@Arrakai Genderbefürworter wissen, dass das Gendern im Singular bei unbestimmten Geschlecht überhaupt nicht funktioniert, weshalb sie den Singular auch scheuen wie der Teufel das Weihwasser.
:DAus deinem Link:
"Und hier kommt der grammatikalische Unterschied zum Tragen: Das Nomen steht im Singular."Im Fall von "alle" steht das Nomen hingegen im
Plural, wo dann wieder nach Herzenslust mit Gender-Stern, Binnen-I, Gender-Doppelpunkt o.ä. gegendert werden kann bis
der Arzt kommt.
:DTussinelda schrieb:äh ja und? Da bekommt man Noten drauf, deshalb, weil es zum Lehrauftrag gehört, Sprache richtig zu vermitteln, es zeigt an, wie gut sie jemand beherrscht, nicht weil es eine generelle Pflicht gäbe, Sprache richtig zu verwenden. Auch wenn man durch schlechte Anwendung der Sprache Nachteile erfährt, ergibt dies im Umkehrschluss keine generelle Pflicht.
Wow, hast du jetzt ernsthaft geglaubt, ich tappe in deine Strohmann-Falle der
generellen Pflicht...?
:DDie Fakten sind ja hinreichend dargelegt, viel mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen...
Beitrag von Noumenon (Seite 508)Beitrag von Noumenon (Seite 508)Optimist schrieb:Wenn also ein Schüler schlechtere Noten bekommt, weil er dieses Regelwerk abseits des Dudens nicht eingehalten hatte (also nicht so gegendert hatte, wie es das Regelwerk vor sieht), dann ist es eine Pflicht zum Gendern an dieser Schule, weil es eben nicht um die Regeln im Duden geht.
Im Duden gibts bis jetzt noch keine Regel fürs Gendern. Oder wurde z.B. der Genderstern schon als allgemeingültige Regel mit aufgenommen?
Wenn er evtl. nur mal diverse Gendermethoden als Möglichkeit erwähnt, dann ist das was Anderes, das heißt dann nicht, dass es ein Schüler auch so anwenden muss um ein korrektes Deutsch zu schreiben.
Da haust du einiges durcheinander, glaube ich...
"Zusammengefasst bedeutet das: Nicht die Rechtschreibwörterbücher und somit nicht der Duden sind verbindlich, sondern die Regeln im amtlichen Regelwerk. Der Duden ist jedoch ein gutes Hilfsmittel, diese Regeln im Alltag umzusetzen."https://gfds.de/duden-verbindlichkeit/Das amtliche Regelwerk zu deutschen Sprache ist insbesondere (rechts-)verbindlich bzw.
verpflichtend in
Schulen, Verwaltung, Behörden und der Rechtspflege. Universitäten bilden hier - da muss ich mich mit Blick auf einen kürzlichen Beitrag korrigieren - noch einmal eine Ausnahme. Das amtliche Regelwerk zu deutschen Sprache enthält auch
noch keine verbindlichen Regeln bzgl. verkürzter Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern (Asterisk bzw. "Gender-Stern", Unterstrich bzw. "Gender-Gap", Doppelpunkt etc.), die Diskussion darum ist aber bereits in vollem Gange.
Lustig auch, wie es im Artikel oben bspw. noch abschließend und ach so beruhigend heißt:
"...im Privaten kann man schreiben, wie man möchte..."Das ist so wie: Mach' dir keine Gedanken wegen der StVO, auf dem Privatgrundstück kann man fahren, wie man möchte!
:D