Tussinelda schrieb:äh ja, weil es eben nicht erwiesen ist, bisher sehen das die Gerichte offenbar nicht so.
Was davon? Das die Klägerin diskriminiert wurde? Ist das erwiesen? Es wurde so geurteilt weil ein Formfehler vorliegt... Ist das der Beweis?
Tussinelda schrieb:weil es offenbar Indizien gibt und dann die Beklagten belegen müssten, dass es keine ist. Ist (noch) nicht passiert offenbar.
Rechtlich ist mir das klar, es macht aber kein Sinn wenn die Beklagten keine Diskriminierung verübt haben, sondern nur einen Formfehler begehen, die Klägerin auch einstellen wollten in mehreren Fällen und die Klägerin aber das nicht will, sondern nur die Entschädigung haben will, was will da der Beklagte nachweisen? Er biete Arbeit an! Wurde getan aber nicht gewürdigt/gewollt.
Ich sehe da ein großes Problem. Das Warum und Ob sollte nicht dem im Beweis obliegen, der das gar nicht tut, sondern der Beweis sollte beim Kläger liegen damit dieser sagen kann, das ist passiert mit dieser Wirkung.
Versteh bitte wie ich das meine. Ich fühle mich beispielhaft von dir diskriminiert, behaupte das einfach so, Jetzt verklage ich dich auf Ausschluss aus Allmy. Die Moderatoren fragen mich aber nicht was ist passiert, sondern sagen zu dir,
@Tussinelda, jetzt beweise mal das du nicht getan hast was du nicht getan hast. Die Beweislast Umkehr ist hier mangelbehaftet, weil diese zuteilen Unmögliches fordert.
Tussinelda schrieb:ok, was Diskriminierung ist verstehst Du offenbar auch nicht. Mit Doppelmoral hat das auch nix zu tun und mit Dir persönlich schon mal gar nicht :)
Ja , du behauptest, ich behaupte, um dann was neues zu behaupten.... Ach Tussinelda.....