Libertin schrieb:Das hatte ich ja schon erklärt, da sich damals nicht alle Deutschen an einer Volksabstimmung beteiligen konnten
Ja verstehe, vor der Wiedervereinigung ging das natürlich nicht.
Libertin schrieb:Da es dbzgl. keine Volksabstimmung gab
Optimist schrieb:Das wundert mich halt auch, weshalb man das nicht wollte.
Ach so ja, entschuldige, da hatte ich einen falschen Bezug hergestellt.
Was ich mit meiner Frage gemeint hatte:
Weshalb keine Volksabstimmung bezüglich des GG/Verfassung dann
nach der Wiedervereinigung? (Da hätten sich dann alle Deutsche beteiligen können)
Libertin schrieb:und betonte lieber das Grundgesetz als Provisorium bis alle Deutschen an einer neuen Verfassung mitwirken konnten
konnten sie doch aber gar nicht, es gab doch nach der Wiedervereinigung keine Volksabstimmung bezüglich des GG/Verfassung (oder etwa doch?)
Optimist schrieb:weshalb keine Umbenennung von "GG" in "Verfassung" usw..
Libertin schrieb:Wozu sollte das denn gut sein, wenn sie den Zweck einer Verfassung sowieso schon die ganze Zeit erfüllte und letztlich auch mit der Wiedervereinigung beibehalten wurde?
Deshalb:
Optimist schrieb:Der Vorteil wäre dann auch gewesen: Es gäbe jetzt gar nicht solche Unsicherheiten diesbezüglich und die Reichsbürger hätten gar keine Handhabe?
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Pan_narrans schrieb:Warum hätte eine DDR-Regierung die Weimarer Verfassung wiederhaben wollen?
Reichsbürger würden sicherlich irgendwelche Vorteile sehen
;) (sie wollen ja die alten Zeiten zurück).
Ganz zu schweigen davon, dass das sicherlich Probleme mit den ehemaligen Alliierten gegeben hätte.
Kann ich mir auch gut vorstellen.