Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?
29.01.2020 um 10:20@kelmuthohl
Da bin ich zu spät dran gewesen, meine Vorposter haben das wie ich finde umfänglich und sehr verständlich erläutert.
Die sprachliche Regelung in dem Text des Vertrage ist eigentlich durchgängig korrekt. Der Text stammt aus einer Zeit, in der es noch "zwei Deutschlands" plus eben Berlin gab und es erst zukünftig ein vereintes Deutschland geben würde.
Das, was in dem Vertrag als "vereintes Deutschland" bezeichnet wurde, ist seit Inkrafttreten des Vertrages einfach "Deutschland" oder in ganz korrekter Schreibweise "Bundesrepublik Deutschland".
Dabei ist das heutige Deutschland kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs, sondern es ist das Deutsche Reich, nur eben mit einem anderen Namen. Die BRD seit 1990 und das Deutsche Reich sind identisch.
Vor dem 03. Oktober 1990 war die damalige BRD nur teilidentisch mit dem Deutschen Reich, weil da ja das "Stück Deutschland", das damals DDR hieß, fehlte. Und das BVerfG der damaligen BRD konnte natürlich in dem unter Reichsbürgern "berühmten" Urteil nur den Status der damaligen BRD fest stellen, nicht den von BRD und DDR.
Ist das für Dich soweit klar geworden? Gibt es ggf. noch offene Punkte?
Da bin ich zu spät dran gewesen, meine Vorposter haben das wie ich finde umfänglich und sehr verständlich erläutert.
Die sprachliche Regelung in dem Text des Vertrage ist eigentlich durchgängig korrekt. Der Text stammt aus einer Zeit, in der es noch "zwei Deutschlands" plus eben Berlin gab und es erst zukünftig ein vereintes Deutschland geben würde.
Das, was in dem Vertrag als "vereintes Deutschland" bezeichnet wurde, ist seit Inkrafttreten des Vertrages einfach "Deutschland" oder in ganz korrekter Schreibweise "Bundesrepublik Deutschland".
Dabei ist das heutige Deutschland kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs, sondern es ist das Deutsche Reich, nur eben mit einem anderen Namen. Die BRD seit 1990 und das Deutsche Reich sind identisch.
Vor dem 03. Oktober 1990 war die damalige BRD nur teilidentisch mit dem Deutschen Reich, weil da ja das "Stück Deutschland", das damals DDR hieß, fehlte. Und das BVerfG der damaligen BRD konnte natürlich in dem unter Reichsbürgern "berühmten" Urteil nur den Status der damaligen BRD fest stellen, nicht den von BRD und DDR.
Ist das für Dich soweit klar geworden? Gibt es ggf. noch offene Punkte?