EDGARallanPOE schrieb:Ich gehe davon aus, dass man diese Maßnahme im zur Änderung anstehenden Infektionsschutzgesetz festzurren wird.
Richter sind zwar unabhängig von der Politik, sie müssen aber auf der Grundlage der vom Bundestag erlassenen Gesetze, ihre Entscheidungen treffen.
Das ist soweit richtig, allerdings könnte so eine Ausgangssperre trotzdem wegen Unverhältnismäßigkeit gekippt werden. Ich sage nicht, dass das passieren wird, kann aber.
Wobei diese ja wirklich auch nur für Regionen verhängt werden soll, "in denen die Corona-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen oberhalb von 100 liegt". Da schrumpft dann gleich die Wahrscheinlichkeit auf ein Kippen wegen Unverhältnismäßigkeit, würde ich mal vermuten, wenn von den jeweiligen Entscheidern, die zuständig sind, auch so angewandt wird.
Aber allgemein kann man sagen, nur allgemein, nur weil Maßnahme A auf einer bestehenden Rechtsgrundlage beruhen bzw. dort fest verankert werden würde, bedeutet das trotzdem keinen Freifahrtsschein für unsere politischen Entscheidungsträger, denn Maßnahme A kann nicht willkürlich angewendet werden.
Diese Maßnahme muss man auch weiterhin innerhalb einer bestehenden Situation, wofür sie geschaffen wurde, rechtfertigen können. Sie muss nicht nur für eine bestimmte Situation, für ein angestrebtes Ziel grundsätzlich geeignet sein, sondern muss diese Maßnahme auch angemessen in einem nachvollziehbaren Verhältnis gegenüber der Situation stehen, die man bekämpfen will.
Denn zu guter letzt kann man noch sagen, dass, wenn sich mehrere Maßnahmen als geeignet herausstellen, dass dann zuerst von der Maßnahme Gebrauch zu machen ist, die am wenigsten Schaden verursacht, also milder als andere Maßnahmen ist. Natürlich kann es auch Fälle geben, in denen die härteste Maßnahme zugleich auch die einzige geeignete Maßnahme ist, um eine bestimmte Situation zu bekämpfen, um ein angestrebtes Ziel zu erreichen.
Wobei ich mir jetzt aber wie gesagt zum konkreten Fall, siehe oben, weniger Sorgen mache, denn es scheint ja nicht nur grundsätzlich klar geregelt zu sein, ab wann und dann auch wo eine Ausgangssperre genau greifen soll, sondern habe ich auch ein gewisses Vertrauen in unsere politischen Entscheidungsträger, auch auf Landesebene, dass sie sich an die verpflichtenden Vorgaben des Bundes halten werden und eine Ausgangssperre dann auch tatsächlich nur für die Regionen verhängen, "in denen die Corona-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen oberhalb von 100 liegen".
Würden sie so eine Ausgangssperre auch für Regionen mit niedrigeren Werten oder sogar pauschal fürs ganze Bundesland verhängen und würden sie diese Maßnahme dann lediglich rein aus Präventionszwecken rechtfertigen, dann steigt die Wahrscheinlichkeit darauf, dass unsere Rechtsprechung das als unverhältnismäßig einstufen und diese Maßnahme dann kippen würde.