nasenstüber schrieb:Die kann es doch auch geben.. zB bei der Polizei (auch Frauen können Verbrecher sein, die mit Gewalt..), bei bestimmten Sexualpraktiken, bei mehr oder minder gewaltsamen Eingriffen in der Medizin, bei Notwehr gegen Frauenangriffe, im Kampfsport, etc..
Bis wann soll denn Gewalt gegen Frauen nicht mehr überflüssig sein? Bei einem Peitschenhieb? Bis zwei Peitschenhiebe? Und warum sollen Männer Gewalt ausüben müssen?
Deine angeführten Beispiele sind Ausnahmesituationen, die den gesellschaftlichen Konsens einer gewaltfreien Gesellschaft nicht berühren (dürfen), deshalb unterliegen sie dem Gesetz bzw. einer privaten Freiwilligkeit:
- Polizeieinsätze gegen weibliche Verbrecher sind gesetzlich geregelt, begründet, definiert in den Maßnahmen und werden geschlechtsunspezifisch ausgeführt, betreffen Verbrecher wie Verbrecherinnen. Gerade, weil Gewalt keine Lösung ist, wird der erforderliche Einsatz von Gewalt für den sozialen Frieden streng geregelt und kann bei Ignoranz und unsachgemäßer Ausführung sanktioniert werden.
- Bei der Ausübung von Sexualpraktiken gilt die gemeinsame private Vereinbarung auf freiwilliger Basis in einem spielerischen Kontext, mit dem sofortigen Beenden durch ein Stoppwort.
- Bei medizinischen Eingriffen ist zuvor die Zustimmung der Patientin erforderlich. In der Geburtskunde ist die "stille Geburt" leider nicht mehr so bekannt, aber das nur als Randbemerkung.
- Notwehr ist ebenfalls gesetzlich definiert.
- Kampfsport, der Sport setzt sich selbst strenge Regeln, die Teilnahme von Frauen ist freiwillig.