@obskur Ich kann nur für Berlin sprechen .
Unsere körpernahen Dienstleister müssen mit dem Kunden einen Test machen ( Beiseinspflicht beider Parteien ) Gottseidank hat eine der Mitarbeiterinnen im lock down , sich in einem Kurs Testkenntnisse angeeignet
Es sei denn, der Kunde bringt einen vom Testcenter verifizierten Beleg mit.
Die ausübenden Dienstleister selbst wiederum müssen sich in offizielle Testcenter begeben und dieses jederzeit dokumentieren können.
Letzte Woche haben wir von Berufskollegen erfahren, dass wir zukünftig unseren Kunden den Test bescheinigen dürfen bei Bedarf .
So das sie ihn noch 24h anderweitig nutzen können .
Aber wie genau das aussehen soll, konnte uns noch niemand sagen . Ob elektronisch oder auf Papier .
Oder mit Stempel ?
Ist ja auch eine Verantwortung , die man da übernimmt bzgl Test und Ergebnis .
Was ist mit Haftungsausschluss ?
Was, wenn ein Kunde falsch negativ getestet wurde und am nächsten Tag erkrankt er ?