Grafitti : Kunst oder Wandschmierereien?
05.08.2013 um 11:53fairy-tale schrieb:es ist ein öffentliches verkehrsmittel und nein ich habe immernoch nichts dagegen.Ein öffentliches Verkehrsmittel bedeutet nur, dass es ein Verkehrsmittel für die Öffentlichkeit ist.
Trotzdem gehört es wem und ist, da es kein Staatseigentum ist, letztendlich Privateigentum.
Was isn das für ne beschränkte Begriffsfrickelei?
Es ist Sachbeschädigung von Eigentum. Ist das tatsächlich wichtig, dass da die Besitzverhältnisse geklärt werden müssen, bevor man sich zur Sachbeschädigung entschließt?
Interessanter Denkansatz.
Du kannst es drehen und wenden, wie du willst, "nur" weil das Ding nicht einem Privatmenschen gehört, legitimiert das noch lange keine Sachbeschädigung.
Auch wenn du das anders siehst.
Es gibt jemanden, der ist der Ansicht, dass seine Bahn nicht mit Grafittis beschmiert werden soll. Das ist ein Wunsch, den man respektieren sollte.
Genau, wie du sicherlich kein Verlangen nach Hakenkreuzen oder ähnlichem auf deinem Eigentum hast.
Ich versteh ganz ehrlich nicht, wie man derart hartnäckig versucht, kriminelles Handeln durch Besitzverhältnisse zu erklären versucht.