Wenn Helden nach Antworten suchen...
05.09.2021 um 15:29nairobi schrieb:Klamotten online kaufen geht für mich gar nicht. Allerdings würde ich auch nicht gerade samstags mittags losziehen, um dies zu tun, sondern mir ruhigere Zeiten suchen.Ich kaufe Kleidung nur online. Ich hasse Umkleidekabinen und Bekleidungsgeschäfte sind auch immer voll, ganz egal, wann man dort hingeht. Ich weiß ja schon, wie die Kleidung geschnitten ist und was ich bestellen kann und was nicht. Drum muss ich auch nie was zurückschicken. Das kommt nur vor, wenn es eine Reklamation gibt und das kommt selten vor. Einmal hab ich eine Jacke zurückgeschickt, weil die Farbe nicht der auf dem Bild entsprach. Die Jacke sollte violett sein, war aber pink. Das hat mir nicht gefallen.
nairobi schrieb:Inwieweit muss das sein bei einer Patientenverfügung?In Österreich ein Beratungstermin verpflichtend, wenn man eine Patientenverfügung abschließen möchte. Man muss darüber aufgeklärt werden, was da passiert.
Voraussetzung für die Errichtung einer verbindlichen Patientenverfügung ist eine umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich einer Information über Wesen und Folgen der Patientenverfügung für die medizinische Behandlung.Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/3.html
Eine verbindliche Patientenverfügung muss schriftlich mit Angabe des Datums vor einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (→ ÖRAK), einer Notarin/einem Notar (→ ÖNK), vor einer rechtskundigen Mitarbeiterin/einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung oder vor einem rechtskundigen Mitarbeiter/einer rechtskundigen Mitarbeiterin eines Erwachsenenschutzvereins errichtet werden.
Das könnte auch eine Hürde darstellen, denn wer hat schon Lust auf soviel Bürokratie?
Es gibt auch die unverbindliche Patientenverfügung, in der man lediglich seinen Willen darlegt, aber wie der Name sagt, ist das für die Ärzte dann nicht verbindlich und sie müssen sich nicht daran halten:
Im Patientenverfügungs-Gesetz (PatVG) wird zwischen verbindlichen Patientenverfügungen und solchen, die zwar nicht verbindlich sind, aber trotzdem der Ermittlung des Willens der Patientin/des Patienten zugrundezulegen sind, unterschieden.Quelle: s. oben
nairobi schrieb:Ist es denn nicht so, dass darüber auch die Angehörigen entscheiden können? Wenn kein dokumentierter Wille vorliegt?Meines Wissens nach nicht, für Deutschland weiß ich das sogar ganz sicher. Die Angehörigen dürfen gar nichts entscheiden bei einem erwachsenen Menschen (bei minderjährigen Kindern könnte das anders aussehen). Entscheiden darf nur, wer eine entsprechende Vollmacht (Vorsorgevollmacht) besitzt und dazu bevollmächtigt wurde. Wenn es niemanden gibt, dann muss das Betreuungsgericht entscheiden, was passiert.
Wenn Sie niemand eine Vorsorgevollmacht erteilen, kann im Ernstfall auch niemand anderes für Sie handeln.Quelle: https://vorsorgevollmacht24.net/vorsorgevollmacht-was-passiert-wenn-ich-keine-habe/
Wenn Sie durch Krankheit oder Unfall nicht mehr dazu in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden und keine Vorsorgevollmacht haben, dann muss das Amtsgericht von Amts wegen durch das Betreuungsgericht einen fremden Betreuer für Sie bestellen, der dann Ihre persönlichsten und intimsten Dinge für Sie regelt.
nairobi schrieb:In erster Linie müsste sichergestellt sein, dass es keinerlei Chance auf Besserung gibt. So lange es ja noch Hoffnung gibt muss ja nichts abgestellt werden.Die Frage ist, wie das geht? Bei einem Hirntod kann man das noch recht deutlich erkennen anhand des EEGs, aber was ist mit Komapatienten oder Schwerbehinderten? Besserung im Sinne von Heilung ist in vielen Fällen nicht mehr möglich, aber darf man deshalb ein Leben beenden, nur weil man meint, diese Person habe keine Lebensqualität? Wer kann das denn beurteilen? Ein gesunder Mensch sicher nicht, denn der geht nur von sich aus und von seiner Situation als Gesunder und vergleicht damit.
devil075 schrieb:Auch das ist subjektives Empfinden… ich kenn niemanden der nach vielen gemeinsamen Jahren so eine Entscheidung leichtfertig getroffen hat und auch keinen Tierarzt, der nicht bis zu letzt alles ausgeschöpft hat … gelesen hab ich solche Aussagen auch noch nie und ich hab seit ich denken kann mit Hundevereinen und daher mit vielen Herrchen zu tunJa, natürlich. Jede Empfindung ist subjektiv, das sind Gefühle immer.
Es hängt auch davon ab, welche Menschen man kennt. Dadurch, dass ich selbst nicht einschläfere, kenne ich auch viele Menschen, die das jetzt nicht mehr tun, es früher aber getan haben und das bereuen. Ich selbst habe früher auch eingeschläfert, bereue es aber insofern nicht, da ich eben damals nicht wusste, was ich heute weiß und ich mir das selbst nicht vorwerfe. Ich habe damals gedacht, dass das so richtig ist. Heute denke ich das nicht mehr, jeder Mensch kann seine Meinung auch ändern.
Mit Tierärzten habe ich schon sehr negative Erfahrungen gemacht. Es geht nicht allen um das Wohl des Tieres, manchen geht es nur ums Rechthaben und um das Durchsetzen der eigenen Meinung.
Meine Katze wurde gegen meinen Willen eingeschläfert, weil der Tierarzt meinte, es müsse so sein. Er hat mich gar nicht gefragt. Die Katze war aber nicht todkrank, sie hatte lediglich Epilepsie, was sehr gut behandelbar ist. Nur war der Tierarzt darüber nicht informiert, weil er sich offensichtlich nicht weitergebildet hat, denn die Fachliteratur dazu gab es. Meine Katze musste also sterben, weil der Tierarzt zu faul war, sich um aktuelles Wissen zu kümmern. Er wollte mir dann auch das Einschläfern verrechnen, was der Gipfel der Frechheit ist. Ich habe natürlich nicht bezahlt und der Tierarzt hat sich auch nicht getraut, die Rechnung einzuklagen - er wird schon gewusst haben, warum.
Eine Tierärztin hat eine krebskranke Katze nicht herausgegeben, weil der Tierhalter eine zweite Meinung einholen wollte. Diese Tierärztin hat der Katze einen nicht mehr behandelbaren Tumor attestiert (nur durch das Ansehen des Tumors, eine histologische Untersuchung wurde nicht in Auftrag gegeben) und zur Palliativbetreuung und später dann Euthanasie geraten. Der Tierhalter wollte mit der Katze zur Onkologie der Veterinärmedizinischen Uni Wien fahren (also nicht zu irgendjemandem), um sich eine zweite Meinung darüber einzuholen, ob die Krebserkrankung der Katze nicht doch behandelbar wäre. Die Tierärztin hat die Katze behalten und dem Tierhalter nicht mehr gegeben, weil sie der Meinung war, das wäre der Katze nicht zumutbar. Der Tierhalter wollte auf Herausgabe klagen, da hat die Tierärztin die Katze eingeschläfert.
In Deutschland kam es auch vor, dass Tiere gegen den Willen ihrer Halter eingeschläfert wurden, in einem Fall sollte sogar die Polizei die Tür aufbrechen.
https://n-land.de/lokales/laufer-katzendrama-amt-gibt-vorerst-nach
Fellini sollte eingeschläfert werden, nur weil er gelähmt ist (konnte zum Glück abgewendet werden):
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/nuernberg-behinderte-katze-soll-eingeschlaefert-werden-art-557917
https://www.nordbayern.de/region/gutachten-klart-behinderter-kater-fellini-darf-weiterleben-1.10673584