Reichsbürgerbewegung - für wie gefährlich haltet ihr sie?
11.02.2018 um 15:24Ich war auch einmal ein Reichsbürger.
Doch dann hab ich meinen Führerschein zurück bekommen. :)
Doch dann hab ich meinen Führerschein zurück bekommen. :)
Nordkorea... ab in's Arbeitslager...kleinundgrün schrieb:Und welcher (anerkannte, nicht nur in der Phantasie existierende Staat) nimmt den Reichi schon gerne auf.
In dem Fälle kann/hätte eben nur die Mutter etwas machen können. Reichsbürger zu sein ist keine Begründung ein Kind der Familie zu entziehen auch wenn diese fatale Folgen für das Kind bedeutet. Also hätte in dem Fall die Mutter nach dem ersten nicht bezahlten Strafzettel die Tochter nehmen und den Kontrakt zum Reiche abbrechen sollen.so.what schrieb am 07.02.2018:Nein, es wundert mich ganz und gar nicht. Ich finde es nur sehr bedrückend das zu lesen. Die Strukturen sind wahrlich immer gleich, da hast du vollkommen recht. Der Artikel hat mich berührt, das ist alles. Vielleicht auch stellenweise etwas getriggert, da ich familiär ähnliche Dinge erlebt habe. Nicht was wahnwitzige Verschwörungen angeht, sondern was schwere Sucht bedeuten kann. Ich halte Reichsbürger für sehr gefährlich... das Leben dieser Tochter ist so sehr erschwert durch den Irrsinn ihres Vaters und der hilflosen Anpassung ihrer Mutter. Familie sollte Sicherheit, Urvertrauen und Wärme geben. Ich finde es immer traurig, wenn das alles total fehlt. Ich schmunzel manchmal auch über die Kautzigkeit einiger Reichsbürger. Aber eigentlich ist es nicht witzig, in deren Umfeld richten sie doch meist einen richtig großen Schaden an.
Der in der Wittenburger Region durch seine wöchentlichen Demo-Auftritte bekannte Rüdiger Hoffmann aus Püttelkow ist am Dienstag durch die Polizei verhaftet worden.Wem er noch kein Begriff ist, dem mag nachfolgendes Video einen ansatzweisen Einblick in seine Gedankenwelt, also der eines "Reichsbürgers", pardon "Staatenlosen" gewähren. Ansatzweise, denn leider, bei Minute 5:40 bricht es abrupt ab.
Nach SVZ-Informationen war der selbst ernannte Staatenlose dort zu einer Hauptverhandlung nicht erschienen. Im Kern geht es um seine öffentlichen Äußerungen im Zusammenhang mit der Leugnung der Existenz des derzeitigen deutschen Staates.
– Quelle:https://www.svz.de/19082116©2018 –
Die Fahrerlaubnis oder die Berechtigung, sich "Führer" nennen zu dürfen? :DOscarRomeo schrieb:Doch dann hab ich meinen Führerschein zurück bekommen.
Ersteres 'türlich. ^^kleinundgrün schrieb:Die Fahrerlaubnis oder die Berechtigung, sich "Führer" nennen zu dürfen? :D
Es gibt zum Beispiel auch Firmen, die geben eigene Berechtigungen heraus, um auf dem Firmengelände Fahrzeuge bewegen zu können.Ich glaube da schmeisst du was durcheinander.....diese Berechtigung setzt in der Regel eine gültige Fahrerlaubnis vorraus.....und man benötigt sie zusätzlich....
Aber eben nur auf dem Firmengelände.
Der Besitz eines solchen Dokumentes ist nicht strafbarDas nennt sich auch nicht Fahrerlaubnis oder versucht den Eindruck einer solchen zu erwecken im Gegensatz zu den selbstgebastelten "Fahrerlaubnissen " der Reichsheinis....
Was sind denn das für Firmen, wo es notwendig ist, von Personen, die keinen Führerschein haben, Autos bewegen zu lassen?3THINKER schrieb:Meiner Meinung nach, ist das Haarspalterei.
Es gibt zum Beispiel auch Firmen, die geben eigene Berechtigungen heraus, um auf dem Firmengelände Fahrzeuge bewegen zu können.
Aber eben nur auf dem Firmengelände.
Der Besitz eines solchen Dokumentes ist nicht strafbar und wenn der Inhaber darüber hinaus auch eine reguläre Fahrprüfung ablegte, und auch ein regulärer Führerschein ausgestellt wurde, kann er auch öffentliche Strassen nutzen.Der Besitz ansich ist natürlich nicht strafbar. Nur darf ich mit diesem Dokument nicht vortäuschen wollen, es handle sich um ein reguläres Dokument.
Wenn...3THINKER schrieb:Der Besitz eines solchen Dokumentes ist nicht strafbar und wenn der Inhaber darüber hinaus auch eine reguläre Fahrprüfung ablegte, und auch ein regulärer Führerschein ausgestellt wurde, kann er auch öffentliche Strassen nutzen.
Solange Du auf einem Privatgelände oder bei Dir zuhause bist und damit niemand Drittem schadest, kannst Du König spielen oder Reichskanzler oder Imperator. Da sind Deine Möglichkeiten eigentlich nur durch Deine Phantasie beschränkt.3THINKER schrieb:Meiner Meinung nach, ist das Haarspalterei.
Es gibt zum Beispiel auch Firmen, die geben eigene Berechtigungen heraus, um auf dem Firmengelände Fahrzeuge bewegen zu können.
Ersteres ist eine Ordnungswidrigkeit (es sei denn, ich habe keinen, dann ist es eine Straftat) und letzteres kann auch eine Urkundenfälschung sein, je nach Gestaltung des "Führerscheins".Kurzschluss schrieb:Wenn ich mich weigere, den Führerschein vorzulegen ist das das gleiche, wie wenn ich einen selbstgebastelten habe.
Firmen die mit Autos arbeiten. ;Demz schrieb:Was sind denn das für Firmen, wo es notwendig ist, von Personen, die keinen Führerschein haben, Autos bewegen zu lassen?
Winnenden - Ein als sogenannter Reichsbürger polizeibekannter Mann ... Der 57-jährige Autofahrer war ... einer Streife aufgefallen. Als sein Auto gestoppt werden sollte, reagierte der Fahrer erst nicht auf Haltezeichen, hielt dann aber mitten auf der Straße an. Er ließ den Motor laufen und weigerte sich, die Türe zu öffnen oder Papiere vorzuzeigen.
Um zu verhindern, dass der Mann davonfuhr, legten die Polizisten einen sogenannten Stop-Stick – einen Nagelgurt – auf der Straße aus. Als sie androhten, das Auto notfalls gewaltsam zu öffnen, machte der Mann die Tür auf, weigerte sich aber weiterhin, auszusteigen. Als die Polizisten ihn herausholten, krallte er sich im Wagen fest. ... Der Mann hat ... keinen Führerschein ...
... Im Sommer 2016 war ein damals 60-jähriger Reichsbürger bei einer Verkehrskontrolle in Korb plötzlich losgefahren und hatte einen Polizisten mitgeschleift. Dieser hatte ihm schließlich in die Reifen geschossen.