@Alarmi @Konstrukt es geht z.b. (nicht abschließend) um steuerrechtliche fragen, wie z.b. die zusammenveranlagung oder die privilegierung bei der erbschaftssteuer (§ 26 EStG, §§ 13, 16 ErbStG), das erbrecht und das pflichtteilsrecht (§§ 1931, 2303 BGB) sowie um die §§ 1353 bis 1362 BGB dargestellten rechte und pflichten bzw. verpflichtungen der bzw. aus der ehe.
die ehe schlägt ferner in andere rechtsbereiche durch, wie z.b. das sozialrecht (z.b. witwenrente, § 46 SGB VI) oder das ordnungsrecht (z.b. kostentragungspflicht bei bestattungen, siehe die jeweiligen bestattungsgesetze der länder), in denen die ehe zum anknüpfungspunkt für ansprüche gemacht wird.