@wahrsager:
"gegenfrage: zeig mir ein beispiel wo eine richterin den vorsitz hatte und kein mildes urteil gesprochen wurde."
Tja, die Ungnade der späten Geburt, sonst hättest Du Dich vielleicht vor Hilde Benjamin verantworten müssen, mal sehen, ob Du den Kopf verloren hättest.
Hilde Benjamin war bei den Waldheimer Prozessen (Schauprozesse gegen NS-Verbrecher, Kriegsverbrecher und willkürlich Beschuldigte) beratend beteiligt. Später war sie Vorsitzende in einer Reihe weiterer Schauprozesse gegen Oppositionelle, Sozialdemokraten und willkürlich angeklagte Personen und mitverantwortlich auch für Todesurteile (zahlreiche Verurteilte dieser Opfergruppen wurden nach der Wiedervereinigung rehabilitiert). Deshalb wurde sie in der DDR im Volksmund auch die „Rote Guillotine“, „Rote Hilde“ oder „Blutige Hilde“ genannt.
1949 bis 1967 war sie Abgeordnete der Volkskammer und 1954 bis 1989 Mitglied des Zentralkomitees der SED. Ab 1953 war sie in der Nachfolge von Max Fechner Ministerin der Justiz. Sie musste jedoch auf Wunsch des DDR-Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht 1967 aus „gesundheitlichen Gründen“ zurücktreten. Für eine weitere Laufbahn als Richterin kam sie deshalb nicht mehr in Betracht, durfte ihre juristische Karriere in der DDR jedoch in gehobener Position fortsetzen.
Benjamin schrieb als Leiterin der Gesetzgebungskommission das Gerichtsverfassungsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz und die Strafprozessordnung von 1952 und 1963 als Vorsitzende der Kommission zur Ausarbeitung des neuen Strafgesetzbuches Rechtsgeschichte in der DDR. Von 1967 bis zu ihrem Tod war sie Professorin und Leiterin des Lehrstuhls „Geschichte der Rechtspflege“ an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft in Potsdam-Babelsberg.
Benjamin wurde in der DDR vielfach ausgezeichnet: 1962 mit dem Vaterländischen Verdienstorden, 1972 mit der Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden, 1977 und 1987 mit dem Karl-Marx-Orden, 1979 als Verdiente Juristin der DDR und 1982 mit dem Stern der Völkerfreundschaft.