Coronavirus (Sars-CoV-2)
06.11.2022 um 12:02Hier gings aber doch nur ums Telefonieren, das könnte man nun schon noch schaffen, denk ich.nairobi schrieb:Wenn es Dir sehr schlecht geht, weil Du voll krank bist, könnte das schon ein Problem sein.
Hier gings aber doch nur ums Telefonieren, das könnte man nun schon noch schaffen, denk ich.nairobi schrieb:Wenn es Dir sehr schlecht geht, weil Du voll krank bist, könnte das schon ein Problem sein.
Interested schrieb:Das ist aber nicht der Normalfall. AUs müssen ab dem ersten Fehltag vorliegen. Nicht dass hier falsche Infos verbreitet werden, von wegen 3 Tage kann man zuhause bleiben.
nairobi schrieb:Bei uns auf der Arbeit
Das ist nur eine Vermutung. Ich denke schon, dass die meisten wissen, wie das bei ihnen im Betrieb üblich ist. Es sei denn, sie haben erst zum 1.11. oder so da angefangen.Interested schrieb:Die Leute lesen 3 Tage ohne zuhause bleiben möglich und handeln sich u.U. Ärger ein.
makaeasy schrieb:Tut er nicht
Das stimmt, aber in Deutschland ist man dann ja zur Isolierung verpflichtet. D.h. ich kann nicht arbeiten kommen und muss mich daher schon arbeitsunfähig melden.makaeasy schrieb:Ein positiver PCR Test ist keine Krankmeldung.
Es bleibt einem letztlich auch nichts anderes übrig 🤧Luminita schrieb:Hier gings aber doch nur ums Telefonieren, das könnte man nun schon noch schaffen, denk ich.
Nein, es wird nicht krank als erfasst. Theoretisch kann der AG, wenn es dir möglich ist, trotz positiven Test Home Office verlangen.nairobi schrieb:Das stimmt, aber in Deutschland ist man dann ja zur Isolierung verpflichtet. D.h. ich kann nicht arbeiten kommen und muss mich daher schon arbeitsunfähig melden.
Ich denke schon, dass das dann von den Zeitwirtschaftern als "krank" erfasst wird. Vielleicht gibt es aber auch etwas Spezielles, wobei ich das nicht glaube, da das Zeiterfassungssystem lange vor Corona da war.
Im Falle, dass das irgendwann mal passieren sollte, werde ich das telefonisch mit meinem Leiter abklären.
Die Vorschriften ändern sich ja immer mal wieder, zumindest war das zurückliegend alle paar Wochen so.
Das versuche ich zu erklären. Man muss schon offizielle Wege gehen. Es geht da auch um Lohnfortzahlungen. Zahlt der AG nicht und man hat sich nicht krankgemeldet, zahlt auch die KK nicht.makaeasy schrieb:Krank bist du nur, wenn du eine AU einreichst.
Was für ein schlechtes Deutsch 😳Interested schrieb:Auf diese Weise verhindern Sie eine etwaige Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen.
Ja, das stimmt, wobei in bestimmten (Problem-)Fällen auch gleich am 1. Tag ein Attest verlangt werden kann.Ozeanwind schrieb:Im öffentlichen Dienst kann man bis zu 3 Tage ohne Krankschreibung fehlen, ab dem nächsten Tag muss dann eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Bist Du ungeimpft?makaeasy schrieb:der Arzt sagte mir, 10 Tage Quarantäne mit der Möglichkeit sich nach 5 Tagen frei zu testen. Quarantäne beginnt mit dem Tag der Testabnahme, sprich dies ist Tag 1.
Wie wird das denn Deiner Meinung nach in dem Zeiterfassungssystem, das wir haben, erfasst? 😇Ich erkundige mich morgen mal, wenn ich daran denke.makaeasy schrieb:Nein, es wird nicht krank als erfasst
Ja, das ist klar, wobei ich keine Telearbeit mache. Insofern müsste ich der Arbeit fern bleiben.makaeasy schrieb:Theoretisch kann der AG, wenn es dir möglich ist, trotz positiven Test Home Office verlangen.
Die allgemeine regelung lautet aber tatsächlich, dass es vollkommen ausreichend ist die arbeitsunfähigkeitsbescheinung (AU) erst ab tag 4 abzugeben. Bis dahin reicht es vollkommen aus rechtzeitig (dh wenn möglich an tag 1 vor arbeitsbeginn) beim AG anzurufen und sich krankzumelden. Gbfs reicht auch eine email (wie bei meinem arbeitgeber). Davon abweichend können arbeitgeber ab tag 1 eine AU verlangen. Das muss dann aber auch direkt kommuniziert werden.Interested schrieb:Mir ging es um die allgemeine Regelung.
Frag mich nicht, ich habe dir lediglich gesagt, wie die Gesetzeslage dazu ist. 😅nairobi schrieb:Wie wird das denn Deiner Meinung nach in dem Zeiterfassungssystem, das wir haben, erfasst? 😇Ich erkundige mich morgen mal, wenn ich daran denke.
Ich gelte als ungeimpft, yes. Habe auch kein Schreiben bekommen, hatte lediglich die Information vom Hausarzt so bekommen. Und 1-2 Tage nach dem positiven Test eine SMS vom Gesundheitsamt, in der ich Symptome angeben soll damit Sie meinen „Fall“ bearbeiten können.nairobi schrieb:Bist Du ungeimpft?
Bei meinem Vater (4 Mal geimpft) waren es im August auch nur 5 Tage (laut Schreiben des örtlichen Gesundheitsamtes).
Allerdings ging der letzte Tag bis 24 Uhr.
Genau, man soll so früh wie möglich anrufen und sich krank melden. Bei uns muss jeden Tag bis 9 Uhr die Stärke gemeldet werden, also wer im Dienst ist und wer nicht.gastric schrieb:Bis dahin reicht es vollkommen aus rechtzeitig (dh wenn möglich an tag 1 vor arbeitsbeginn) beim AG anzurufen und sich krankzumelden
Das kam, weil ein PCR-Test halt auch rechtliche Auswirkungen nach sich zieht.Interested schrieb:Ich versteh echt nicht, warum man hier jetzt so eine Diskussion lostritt?!
lucyvanpelt schrieb:Isolationspflicht
lapis_lazuli schrieb:Genesenenbestätigung
lucyvanpelt schrieb:Genesenennachweis
Und natürlich auchlucyvanpelt schrieb:sagt man hat einen positiven Schnelltest und bekommt darauf hin die Krankschreibung
.lucyvanpelt schrieb:Statistik
Zählt bei uns nicht, wie auch WA nicht. :Dgastric schrieb:Gbfs reicht auch eine email (wie bei meinem arbeitgeber).
Gesetzlich muss deine Krankschreibung nach dem dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorliegen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass auch das Wochenende oder Feiertage bei dieser Frist mit eingerechnet werden. Wer zum Beispiel an einem Mittwoch erkrankt, müsste die Krankschreibung am Samstag einreichen.Quelle: https://www.staufenbiel.de/magazin/arbeitsrecht/krankmeldung-fristen-besonderheiten-und-alle-wichtigen-infos.html
Zitier gefälligst richtig. Das stammt nicht von mir. Oonairobi schrieb:Was für ein schlechtes Deutsch 😳
Tut Dein Arbeitgeber das denn? Das ist dann ja großzügig, wenn keine Verpflichtung besteht.makaeasy schrieb:Positiver PCR + Ungeimpft = AG muss dich nicht bezahlen, kann es natürlich trotzdem tun. Gibt aber keine Zahlung vom Staat.
In meiner Abteilung sind zum Glück alle mindestens drei Mal geimpft 🙏makaeasy schrieb:Positiver PCR + Geimpft
Ich arbeite selbst bei einer Landesbehörde, insofern muss da nichts zurückgeholt werden.makaeasy schrieb:Gibt Geld vom AG, welches er sich beim Staat für die Dauer der Quarantäne zurückholen kann.
Hier die Quelle https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/Interested schrieb:Das stammt nicht von mir.
Informationen hierzu sind in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu finden, der Teil der Selbstverwaltung von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen ist. § 5 Abs. 3 besagt:Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/
Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der
Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.“
Arbeitnehmer, die aufgrund einer vorliegenden Krankheit – oder einem Arbeitsunfall – nicht zur Arbeit erscheinen können, müssen sich laut Arbeitsrecht krank melden.
Vorlegen müssen Angestellte darüber hinaus eine Bescheinigung, die ärztlich bestätigt nachweist, dass sie für eine gewisse Dauer nicht in der Lage sind, ihre vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Diese muss in der Regel spätestens am 3. Tag eingereicht werden.Quelle: https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/
https://www.staufenbiel.de/magazin/arbeitsrecht/krankmeldung-fristen-besonderheiten-und-alle-wichtigen-infos.htmlInterested schrieb:Gesetzlich muss deine Krankschreibung nach dem dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorliegen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass auch das Wochenende oder Feiertage bei dieser Frist mit eingerechnet werden. Wer zum Beispiel an einem Mittwoch erkrankt, müsste die Krankschreibung am Samstag einreichen.
Eine Krankschreibung hingegen ist die Bescheinigung eines Arztes, dass du nicht arbeitsfähig bist. Eine Krankschreibung brauchst du, wenn du länger als drei Tage nicht arbeiten kannst. Dann musst du deinem Arbeitgeber den sogenannten Gelben Schein vom Arzt vorlegen. Achte darauf, dass die Krankschreibung auch wirklich spätestens am vierten Krankheitstag angekommen ist.Quelle: https://www.staufenbiel.de/magazin/arbeitsrecht/krankmeldung-fristen-besonderheiten-und-alle-wichtigen-infos.html
Tut er nicht. Deswegen habe ich auch einfach eine AU eingereicht. Ohne nähere Angaben zu machen.nairobi schrieb:Tut Dein Arbeitgeber das denn? Das ist dann ja großzügig, wenn keine Verpflichtung besteht.
Kannst du ja gerne. Es geht hier nicht um Werktage, wie du scheinbar annimmst. Genau aus diesem Grund habe das zitiert. Das berühmte verlängerte Wochenende.nairobi schrieb:Das halte ich für Unsinn.
Lustig, zitierst auch noch den Part. :Dnairobi schrieb:Wer sollte die Krankschreibung dann auch entgegen nehmen? Ist ja keiner da 😂
Achte darauf, dass die Krankschreibung auch wirklich spätestens am vierten Krankheitstag angekommen ist.Wenn du mitten in der Woche krankgeschrieben wirst, sagen wir mal für eine Woche - wie lange geht denn dann deine Krankenbescheinigung? Meinst du, das WE wird nicht mitgezählt? Achte mal drauf! :Y:
Warum macht man dann einen Test?nairobi schrieb:Ich rede jetzt davon, wenn jemand symptomlos ist oder nur geringe Symptome hat und positiv ist.
Ich dachte, dann bekommt man Paxlovid, damacht unser Gesundheitsminister doch Werbung für?nairobi schrieb:Eben, und der Arzt kann einem ja auch nicht wirklich helfen, wenn man Corona hat bzw. eine Untersuchung bringt ja dann nichts.
Nun - man benötigt für bestimmte Vorhaben einen negativen Test - Besuch in Einrichtungen, Krankenhäusern, eigene OP usw.alibert schrieb:Warum macht man dann einen Test?
Das war anfangs für Risikopatienten vorgesehen.alibert schrieb:dachte, dann bekommt man Paxlovid, damacht unser Gesundheitsminister doch Werbung für?
Ich bin U50, meine Freundin ist Ü50.EDGARallanPOE schrieb:Seid ihr unter 50 Jahre, oder über 50 Jahre alt. Keine genaue Altersangabe
Meine Freundin hat Blutdruck. Ich eigentlich nix.EDGARallanPOE schrieb:Habt ihr relevante Vorerkrankungen ? Nur Ja/Nein ohne Nennung der Erkrankung
Ja, find ich gar nicht mal so. Hör ich zur Zeit ziemlich oft, meine Mutter hatte zeitgleich Corona, dass es nur ein oder zwei Tage akut war, also ich meine Fieber, aber man wochenlang sofort aus der Puste ist und tierisch schwitzt.EDGARallanPOE schrieb:Das klingt aber doch nach einem heftigen Verlauf.
Alles Gute für Euch!Ozeanwind schrieb am 06.11.2022:Mein Mann hatte hauptsächlich Magen -Darm-Probleme und einige Kilos abgenommen.