Der Fehler den viele machen ist, dass sie die BRD (völker)rechtlich auf die selbe Ebene stellen wie das deutsche Kaiserreich. Da der Staatenbund "deutsches Reich" aber noch existiert ist es nach Völkerrecht nicht möglich einfach einen neuen Staat über diesen zu gründen. Man müsste stattdessen erst den ganzen Staatenbund auflösen und dann neu gründen. Das ist aber nicht passiert, denn Kaiser und Könige hätten zustimmen müssen. Also hat man die Neugründung der Weimarer Republik (und seine Nachfolger) in einem anderen Rechtskreis parallel dazu fortgeführt. Es gibt also auf deutschen Boden tatsächlich zwei Rechtskreise "staatlichen" Rechts, nämlich den des Staatenbundes "Deutsches Reich" (Preussen, Sachsen Bayern, usw.) nach dem Völkerrecht und die "deutsche Staatsangehörigkeit" (vormals "unmittelbare Reichsangehörigkeit") geführt als Vertragsgrundlage im Privatrecht. (-> Art. 116 (1) GG; "Deutscher ist
vorbehaltlich anderweitiger Regelungen,..." => erster Rechtskreis "..wer die deutsche Staatsangehörigkeit...." => zweiter Rechtskreis). Man kann sich aber i.d.R. nur in einem aufhalten!
Bei der BRD handelt es sich also um eine NGO nach dem Völkerrecht die sich nach innen hin Staat nennt und wer nur das Innenverhältnis kennt darf dies auch nicht in Frage stellen. Insofern lügen Politiker auch nicht wenn sie die BRD Staat nennen.
Wer aufpasst und aufmerksam ist der sieht auch an Behördenschreiben, dass dort manchmal eine Vetragsgrundlage genannt wird oder z.B. wenn Strafbefehle als Rechnung verschickt werden.
Heutzutage haben fast alle Staaten einen parallelen "staatlichen" Rechtskreis im Privatrecht geschaffen, da der grosse Vorteil darin ist, dass man die Haftung komplett an den Bürger weitergeben kann - sofern er zustimmt. (Und das tut er aus Erfahrung fast immmer.) Wenn also ein Staat wie China sagt sie beachten die Menschrechte, dann stimmt das mutmasslich auch, denn die Mehrzahl der Bevölkerung hängt, ohne es zu wissen, im Rechtskreis des Privatrechts (Vertrag) und dort zählt Völkerrecht eben nicht. (Oder nur wenn im Vertrag vereinbart.)
Dies ist übrigens auch der Grund, warum die BRD Gesetze aus der Nazizeit weiterhin anwenden kann, denn die allierten Befehle zur Aufhebung von Nazirecht beziehen sich nicht auf Verträge.
Die Weimarer Republik, das dritte Reich und die BRD sind ein und derselbe Rechtskreis. (Wer das nicht glaubt schaue sich das Ausgabedatum des aktuellen StAG an. Es datiert auf 1919 während die BRD erst 1949 gegründet wurde.)
BVerfG „2 BvR 373/83“ vom 21.10.1987:Abs. 46
„Der deutsche Staat ist weder mit der Kapitulation seiner Streitkräfte, der Auflösung der letzten Reichsregierung im Mai 1945 noch durch die Inanspruchnahme der "obersten Gewalt in Bezug auf Deutschland", einschließlich aller Befugnisse der deutschen Staatsgewalt, durch die vier Hauptsiegermächte am 5. Juni 1945 (vgl. Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, S. 7 ff.) völkerrechtlich erloschen; die Vier Mächte erklärten vielmehr ausdrücklich, daß die Inanspruchnahme dieser Gewalt nicht die Annektierung Deutschlands bewirke.“
[…]
Abs. 51
„Das Inkrafttreten des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 und der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949 änderte am Fortbestand des deutschen Staates nichts; beide Vorgänge erfüllten nicht einen völkerrechtlichen Tatbestand des Staatsuntergangs.“
[…]
Abs. 52
„Weder das Grundgesetz selbst (s. o. C I 3 c) noch die auf seiner Grundlage gebildeten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland haben diesen Vorgang als Untergang des deutschen Staates bewertet. Die Bundesrepublik Deutschland betrachtete sich vielmehr von Beginn an als identisch mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. An dieser Subjektsidentität hat nichts zu ändern vermocht, daß sich die gebietsbezogene Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland auf den räumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Selbst eine endgültige Statusänderung von Teilen seines Staatsgebiets ändert nach Völkerrecht die Identität eines staatlichen Völkerrechtssubjekts nicht.“
[…]
Abs. 53
„Auch im übrigen sind die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland kontinuierlich von der völkerrechtlichen Subjektsidentität der Bundesrepublik mit dem 1871 gegründeten deutschen Staat ausgegangen.“
„Was heißt eigentlich: Grundgesetz?“
Auszüge aus der Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948„Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten“
(Es lohnt sich die ganze Rede gehört zu haben!)