meermaid schrieb am 21.11.2008:Habe am nächsten Tag bei der polizei den Hinweis gegeben und Anzeige gegen den erstattet. Die Frau habe ich vor drei Tagen getroffen. Der Typ ist noch immer nicht verhaftet.
@meermaidWarum sollte er verhaftet werden ?
Aufgrund der Aussage einer außenstehenden Person ?
Auch ohne eine Verhaftung kann ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet werden.
Es wird aber kein Richter in D einen Haftbefehl ausstellen, nur auf Grund der Aussage einer außenstehenden Person. Hierzu stellt der Haftbefehl und dessen Durchführung einen zu großen Eingriff in die Grundrechte des Mannes dar.
Um einen Haftbefehl rechtfertigen zu können, muss z.B. Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestehen oder eine Gefahr für die Allgemeinheit vorliegen. Weder das eine, noch da sandere liegt aber in dem von dir beschriebenen Fall vor.
Wenn er eine Straftat begannen hat, wird er auch zur Rechenschaft dafür gezogen. Den Stein hast du ja mit deiner Anzeige bereits gelegt. Eine U-Haft ist in diesem Fall allerdings nicht gerechtfertigt.