Abartiges Verbrechen
21.03.2006 um 13:33Eine Möglichkeit wäre es, eine "besondere Schwere der Schuld" festzustellen. Dashieße
dann lebenslänglich (25 Jahre) + anschließende Sicherheitsverwahrung.
Allerdings:
Das Gesetz umschreibt die besondere Schwere derSchuld bei
Mord recht vage: Es müsse ein deutliches Mehr an konkreter Schuld vorliegenals in
anderen Mordfällen. Bei mehrfachem Mord, erbarmungsloser Brutalität, grausamerund
qualvoller Behandlung des Opfers oder besonders nichtigen Motiven der Tat habenRichter
und das Bundesverfassungsgericht dies bisher in ihren Urteilen als gegebenanerkannt.
Entscheidend ist auch die Persönlichkeit des Täters: Abartige sexuelle odergewalttätige
Neigungen sprechen für eine besondere Schwere der Schuld,Persönlichkeitsstörungen eher
dagegen.
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,2087953,00.html
Wenndie Verteidigung auf letzteres plädiert, also eine Persönlichkeitsstörung
(wegenPsychose), dann siehts eher nicht danach aus.
"Cool. Das ist wie Speed 2. Nur mit einem Bus statt einem Boot!"
dann lebenslänglich (25 Jahre) + anschließende Sicherheitsverwahrung.
Allerdings:
Das Gesetz umschreibt die besondere Schwere derSchuld bei
Mord recht vage: Es müsse ein deutliches Mehr an konkreter Schuld vorliegenals in
anderen Mordfällen. Bei mehrfachem Mord, erbarmungsloser Brutalität, grausamerund
qualvoller Behandlung des Opfers oder besonders nichtigen Motiven der Tat habenRichter
und das Bundesverfassungsgericht dies bisher in ihren Urteilen als gegebenanerkannt.
Entscheidend ist auch die Persönlichkeit des Täters: Abartige sexuelle odergewalttätige
Neigungen sprechen für eine besondere Schwere der Schuld,Persönlichkeitsstörungen eher
dagegen.
Wenndie Verteidigung auf letzteres plädiert, also eine Persönlichkeitsstörung
(wegenPsychose), dann siehts eher nicht danach aus.
"Cool. Das ist wie Speed 2. Nur mit einem Bus statt einem Boot!"