Coronavirus (Sars-CoV-2)
11.04.2021 um 14:50calligraphie schrieb:Ich kann nur für Berlin sprechen .Ja wie es aussieht, ist es tatsächlich überall anders geregelt, da ist es in Sachsen ein Witz.
Unsere körpernahen Dienstleister müssen mit dem Kunden einen Test machen ( Beiseinspflicht beider Parteien ) Gottseidank hat eine der Mitarbeiterinnen im lock down , sich in einem Kurs Testkenntnisse angeeignet
Es sei denn, der Kunde bringt einen vom Testcenter verifizierten Beleg mit.
Die ausübenden Dienstleister selbst wiederum müssen sich in offizielle Testcenter begeben und dieses jederzeit dokumentieren können.
Letzte Woche haben wir von Berufskollegen erfahren, dass wir zukünftig unseren Kunden den Test bescheinigen dürfen bei Bedarf .
So das sie ihn noch 24h anderweitig nutzen können .
Aber wie genau das aussehen soll, konnte uns noch niemand sagen . Ob elektronisch oder auf Papier .
Oder mit Stempel ?
Ist ja auch eine Verantwortung , die man da übernimmt bzgl Test und Ergebnis .
Was ist mit Haftungsausschluss ?
Was, wenn ein Kunde falsch negativ getestet wurde und am nächsten Tag erkrankt er ?
Es ist, wie so vieles, nicht ordentlich durchdacht, bzw. nicht zu Ende gedacht. Eben wer soll haften, wenn der Kunde dann doch positiv ist, das muss doch alles im Vorfeld klar geregelt sein. In meiner Firma ist es ähnlich fraglich, da soll der Vorgesetzte die Test, die alle Mitarbeiter machen müssen, begleiten und dafür am Ende unterschreiben. Machen dann vorerst auch nicht alle, weil garnicht klar ist, soll er dann sagen, bitte weiter rein in die Nase, so ganz als ungeschulter, da ist rechtlich nicht geklärt wofür die überhaupt unterschreiben und welche Konsequenzen das haben könnte.