Seidenraupe schrieb:über Verfassungsrecht urteilen die Richter des Bundesverfassungsgercihtes (oder die zuständigen Landesverfassungsgerichte)
von daher erachte ich deine Frage als sinnfreie Wortspende
Ist es aber nicht. Das Märchen von den bösen RRG als Verfassungsbrecher muss man schon in den Zusammenhang rücken. Ja, manchmal schaltet sich das verfassungsgericht ein und moniert bei gesetzen deren Verfassungskonformität.
Sowohl beim mietendeckel, als auch beim klimaschutzgesetz war das so.
Das macht die Parteien nicht zu verfassungsbrechern, sie haben damit auch nicht gegen die Verfassungs verstoßen. Es ist das normalste von der Welt, da bei gesetzen dann nachzubessern und sie anders wieder einzuführen.
Bei dem Berliner Mietengesetz war das Problem, dass es wohl auf Landesebene gegen die VErfassungs verstößt, aber auf Bundesebene warscheinlich nicht, weswegen es auf Bundesebene wohl verfassungskonform wäre. Darum macht es absolut Sinn, das gesetz im Bund zu wollen.