Samen sind für 10€ zu haben.


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25.03.2024 um 17:06
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Aber wie viele?
Der Gesetzestext nennt keine klare Zahl beim Import aus EU Ausland nur bei Abgabe von den CSC ist es begrenzt auf 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat. Ich schrieb doch bereits das unter §1 CanG Vermehrungsmaterial explizit ausgeschlossen wird im Bezug auf Besitzgrenzen. Wie kommt Vice darauf zu sagen der Besitz von mehr als sieben Samen wäre illegal ? Dann soll mir jemand zeigen wo bitte im CanG das verankert ist ?


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25.03.2024 um 17:08
Keine Rechtsberatung. Samen sind m.W.n. legal solange sie für den legalen Anbau bestimmt sind. Wenn Du aber 50 bestelltst kann dir sicher ein illegales Vorhaben unterstellt werden. So lief es jedenfalls bisher. Du konntest nicht behaupten ich möchte die 3 Cannabissamen aus NL an Tauben im Park verfüttern. Ich würde auf jeden Fall Gerichtsurteile dazu abwarten.


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25.03.2024 um 17:27
Zitat von 7roses7roses schrieb:Wenn Du aber 50 bestelltst kann dir sicher ein illegales Vorhaben unterstellt werden.
Nein eben nicht... Laut Begriffsbestimmung gibt es nur Besitzgrenzen für 3 Cannabispflanzen... Nicht für Samen/Stecklinge oder Jungpflanzen. Die Besitzgrenzen für das fertige Gras beziehen sich ja auch auf getrocknete Produkt und alles darüber soll vernichtet werden. Sonst wäre es viel zu kompliziert. Bei 5 Samen pro Monat vom CSC komme ich auch auf 60 Stck im Jahr warum sollte ich dann diesen Vorrat nicht auch online bestellen dürfen ? Und wie du selber sagst im Gesetzestext steht der Umgang mit Samen ist erlaubt so lange sie nicht für illegalen Anbau gedacht sind. Das kann aber im Umkehrschluss nicht heißen ich darf nur 3 Samen importieren, von denen vielleicht nur einer keimt.
Im Gesetz selber steht keine feste Anzahl beim Import.


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25.03.2024 um 17:32
Zitat von 7roses7roses schrieb:Keine Rechtsberatung. Samen sind m.W.n. legal solange sie für den legalen Anbau bestimmt sind. Wenn Du aber 50 bestelltst kann dir sicher ein illegales Vorhaben unterstellt werden. So lief es jedenfalls bisher. Du konntest nicht behaupten ich möchte die 3 Cannabissamen aus NL an Tauben im Park verfüttern. Ich würde auf jeden Fall Gerichtsurteile dazu abwarten.
@7roses
Das denke ich auch.
Ich würde nicht im guten Glauben bestellen. Das Gestz ist zT schwammig.


Für mich sieht es so aus, dass ich in diresem Jahr mit ein paar Pflanzen beginnen möchte.
Mir reichen drei vollkommen aus.

Ich würde nur den Leuten, die das neue Gesetz ausreizen wollen, raten sich zu überlegen, was sie machen.

Wenn der Stress im Leben schon so ausreicht, muss man sich nicht noch das an Land ziehen.

Wenn Steinmeier unterschrieben hat und das Gesetz in Schwung kommt, wird man ja sehen.

Ich bin sehr gespannt, ob sich einige Bundesländer durch besondere Erbsenzählerei hervortun werden,
weil ihnen das Gestz nicht passt. Damit rechne ich.


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25.03.2024 um 18:47
Alle Texte nochmal hoch und runter gelesen und Nein ich finde keine Besitzgrenzen für Samen. Es ist bisher leider so, dass Deutschland das einzige EU-Land ist, das den Hanfsamenverkauf an Privatpersonen ungeachtet des THC-Gehalts verbietet. In anderen EU-Ländern ist der Handel jedoch erlaubt, was zu einer rechtlichen Grauzone beim Import nach Deutschland führt und ich denke nicht das der Zoll jetzt weiterhin großflächig die Sendungen von Samenshops abfängt wenn doch laut Gesetzgeber Samen jetzt legal sind.
Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedsstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet oder per Fernabsatz und der Versand nach Deutschland ist zulässig. Zudem dürfen bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat von Anbauvereinigungen an volljährige Nicht-Mitglieder zum Zweck des privaten Eigenanbaus weitergeben werden, sofern die Cannabissamen und Stecklinge beim gemeinschaftlichen Eigenanbau entstanden sind. Bei einer gemischten Weitergabe von Samen und Stecklingen dürfen insgesamt maximal 5 Samen und Stecklingen abgegeben werden. Nicht-Mitglieder haben in diesem Fall der Anbauvereinigung die für die Herstellung der weitergegebenen Cannabissamen oder Stecklinge entstandenen Selbstkosten zu erstatten.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html


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25.03.2024 um 19:03
@amtraxx
Ich habe von der Begrenzung auch nur in diesem Artikel gelesen

Hier ein paar praktische Tipps von Oliver Waack-Jürgensen, Vorstand im Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs:
die beste Zeit für die Aussaat privater Hanfpflanzen.., „ist genau jetzt“. Zumindest, wenn man sich als Outdoor-Grower versuchen möchte.

Der vorausschauende Kiffgärtner ordert feminisierte, weil sich mit männlichen Hanfpflanzen nichts anfangen lässt. Diese bilden Pollen und bestäuben die weiblichen Pflanzen, die dann weit weniger wirksames Cannabis produzieren.
Für Anfänger empfehlen sich sogenannte Autoflowering Seeds, die vergleichsweise pflegeleichte Pflanzen hervorbringen, verkürzte Wachstums- und Blütezeit inklusive.

...am besten mehr als drei Samen bestellen, weil man nie genau wissen könne, ob auch wirklich alle keimen werden.

Expertentipp: Zitronensaft

Samen...sollten nämlich in gut befeuchtetem Küchenpapier zum Keimen gebracht und in einem Frischhaltebeutel aufbewahrt werden. Jeden Tag die Entwicklung überprüfen. Nach 48 Stunden, spätestens aber nach einer Woche sollten sie anfangen zu keimen. ...Dem Wasser für den Keimungsprozess einen Tropfen Zitronensaft beigeben. Das sorge für einen neutraleren Säurewert des Berliner Leitungswassers und sei bekömmlicher für die Samen.

Wichtig: Die keimenden Samen sollten vorsichtig aus dem Küchenpapier genommen werden, um sie dann in Torfplatten mit pH-neutralem Wasser aufquellen lassen. Die Keimlinge anschließend in Töpfe verpflanzen und auf den Balkon stellen oder eben im Garten verbuddeln. „Den Rest macht die Natur.“

Düngen ist wichtig, dabei gilt es aber darauf zu achten, dass man seine Pflanzen auch überdüngen kann.
Und sollte es im Sommer mal wieder zu trocken sein, muss natürlich auch gewässert werden. Je mehr Sonne der Sommer bringt, desto besser für die Pflanzen und den Ertrag. Licht, der pH-Wert des Wassers beim Keimen, Düngen: Das seien letztlich die drei wichtigen Säulen, auf denen das Outdoor-Growing aufbaue,

...Schädlinge.
Hanfpflanzen können von Blattläusen oder Thripse befallen werden. Gegen beides kann glücklicherweise auch ohne den Einsatz von chemischen Mitteln vorgegangen werden. Spinnmilben stehen ebenfalls auf Hanfpflanzen. Diese lassen sich wiederum mit handelsüblichen Raubmilben bekämpfen.

Erntezeit, schönste Zeit: Hanfpflanzen aus Autoflowering Seeds können bereits nach drei Monaten geerntet werden. Für die anderen ist die Erntezeit etwa im September oder Oktober. Bei den geernteten Pflanzen die großen Blätter abschneiden und diese mit den Blüten nach unten etwa zehn Tage lang in einem dunklen Raum trocknen lassen.

Einfach die Pflanzen auf einem Kleiderbügel aufhängen. Dann die Blüten in Schraubgläsern verschließen und zwei Wochen lang reifen lassen. Und im Anschluss, klar: Spaß haben und die Früchte der Gartenarbeit genießen.
Quelle: https://taz.de/Cannabisanbau-leicht-gemacht/!5997513/


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