Es ist das Wort „Jungpflanze“ meiner Meinung nach ausschlaggebend.
Im Gesetz wird nicht näher geklärt, was eine Jungpflanze ist, außer das sie keine Fruchtstände/ Blüten tragen soll, um noch als Vermehrungsmaterial/Steckling angesehen werden zu können.
Habe mal nach der Definition Jungpflanze gegoogelt:
Im gärtnerischen Sprachgebrauch beschreibt das Wort Jungpflanze eine Pflanzenqualität, die weiter verarbeitet, getopft oder gepflanzt werden kann. Hierbei werden Größen und Anzuchtsysteme unterschieden. Je nach Ursprung spricht man von einem bewurzelten Steckling oder einer Sämlingsjungpflanze, die aus Aussaat hervorgegangen ist. Typisch für eine Jungpflanze ist der feste Wurzelballen, der ein sicheres und rasches Weiterwachsen ermöglicht.
Quelle:
https://www.sprachnudel.de/woerterbuch/JungpflanzeDer Duden schreibt verkürzt das gleiche….
Also angenommen ich ziehe meine Jungpflanzen aus Stecklingen im 12cm Topf und topfe sie zur Blüte in einen 30cm Topf um, ist sie meiner Vermutung nach mit dem Umtopfen dann keine Jungpflanze mehr.
Sollte die Jungpflanze Geschlechtsmerkmale zeigen, macht es Sinn, wenn man das Gesetz sehr genau nimmt, einzelne Haare der Vorblüte zu entfernen. Die Pflanze wird doch ungehindert weiter wachsen, aber so ist man auf der sicheren Seite, würde ich meinen.
Bei Vermehrungsmaterial daher keine Beschränkung in Bezug auf die Menge, das lese ich auch klar heraus.