Aniara schrieb:weisnixx schrieb:
das Angehörige Schadenersatzansprüche geltend machen könnten
Nein. Die Teilnehmer haben entsprechende Erklärungen unterschrieben, die den Betreiber von jeglicher Schuld entbinden.
@AniaraDa ist wohl das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Ausserdem kann ein Schuldiger nicht von seiner Schuld entbunden werden.(Das geht nur in der Kirche)
Du meinst sicher die Haftung
Stell dir vor, auf einem Rummelplatz wird ein irres Fahrgeschäft aufgebaut. Vielleicht Loops hintereinander und
sehr hoch.
Die Fahrgäste müssen an der Kasse einen Beitrag unterschreiben, der den Betreiber von jeder Verantwortung entbindet.
Ein Unglück geschieht, viele sterben.
Es kommt heraus, dass das Ding primitiv aufgebaut war. Dass es nicht gewartet wurde. Dass es keinen TÜV hatte.
Der Betreiber des Fahrgastgewschäftes kann sein Klo mit den Verträgen tapezieren. Er würde vor Gericht gestellt und hart bestraft werden.
Ein Prozess würde nicht in D´land geführt werden.
Wie die Justiz dort in ähnlichen Fällen bereits geurteilt hat, wissen wir nicht.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich mit einem Wisch aus der Verantwortung stehlen kann.
Die Steuerung von einer Spielekonsole!
Fenster, die dem Druck nicht standhalten. Und das war bekannt.
Keine Ausreichenden Materialprüfungen.
Eine Luke, die sich von innen nicht öffnen lässt....
Völlig irre...
Und vom Schadenersatz (Schmerzensgeld für Hinterbliebene) abgesehen:
Was wird aus dem Geld für die bezahlten Tickets?
Wer kommt für die aufwändige Suche auf?