Coronavirus (Sars-CoV-2)
11.04.2021 um 11:29MrsK schrieb:Und auch in Bayern kann man für einen einmaligen Ladenbesuchs einen zugelassenen Selbsttest unter Aufsicht des Ladeninhabers benutzen.Uns ging es aber vorhin um das "Tagesticket" sprich, dass nicht Hinz und Kunz einen Freischein für einen ganzen Tag ausstellen kann. Wenn der Kunde nur den einen Laden aufsuchen will, ist das doch ein wenig anders und zumindest muss er den Test dort machen und kann nicht schon den " Gott weiß wie" alten von daheim mitbringen.
Ich bin ganz froh, dass man hier nicht auf Ehrlichkeit setzt. Ehrlich, das sind dann wieder jene, die sich sowieso penibelst an alle regeln halten.