Hm, hab einen schönen Text zu deinem Problem gefunden, hier ein Auszug
Auch diese Fassung bezieht sich auf Folgen, ist also nicht transzendental, aber nicht auf notwendige die Moralität rettende Handlungen, sondern auf mögliche katasthrophale Auswirkungen einer menschenrettenden Lüge: Man könne ja nie ausschließen, daß die Lüge zu Verwicklungen führe, die am Ende gerade den Tod oder die Verhaftung des Verfolgten, also das gerade zu Vermeidende und Nichtgewollte, herbeiführen könnte. Der Lügende habe dafür aber die Schuld zu tragen, denn er habe die Kausalkette durch seine Lüge in Gang gesetzt, müsse also den Tod, den er im Falle der Wahrheitsaussage viel wahrscheinlicher auch herbeigeführt hätte -ohne Verschulden- nun mit Verschulden herbeigeführt, verantworten. Man solle also lieber bei der Wahrheit bleiben. Diese Beweisführung kann sich auf Kant stützen, denn Kant argumentiert manchmal, wie schon vorher erwähnt, mit den Folgen einer Handlung. Trotzdem ist sie ohne Stütze in transzendentaler Hinsicht und in sich nicht schlüssig. Würden die möglichen Folgen entscheiden, ob eine Handlung falsch ist, dann könnte auch die Lüge, klare Sicht der Folgen vorausgesetzt, moralisch gut sein. Die kasuistische Argumentation relativiert sich also selbst, wenn man gewisse Schlüsse aus ihr zieht. Sie ist absurd, denn sie läßt den Fall zu, daß man einen Menschen klaren Wissens dem Tod überantworten muß, um ihn nicht zufällig dem Tod zu überantworten. Dieses Mißverständnis der Befürworter ist die Wurzel des Zerrbildes, das sich die Gegner Kants von der "Gesinnungsethik" machen, obwohl es eigentlich eine absurde Verantwortungsethik genannt werden müßte, weil mit der Verantwortung gegenüber dem Verfolgten argumentiert wird, dessen Leben ja nicht fahrlässig durch eine gutgemeinte Lüge gefährdet werden soll. Womit wir wieder beim Standpunkt der Gegner sind.
Qulle (Archiv-Version vom 22.04.2005)
Alles Geschaffene ist vergänglich. Strebt weiter, bemüht euch, unablässig achtsam zu sein.- Siddhartha Gautama