fischersfritzi schrieb:Da ich ja gerade ganz frisch aus der Quarantäne raus bin, ergänze ich das mal.
Ansage beim Arzt, der den PCR Test durchgeführt hat, direkt isolieren, bis Ergebnis PCR Test vorliegt.
Ergebnis war am Folgetag da, Anruf vom Gesundheitsamt auch.
Aussage: 5 Tage Quarantäne verpflichtend. Anschliessend bei vorliegend positivem Selbsttest dringende Empfehlung um weitere Isolation. Das ist aber nicht mehr verpflichtend.
Tag der Testabnahme zählt als Tag 0, die 5 Tage beginnen erst am Folgetag. Das war mir vorher nicht klar.
Bei lief es im Oktober doch irgendwie anders ab.
Schnelltest Positiv, sollte zum Hausarzt zwecks PCR.
PCR Test gemacht, der Arzt sagte mir, 10 Tage Quarantäne mit der Möglichkeit sich nach 5 Tagen frei zu testen. Quarantäne beginnt mit dem Tag der Testabnahme, sprich dies ist Tag 1.
nairobi schrieb:Vor allem gilt der Test ja auch als Krankmeldung. Braucht man ja für die Arbeit.
Tut er nicht. Wenn dein Betrieb das macht, ist es Kulanz oder du bist halt geimpft und der Betrieb kriegt über den Staat so das Geld wieder. Ein positiver PCR Test ist keine Krankmeldung. Eine AU muss immer noch ein Arzt ausstellen. Haben den Fall gerade in der Familie. Meinem Schwager wurde gesagt, er soll einfach den Test einreichen ohne AU.
Jetzt Monate später, hat sein Betrieb die abgelehnten Anträge wegen der Lohnübernahne bekommen, da er nicht geimpft war.
Hätte er einfach eine AU eingereicht, hätte der AG bezahlen müssen. Jetzt hat er zwar auch gemacht aber aufgrund eines Fehlers und Geld gibt es nicht wieder.