maltitol schrieb:wenn ich 3 Pflanzen anbaue und da dann knapp 350g
Das muss man mit 3 Pflanzen aber auch erstmal schaffen
;) Bzw kannst du ja steuern, wie groß die Pflanzen werden.
In dem Link von
@Biernot wird es aber auch erklärt. Vielen Dank für den Tipp!
Die 50Gramm Regelung greift laut Anwalt erst, wenn die Blüten von der Pflanze abgenommen und getrocknet werden.
Laut dem Anwalt kannst du erst 50 Gramm trocknen (bzw nass sind es ja mehr) und wenn du einen Teil dann konsumiert hast, kannst du erneut etwas von der Pflanze abschneiden und trocknen.
Ebenso kannst du Hasch herstellen, da gilt dann das Gewicht des Hasch. Du darfst also 40 Gramm trocken geerntet haben, dann rauchst du was weg, so dass zb 30 Gramm Gras besitzt und dann erntest du 20 Gramm (trocken) und stellst daraus 5Gramm Hasch her und kommst dann auch wieder auf 35Gramm usw…
Auch Öl darf man zum Eigenkonsum herstellen.
Interessant fand ich auch die Ausführungen zum Anbau in einer WG.
Gemeinschaftlicher Anbau ist außerhalb der Clubs verboten. Deswegen soll es sich anbieten, die blühenden Pflanzen mit Namen des Besitzers zu beschriften, um sich trotzdem eine Growbox teilen zu können.
Also 1. Pflanze Petra , 1. Pflanze Karl, 2. Pflanze Petra usw…
Man darf bei seinen Mitbewohnern allerdings Gießen. Das wäre dann nur Hilfe/ Beihilfe. Beihilfe zum Anbau zum Zwecke des Eigenkonsum kann nicht strafbar sein, da es ja keine strafbare Handlung mehr ist.
Auch die getrockneten Blüten sollten beschriftet aufbewahrt werden, und eben NICHT eine große Dose für alle WG Bewohner, in der sich dann über 50 Gramm befinden.
Und tatsächlich wird ab 1:06 die Frage nach dem Vermehrungsmaterial und Jungpflanzen beantwortet.
Du darfst ein Kilo Samen besitzen und aus Sicht des Anwalts auch 200 Stecklinge und mehr, wenn du magst.
Als er von Jungpflanzen ohne Frucht- und Blütenansätze spricht, grinst auch der Anwalt.
Es gibt auch keine THC Beschränkung bezüglich der Stecklinge und Jungpflanzen.
Ich werde meine Vermehrungsstation als solche kennzeichnen.
Draußen an der Box steht dann „Vermehrungsmaterial“, drinnen Unterteilungen „Sämlinge“, „Stecklinge“, „Jungpflanzen“.
Dabei werde ich aber auch darauf achten, dass die Jungpflanzen aus Sicht eines Gärtners wirklich eine junge Pflanze ist und somit keine „alte Mutter“.
Nun frage ich mich nur noch, ob das Vermehrungsmaterial auch die Namen der Mitbewohner tragen sollte. Oder ist es da wiederum egal?
Darf ich meinem Mitbewohner Vermehrungsmaterial abgeben? Getrocknete Blüten darf ich nicht weitergeben, aber ob das auch für Vermehrungsmaterial gilt beantwortet der Anwalt nicht. Oder hat jemand das an einer Stelle rausgehört?