JC lehnt Umzug ab?
07.06.2018 um 18:12Benandante schrieb:Für das Tapezieren (und Schönheitsreparaturen generell) ist im Regelfall der Vermieter zuständig. Das folgt aus seiner synallagmatischen Pflicht, die Mietsache im gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten.Ah, da bin ich mir aber sicher, dass sich „gebrauchsfertig“ gewandelt hat im Laufe der Jahre. Früher war immer so hässlicher Linoleumboden in den Zimmern, weil das ein Bodenbelag und nur so die Wohnung „gebrauchsfertig“ war. Meines Wissens nach ist der nackte Estrich heute ausreichend für gebrauchsfertig.
Gebrauchsfertig heißt, dass man drin wohnen kann, also dass es Strom und Wasser gibt, die Heizung funktioniert, Fenster eingebaut sind und die Wände verputzt, so dass keine Leitungen offen liegen, dass es Steckdosen und Lichtschalter gibt und ne Tür mit Schloss, die man zumachen kann. Tapeten oder Bodenbeläge sind für den Gebrauch der Wohnung nicht zwingend notwendig.