Lemniskate schrieb:Dieser Fahrer ist nicht wg des cannabis in dieses Fenster gerast.
Darum ging es mir ja auch nicht, es geht darum, dass die Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz aufgehoben hat, das heißt, sie würde im Falle eines Arbeitsunfalls nicht zahlen - das ist ein unkalkulierbares Risiko. Wenn ich was hab, konsumiere ich schon ziemlich viel und täglich.
Wie gesagt, es gab damals viel Gründe warum ich das so gemacht habe, ich habe ja nie eine Bewerbung abgeschickt, wo es drin stand, ich hab das nur auf der ARGE so gesagt, weil ich sauer wegen der Kündigung war und um sie mal knallhart damit zu konfrontieren. Stellenangebote haben sie mir gar nicht gegeben, das sind doch die echten Leistungsverweigerer! Ich muss aber auch dazu sagen, dass der Fallmanager, bei dem ich dann war, eine ziemlich miese Rinde ist, das sagen auch andere über den. Was mich so wundert und ratlos dastehen lässt ist, dass das niemanden interessiert und ich nicht mal eine Info kriege, was ich machen könnte.
Wer stellt denn jemanden ein, wenn da als letzte Tätigkeit: erwerbsunfähig. steht? Und wenn muss ich das beim Vorstellungsgespräche so wie so erklären. Aus der Nummer komme ich so leicht nicht wieder raus.
:)@Groucho Das war nicht so ganz ernst gemeint. Also ich würde so jemanden wenigsten zum Vorstellungsgespräch einladen, wenn er ansonsten ins Profil passt.