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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

25.003 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesellschaft, Corona, Impfung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:11
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Bis die jeden Österreicher impfen können, ist es 2022 und ab dann würde ich auch freiwillig gehen.
Nun, für die Impfungen wären die Bundesländer bereit.
Bisher hatten sich Wien und Niederösterreich für den Beginn der Impfungen von Heimbewohnern und Personal am 27. Dezember angemeldet. Für Niederösterreich waren 4.500 Dosen reserviert, davon 3.000 für Heime und Kliniken des Landes, 1.500 für private Einrichtungen. Doch bis Dienstagmittag ist die voraussichtliche Gesamtzahl der Dosen auf 1.500 geschrumpft, wie es auf STANDARD-Anfrage im Landhaus in St. Pölten hieß.
Quelle:

https://www.derstandard.at/story/2000122728927/erste-tranche-von-covid-impfungen-in-oesterreich-muss-neu-verteilt?ref=article

Ohne irgendwie gemein klingen zu wollen, aber ich hoffe, dass die es mit der Impf-Verteilung besser hinbekommen, als mit den Antigen-Massentests.


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:12
Danke für die "Tapete", da steht leider nichts drin was dagegen spricht den Impfstoff in die Städte zu bringen...es sei denn alle LKW's müssen durch den Hof vom Paul Ehrlich Institut..ja, dann sind wir in Deutschland und ich nehme alles zurück.
Da hätte man 2-3 Tage gewonnen...aber langsam mir egal:
Corona kostet uns 1 Jahr, die Regierung 1 oder 2 Jahre.


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:20
@Abahatschi

Wie kann man einen Impfstoff in Städte bringen, wenn man ihn nicht zuvor in Verkehr bringt?

Also ist Verkehr nicht eine notwendige Voraussetzung des Transports in die Städte?


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:23
@Anaximander
Du meinst in Verkehr bringen hat was mit Fahren, Auto, töff toff zu tun? Ähh...nein.
*Es ist die Abgabe an Dritte gemeint.


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:28
@Abahatschi

Muss man es dafür nicht an Dritte abgeben oder bringt es der Hersteller persönlich in das Pflegeheim?


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:29
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:*Es ist die Abgabe an Dritte gemeint.
Je nach Norm kann allerdings auch schon die Beendigung des Herstellungsprozesses ein "Inverkehrbringen" sein, die Gesetze sind da nicht alle deckungsgleich, und die Rechtsprechung schon gleich garnicht.

Mit Brummbrumm-töfftöff hat es allerdings eher weniger zu tun.

Ist aber sowieso egal, weil Inverkehrbringen nach Arzneimittelgesetz ein Tatbestand ist, der sich über den Vorsatz qualifiziert ("bevorraten zur Abgabe an Dritte") und es deswegen prinzipiell nicht schädlich ist, das Zeug eben "Nur so" schonmal zu bevorraten, was ja auch als Tatbestand deutlich näher an der Realität ist, weil sonst schon das Prodzuieren vor erteilter Genehmigung illegal wäre, was uns in die interessante Zwickmühle brächte dass ohne geprüfte Chargen nicht produziert werden darf, ich aber die Chargen erst mal haben muss, um sie zu prüfen.


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:30
@Abahatschi
Inverkehrbringen bedeutet im deutschen Recht insbesondere

(...)
• nach § 4 Abs. 17 Arzneimittelgesetz (AMG) das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe, das Feilhalten, das Feilbieten und die Abgabe an andere.
(...)
Wikipedia: Inverkehrbringen
Nach meinem Verständnis ist also kein "Vorrätighalten" möglich, wenn es nicht in den Verkehr gebracht werden kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__4.html


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:30
Zitat von AnaximanderAnaximander schrieb:Muss man es dafür nicht an Dritte abgeben oder bringt es der Hersteller persönlich in das Pflegeheim?
"Abgabe" definiert sich hier als Abgabe zum bestimmungsgemäßen Endverbrauch, eine reine Überlassung an z.B. die Spedition ist nach Arzneimittelgesetz keine "Abgabe" (nach z.B. Produkthaftungsgesetz schon, aber das ist hier nicht relevant).


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:31
Zitat von soomasooma schrieb:Nach meinem Verständnis ist also kein "Vorrätighalten" möglich.
Doch, wenn die Vorrätighaltung nicht "zum Zweck der Abgabe" erfolgt. Ich kann problemlos Vorräte halten um sie z.B. für Forschungszwecke zu verwenden. Nur eben nicht zur Abgabe.


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:32
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Corona kostet uns 1 Jahr, die Regierung 1 oder 2 Jahre.
Es wird Zeit für eine Technokratenregierung aus den Experten der Bundes-AFD, Coronaleugnern, Impfskeptikern, Querdenkern...


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:35
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Doch, wenn die Vorrätighaltung nicht "zum Zweck der Abgabe" erfolgt. Ich kann problemlos Vorräte halten um sie z.B. für Forschungszwecke zu verwenden. Nur eben nicht zur Abgabe
Aber wenn ich die Vorräte schon in die Städte bringe und in den Impfzentren lagere, dann doch wohl mit dem Zwecke der Abgabe. Zu was sonst?

Dazu kommt, dass ja so ein Produkt auch eine Packungsbeilage braucht. Welche soll der Hersteller denn rein tun, wenn der Text noch nicht genehmigt ist?
Wer überprüft vor Ort, ob die bereits eingelagerte Charge vom PEI freigegeben wurde? Wie handhabt man Chargen, die bereits vor Ort sind, aber vom PEI nicht freigegeben worden sind?


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:38
Zitat von BeekeeperBeekeeper schrieb:Es wird Zeit für eine Technokratenregierung aus den Experten der Bundes-AFD, Coronaleugnern, Impfskeptikern, Querdenkern...
Dann stimm doch für die AfD bei der Bundestagwahl ab - ich werde weder mitmachen noch Dich aufhalten.
Ich kann deine Begeisterung für sowas nicht verstehen oder gar gut heißen.


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23.12.2020 um 12:39
Zitat von amsel_1402amsel_1402 schrieb:Aber wenn ich die Vorräte schon in die Städte bringe und in den Impfzentren lagere, dann doch wohl mit dem Zwecke der Abgabe. Zu was sonst?
Der Staat kann doch ohne Weiteres versichern, dass er die Abgabe erst nach erteilter Zulassung beabsichtigt. Glaubwürdiger als "der Staat" geht ja wohl nicht. Der Zweck ist dann eben die spätere, legale Abgabe.
Zitat von amsel_1402amsel_1402 schrieb:Dazu kommt, dass ja so ein Produkt auch eine Packungsbeilage braucht. Welche soll der Hersteller denn rein tun, wenn der Text noch nicht genehmigt ist?
Das könnte alles vor Ort noch zusammengeführt werden, das Produkt gelangt ja (erstmal) nicht in den offenen Pharmaziehandel, d.h. Teile der Verpackungsvorschriften sind nicht ganz so streng.
Zitat von amsel_1402amsel_1402 schrieb:Wer überprüft vor Ort, ob die bereits eingelagerte Charge vom PEI freigegeben wurde? Wie handhabt man Chargen, die bereits vor Ort sind, aber vom PEI nicht freigegeben worden sind?
Das kriegt ja wohl (hoffentlich) jedes x-beliebige Warenwirtschaftssystem hin. "Wer kontrolliert, dass die Medikamente in der Krankenhausapotheke keine Fälschungen sind" ist ja auch keine Frage, die einen im Alltag beschäftigt (im Sinne von "um die man sich Sorgen machen muss"), eben weil es da Standardabläufe gibt.


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23.12.2020 um 12:41
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das kriegt ja wohl (hoffentlich) jedes x-beliebige Warenwirtschaftssystem hin. "Wer kontrolliert, dass die Medikamente in der Krankenhausapotheke keine Fälschungen sind" ist ja auch keine Frage, die einen im Alltag beschäftigt (im Sinne von "um die man sich Sorgen machen muss"), eben weil es da Standardabläufe gibt.
Ich sage nicht, dass man das nicht hinbekommt. Aber es dauert und kostet Zeit und Personal. Und bringt daher keine Vorteile im Vergleich zum "Abwarten bis die Zulassung da ist".


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23.12.2020 um 12:42
Zitat von amsel_1402amsel_1402 schrieb:Ich sage nicht, dass man das nicht hinbekommt. Aber es dauert und kostet Zeit und Personal.
Das ist richtig.


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23.12.2020 um 12:42
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Der Staat kann doch ohne Weiteres versichern, dass er die Abgabe erst nach erteilter Zulassung beabsichtigt. Glaubwürdiger als "der Staat" geht ja wohl nicht. Der Zweck ist dann eben die spätere, legale Abgabe.
Ja, aber "in Verkehr bringen" ist eben gerade nicht als Abgabe definiert, sondern als "Vorrätighalten zur Abgabe".


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:46
Zitat von amsel_1402amsel_1402 schrieb:Ja, aber "in Verkehr bringen" ist eben gerade nicht als Abgabe definiert, sondern als "Vorrätighalten zur Abgabe".
Ja, aber "Vorrätighalten zur Abgabe" heißt was anderes als "Vorrätighalten zur späteren Abgabe".

Analogie, vorsicht, Beispiel:

Vorrätighalten zur Abgabe: Produkt liegt im Laden
Vorrätighalten (ohne "zur Abgabe"): Produkti liegt hinten im Lager

Der zweite Fall ist noch kein "Inverkehrbringen" (nach der Definition des Arzneimittelgesetzes). Eine "Vorbestellung" (wirksame Kaufverträge können geschlossen werden) wäre ein Inverkehrbringen, ein bloßes Listing auf der Website mit generellen Informationen "Bald kommt auch Produkt XY" nicht.

Für das "Vorrätighalten zur Abgabe" muss eben der unmittelbare Vorsatz zur Abgabe bestehen, bereits ein "wir warten auf die Genehmigung" bricht den.


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 12:51
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Danke für die "Tapete", da steht leider nichts drin was dagegen spricht den Impfstoff in die Städte zu bringen...es sei denn alle LKW's müssen durch den Hof vom Paul Ehrlich Institut..ja, dann sind wir in Deutschland und ich nehme alles zurück.
Da hätte man 2-3 Tage gewonnen...aber langsam mir egal:
Corona kostet uns 1 Jahr, die Regierung 1 oder 2 Jahre.
Persönliche Meinung ist irrelevant.

Fakten und Belege bitte!

Du darfst gerne Gesetztestexte zeigen, die es ermöglicht hätte etwas was nicht freigegeben ist sowohl von der EU, wie auch vom Paul-Ehrlich-Institut, schon zu verschicken.

Obwohl die Reihenfolge geklärt ist.

Also wie es zu erwarten war, kommt von dir nichts.


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Covid-19 - lasst ihr euch impfen?

23.12.2020 um 13:07
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Für das "Vorrätighalten zur Abgabe" muss eben der unmittelbare Vorsatz zur Abgabe bestehen, bereits ein "wir warten auf die Genehmigung" bricht den.
Das solltest du bitte mit einem Urteil belegen und ansonsten als persönliche Bauchgefühlsauslegung kennzeichnen.

Der Vorsatz bezieht sich trotzdem auf die Erfüllung der Tatbestände.

Die Argumentation, dass man eine Stunde abwarten wollte, oder 3 Tage oder die nächste Wahl oder die Freigabe, ist dafür unerheblich.

Der Zweck der Bevorratung ist die Abgabe und der Zeitplan ist dabei unerheblich.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ja, aber "Vorrätighalten zur Abgabe" heißt was anderes als "Vorrätighalten zur späteren Abgabe".
Das ist quark, dann kannst du beliebige Füllwörter einsetzen. Vorrätig halten zur Abgabe ist was anderes als Vorrätig halten zur sofortigen Abgabe.

Erkennst du den Fehler?

Davon abgesehen, weiß jemand, ob das überhaupt der Grund ist? Immerhin könnte hier mit Gefahrenabwehr als Rechtfertigungsgrund argumentiert werden, um absichtlich gegen diese Norm zu verstoßen.

@kleinundgrün was würdest du dazu sagen?

Daher vermute ich die Ursache nicht ausschließlich in einem möglichen Verstoß gegen diese Norm.


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23.12.2020 um 13:25
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ja, aber "Vorrätighalten zur Abgabe" heißt was anderes als "Vorrätighalten zur späteren Abgabe".
Ich kenne mich zwar nicht so gut aus, aber ich würde es so verstehen, das das Vorrätighalten nur dem Hersteller genehmigt ist, sobald "die Ware" die Lagereinrichtungen des Herstellers verlässt, ist es ein "in Verkehr bringen". Was im Umkehrschluss soviel bedeutet wie "die Ware" darf nur auschließlich beim Hersteller, in von ihm lizensierten Lagereinrichtungen gelagert werden, solange bis die Genehmigung, fürs "in Verkehr" bringen vorliegt.

Weihnachtliche Grüße

Deejay


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