Wie war die DDR?
27.06.2016 um 19:55@Sidonie29
Konkret kann ich sie natürlich nicht beantworten. Dazu müsste man wohl die Verhandlungsprotokolle in Augenschein nehmen. Wo man die (im Internet) finden kann, weiß ich nicht; Tante google hat mir da nichts Handfestes ausgespuckt.
Daher kann ich nur selbst interpretieren.
Ein Indiz für mich ist die Tatsache, dass das Abkommen der UdSSR das Recht einräumt, sich auch aus den Westzonen zu bedienen, aber nicht in die andere Richtung.
Dass die Westalliierten der UdSSR aber den uneingeschränkten Zugriff auf "ihre" Besatzungszonen nicht zubilligen, ist für mich dabei nicht besonders verwunderlich (und, mit Verlaub, auch nicht verwerflich).
Es wird daher also vereinbart, dass ein Teil der Entnahmen ohne Gegenleistung und andere nur gegen eine adäquate Gegenleistung erfolgen sollen (eine Vereinbarung, die Herr Dschugaschwili, wie gesagt, mit seiner Unterschrift anerkennt!).
In Art IV ist ja bestimmt, das die Entnahmen nach Buschst. a) und b) (die 10% ohne und 15% mit Gegenleistung) gleichzeitig erfolgen sollen.
Damit wollten die Westmächte m. E. verhindern, dass die UdSSR sich zunächst an den Entnahmen ohne Gegenleistung schadlos hält, bevor sie selbst die vereinbarten Kompensationen für die anderen Entnahmen liefert.
Denn dass die Westalliierten der UdSSR den uneingeschränkten Zugriff auf "ihre" Besatzungszonen zubilligen würden (s. o.), davon ist wahrscheinlich nicht mal der Herr Dschugaschwilli ausgegangen.
Ich sehe das so: die Parteien erkennen in diesem Abkommen grds. an, dass jeder seinen Beitrag zum Sieg über Deutschland geleistet hat. Den von der UdSSR erbrachten größeren Anteil und die größeren Opfer hat man mit dieser speziellen Regelung versucht zu kompensieren (es darf nicht vergessen werden, dass die USA der UdSSR mit Lebensmittel- und Waffenlieferungen bereits halfen, noch bevor die USA selbst aktive Kriegspartei wurden: Wikipedia: Leih- und Pachtgesetz#Die Hilfslieferungen an die Sowjetunion)
Wie gesagt: in die andere Richtung wurde nichts vereinbart; will heißen, die UdSSR durfte sich unter bestimmten Bedingungen aus den Westzonen bedienen, die Westallierten aber nicht aus der SBZ.
Sidonie29 schrieb: P.S.So, nachdem ich jetzt nicht mehr im Büro sitze, wo ich mich natürlich in erster Linie meiner Arbeit widmen muss ;), habe ich ein wenig mehr Muße, über diese Frage nachzudenken.
Und angesichts der enormen Schäden, die der faschistische Vernichtungskrieg auf sowjetischem Territorium hinterlassen hatte, wäre es doch wohl nur anständig gewesen, zumindest bzw. sogar zuerst die ohne Gegenleistung vereinbarten 10% zu erbringen. Ist denn da irgendwas gelaufen? Zahlen habe ich zumindest nicht gefunden.
Konkret kann ich sie natürlich nicht beantworten. Dazu müsste man wohl die Verhandlungsprotokolle in Augenschein nehmen. Wo man die (im Internet) finden kann, weiß ich nicht; Tante google hat mir da nichts Handfestes ausgespuckt.
Daher kann ich nur selbst interpretieren.
Ein Indiz für mich ist die Tatsache, dass das Abkommen der UdSSR das Recht einräumt, sich auch aus den Westzonen zu bedienen, aber nicht in die andere Richtung.
Dass die Westalliierten der UdSSR aber den uneingeschränkten Zugriff auf "ihre" Besatzungszonen nicht zubilligen, ist für mich dabei nicht besonders verwunderlich (und, mit Verlaub, auch nicht verwerflich).
Es wird daher also vereinbart, dass ein Teil der Entnahmen ohne Gegenleistung und andere nur gegen eine adäquate Gegenleistung erfolgen sollen (eine Vereinbarung, die Herr Dschugaschwili, wie gesagt, mit seiner Unterschrift anerkennt!).
In Art IV ist ja bestimmt, das die Entnahmen nach Buschst. a) und b) (die 10% ohne und 15% mit Gegenleistung) gleichzeitig erfolgen sollen.
Damit wollten die Westmächte m. E. verhindern, dass die UdSSR sich zunächst an den Entnahmen ohne Gegenleistung schadlos hält, bevor sie selbst die vereinbarten Kompensationen für die anderen Entnahmen liefert.
Denn dass die Westalliierten der UdSSR den uneingeschränkten Zugriff auf "ihre" Besatzungszonen zubilligen würden (s. o.), davon ist wahrscheinlich nicht mal der Herr Dschugaschwilli ausgegangen.
Ich sehe das so: die Parteien erkennen in diesem Abkommen grds. an, dass jeder seinen Beitrag zum Sieg über Deutschland geleistet hat. Den von der UdSSR erbrachten größeren Anteil und die größeren Opfer hat man mit dieser speziellen Regelung versucht zu kompensieren (es darf nicht vergessen werden, dass die USA der UdSSR mit Lebensmittel- und Waffenlieferungen bereits halfen, noch bevor die USA selbst aktive Kriegspartei wurden: Wikipedia: Leih- und Pachtgesetz#Die Hilfslieferungen an die Sowjetunion)
Wie gesagt: in die andere Richtung wurde nichts vereinbart; will heißen, die UdSSR durfte sich unter bestimmten Bedingungen aus den Westzonen bedienen, die Westallierten aber nicht aus der SBZ.