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Strafrechtliche Folgen?

53 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Recht, Eigentum, Tierhaltung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Strafrechtliche Folgen?

11.09.2018 um 16:17
@Lenory

So, wie ich das sehe, muss die angebliche Besitzerin beweisen, dass die Katze ihr gehört.

Vor mir parkt grade ein Ferrari, da kann ich auch nicht einfach die Polizei anrufen und sagen:,,Der gehört mir, ich will das Auto wiederhaben“ und die sacken den dann ein.

Mach dir keinen Stress deswegen.

Selbst wenn die Zicke dich angezeigt hat, bedeutet das noch lange nicht, dass es überhaupt zu einem Verfahren gegen dich kommt.


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Lenory Diskussionsleiter
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Strafrechtliche Folgen?

11.09.2018 um 16:25
Laut der Polizei kann sie das beweisen.

Mein Vater versicherte mir, dass die Polizei nur anruft wenn die Sache Hand und Fuß hat.
Gut, ich wusste trotzdem nicht ob der Anrufer tatsächlich von der Polizei kommt.

Ich wollte da niemanden mit rein ziehen, kann sein das ich jetzt dafür bestraft werde. Und überhaupt wollte ich dem Kater nur helfen. Ich verstehe das nicht. Die Polizei tut so als sei ich die Böse. Wer hat sich denn monatelang nicht um sein Tier gekümmert?
Ich werde sehen wer jetzt zu mir hält. Der Bekannte oder auch das neue Besitzerpaar


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Strafrechtliche Folgen?

11.09.2018 um 16:27
@Lenory

Wie gesagt, mach dir keinen Stress.
Das wird sich schon klären.

Du kommst nicht in den Knast oder so :D


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Strafrechtliche Folgen?

11.09.2018 um 16:31
Dann sollen die halt was schriftliches schicken kann ja nicht so schwer sein oder?


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Lenory Diskussionsleiter
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Strafrechtliche Folgen?

11.09.2018 um 16:38
Sicherlich, aber ändert auch nichts am Sachverhalt.
Die schriftliche Vorladung wird kommen. Die Frage ist nur inwieweit mein gestriges Handeln falsch war und ob der Punkt das ich nicht wusste das der Polizist echt ist, berücksichtig wird.
Die Frage ist halt auch wie die Wolfsburger Polizei die Situation bei der Berliner Polizei dargestellt hat.
Ich vermute da ganz schlechte Karten meinerseits.
Was mich noch wundert, das die Wolfsburger Polizei mich anruft und nicht bei meinen Bekannten. Zumal angebliche Eigentümerin der Katze und der Bekannte miteinander bekannt sind.
Dies ließ mich noch mehr daran zweifeln, der Polizist sei echt.


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Strafrechtliche Folgen?

11.09.2018 um 16:41
@Lenory

Sofern du keine polizeiliche Vorgeschichte hast und deine Situation da plausibel erklären kannst wird das ding von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.

Wie die anderen schon gesagt haben, ruhig Blut. :)


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Strafrechtliche Folgen?

11.09.2018 um 17:50
Sorry, habe immer noch nie gehört, dass die Polizei strafrechtliche Dinge per Telefon klärt und dadurch strafrechtliche Konsequenzen entstehen können. :-D


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11.09.2018 um 17:58
Ich stelle mir das gerade so vor: Hallo Herr/Frau XY, ich rufe an, weil jemand gesehen hat, wie sie Herrn/Frau VZ niedergestochen haben. Bitte melden sie sich morgen auf der Wache zwecks Antritt zur Untersuchungshaft.
Am nächsten Tag: Ja, Hallo Herr/Frau XY, ich bin der Kollege von KA, er hatte sie gestern gebeten, sich auf der Wache zu melden, dem sind sie nicht nachgekommen, von daher teile ich Ihnen mit, dass gegen sie zusätzlich eine Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt geschaltet wurde...usw.... :-D

Irgendwie bizarr...


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Lenory Diskussionsleiter
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Strafrechtliche Folgen?

11.09.2018 um 18:21
Ich bin in Berlin wohnhaft und die angebliche Eigentümerin in Wolfsburg. Dementsprechend wird sie auch in Wolfsburg zur Polizei gegangen sein, diese hat erkannt das sich der Kater in Berlin befindet und dort die Zuständigkeit liegt. Um die Sache schnell und ohne viel Schriftkram zu erledigen, hat der Polizist versucht die Sache mit mir telefonisch zu klären ohne dass es zu einer Anzeige kommt. Er dachte viell. wenn ich von der Polizei höre, gebe ich den Kater sofort raus?


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Strafrechtliche Folgen?

11.09.2018 um 18:52
@Lenory
An deiner Stelle würde ich echt einen Anwalt konsultieren. Das ist ganz schön verwirrend, wer wann was gesagt und gemacht hat, und im Zweifel, wenn du Pech hast, landet tatsächlich noch Post von der Staatsanwaltschaft auf den Tisch.
Auch wenn die Vorwürfe fallen gelassen werden, das ist noch mehr Stress für dich (und du regst dich ja jetzt schon nachvollziehbar auf).

Du schreibst, du hättest kein Geld für einen Anwalt - da gibt es zum einen die Möglichkeit, dich mit Hilfe eines Beratungshilfescheins beraten zu lassen.

hier unter dem Link eine grobe Beschreibung
https://www.hartziv.org/beratungshilfe.html

hier wird aber in der Regel nur die zivilrechtliche Seite abgedeckt; also, für die strafrechtliche Seite brauchst du weitere Unterstützung.
Die kann dir dann aber dort u. U auch vermittelt werden.

Ich würde es an deiner Stelle jedenfalls in Erwägung ziehen; zum einen um weiteren Ärger zu vermeiden, zum Anderen beschäftigt sich dann jemand Anderes mit diesem Problem und du kannst wieder besser schlafen.

(btw., finde es echt unglaublich, womit sich die Polizei so alles herumschlagen muss - als gäbe es nichts Wichtigeres^^. Aber sog. "Prozesshanseln" hat es halt schon immer gegeben, und wenn deine Bekannte behauptet, du hättest ihren Kater unterschlagen, muss das erstmal aufgenommen und dem nachgegangen werden, unabhängig, ob das jetzt stimmt oder nicht).

die zweite Möglichkeit wäre vielleicht die: Das Ganze hat sich ja nur so unangenehm entwickelt, weil du im Interesse des Tieres gehandelt hast.

Du könntest Kontak zu verschiedenen Tierschutzorganisationen suchen, deinen Falll schildern und fragen, ob sie dir weiterhelfen können.

Da sind ja auch Juristen aktiv (u. U. wird man wohl versuchen, dich zu überreden, Mitglied zu werden, aber einen Versuch wäre es wert ;))


Viel Erfolg und lass dich nicht durch den Anzeigeneifer deiner Bekannten entmutigen. :)


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Lenory Diskussionsleiter
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Strafrechtliche Folgen?

11.09.2018 um 19:04
Richtig, ich habe im Interesse des Tieres gehandelt. Habe per Whatsapp über Audiodatei, eine mündliche Bestätigung ihrerseits das sie den Kater verschenkt hat. Kann man das der Polizei zeigen, sollte man Vorgeladen werden?

Mir tut es auch leid, dass die Polizei sich nun damit herumschlagen muss. Aber den Kater so einfach wieder in verantwortungslose Hände zu geben, sehe ich nicht ein. Ich habe nichts Unrechtes getan. Meiner Meinung war der Besitzer auch Eigentümer, deswegen die Schenkung an mich seinerseits.
Für die Zukunft lasse ich mir so was aber gleich schriftlich bestätigen. Habe mir jetzt auch eine schriftliche Bestätigung seitens des Besitzers geholt.
Er hat also unterschrieben.


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Strafrechtliche Folgen?

12.09.2018 um 17:32
Zitat von LenoryLenory schrieb:Richtig, ich habe im Interesse des Tieres gehandelt. Habe per Whatsapp über Audiodatei, eine mündliche Bestätigung ihrerseits das sie den Kater verschenkt hat. Kann man das der Polizei zeigen, sollte man Vorgeladen werden?
Natürlich. Das ist praktisch wie ein Zettel mit Unterschrift. Alles, was für dich und deine Aussage gut ist, kannst du vorzeigen.


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Strafrechtliche Folgen?

12.09.2018 um 21:38
Richtig räudige Story.
Am besten man holt sich heute noch einen Anwalt dabei, wenn man auf eine Katze 3 Stunden aufpassen soll.
Sachen gibts...


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