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JC lehnt Umzug ab?

67 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leben, Recht, Umzug ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

JC lehnt Umzug ab?

07.06.2018 um 18:12
Zitat von BenandanteBenandante schrieb:Für das Tapezieren (und Schönheitsreparaturen generell) ist im Regelfall der Vermieter zuständig. Das folgt aus seiner synallagmatischen Pflicht, die Mietsache im gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten.
Ah, da bin ich mir aber sicher, dass sich „gebrauchsfertig“ gewandelt hat im Laufe der Jahre. Früher war immer so hässlicher Linoleumboden in den Zimmern, weil das ein Bodenbelag und nur so die Wohnung „gebrauchsfertig“ war. Meines Wissens nach ist der nackte Estrich heute ausreichend für gebrauchsfertig.
Gebrauchsfertig heißt, dass man drin wohnen kann, also dass es Strom und Wasser gibt, die Heizung funktioniert, Fenster eingebaut sind und die Wände verputzt, so dass keine Leitungen offen liegen, dass es Steckdosen und Lichtschalter gibt und ne Tür mit Schloss, die man zumachen kann. Tapeten oder Bodenbeläge sind für den Gebrauch der Wohnung nicht zwingend notwendig.


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07.06.2018 um 18:53
Die meisten Vermieter investieren kaum Renovierungen für Sozialempfänger. Sie kassieren die Miete vom Staat und gut ist.
Darum finde ich es etwas anmaßend, als Sozialempfänger genauso nobel wohnen zu wollen, als ein Malocher. Meine ich jetzt nicht persönlich, falls sich jemand angesprochen fühlt.

Meine alte Wohnung müsste auch mal renoviert werden. Nur bin ich Eigentümerin und muss es selbst bezahlen. Dafür spare ich.

Aber dann von einer Sozialempfängerin auf meine Wohnung angesprochen werden, was hast du denn für eine bescheidene Wohnung, meine Mietwohnung ist viel schöner, verletzt mich dann doch, zumal ich mein ganzes Leben malocht habe.


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Doors ehemaliges Mitglied

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07.06.2018 um 18:53
@Benandante

"Schönheitsreparaturen: Üblicherweise regelt der Mietvertrag, in welchen zeitlichen Abständen ein Mieter welche Schönheitsreparaturen zu leisten hat. Dazu zählen regelmäßiges Streichen und Tapezieren der Räume in der Wohnung."

Quelle und mehr zu Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern:

https://www.immonet.de/service/pflichten-vermieter.html


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07.06.2018 um 19:12
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Meine alte Wohnung müsste auch mal renoviert werden. Nur bin ich Eigentümerin und muss es selbst bezahlen. Dafür spare ich.
Naja, aber sind wir mal ehrlich:
Wenn es die Option gibt, einfach auszuziehen und die Kosten für den Umzug zu beantragen und dann erstattet zu bekommen, und es gibt quasi zum Nulltarif ne neue, schicke, frisch renovierte Wohnung.....


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07.06.2018 um 19:17
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Naja, aber sind wir mal ehrlich: Wenn es die Option gibt, einfach auszuziehen und die Kosten für den Umzug zu beantragen und dann erstattet zu bekommen, und es gibt quasi zum Nulltarif ne neue, schicke, frisch renovierte Wohnung.....
Ja, würde ich auch machen, wenn ich in so einer Lage wäre.


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07.06.2018 um 19:36
@AgathaChristo
@Ilvareth
Ich würde das weniger stressige renovieren in angriff nehmen auch mit dem hintergedanken, dass das amt dahingehend ebenfalls kosten trägt, sofern der mieter für schönheitsreperaturen zuständig ist. Neue wohnung suchen, umzug organisieren, alles zusammenpacken, rüberschleppen und allen möglichen und unmöglichen ämtern, behörden und anderem gedöhns meine neue adresse übermitteln nur, damit der boden wieder neu ist und die tapeten an der wand kleben? Das wäre mir den aufwand gar nicht wert. Ich könnte es verstehen, wenn man aus dem gefährlichsten ghetto in eine moderne mittelständige gegend ziehen würde aus simplem eigenschutz, aber garantiert nicht wegen ein paar losen tapeten und nem ollen boden :D


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07.06.2018 um 19:58
Zitat von DoorsDoors schrieb:Dazu zählen regelmäßiges Streichen und Tapezieren der Räume in der Wohnung
Nicht immer. Sind starre, "regelmäßige" Fristen gesetzt ist das ganze unwirksam....

https://www.focus.de/immobilien/experten/schoenheitsreparaturen-diese-klauseln-im-mietvertrag-sind-unwirksam_id_7073311.html

was sich die Immowelt da zusammenspinnt XD


Mein letzer Umzug, da war ich auch arbeitslos, hat übrigens gekostet: 2 Kasten Getränke, Grillgut und Salate, und ein bisschen Farbe....

Hab super viel selber gemacht, v.a. streichen etc., und einen Tag alle Freunde zusammengetrommelt mit Kombis und Anhänger um Dinge von hier nach da zu kriegen :D


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07.06.2018 um 20:00
@gastric
Ich bin jetzt nicht so ganz so in der Materie drin, aber bei Leistungen nach dem SGB II zahlt das Amt meiner Meinung nach nichts fürs Renovieren, das muss man schon vom Hartz4-Satz bestreiten. Möge mich jemand korrigieren, wenn das Unsinn ist.
Bei einem notwendigen Umzug wird aber sehr wohl der Umzug gezahlt, sprich man holt einen KostenvoranschlG von einem entsprechenden Unternehmen ein und der wird dann genehmigt oder auch nicht.


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07.06.2018 um 20:06
https://www.hartz4hilfthartz4.de/regelsatz-zusammensetzung/

Hiernach beinhaltet der Hartz4-Regelsatz monatlich 35,01€ für Wohnen und Insandhaltung. Demnach schießt das Amt für neue Tapeten und Farbe nix dazu.


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07.06.2018 um 20:06
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Mit welcher Begründung wurde der Umzug denn abgelehnt?
Das würde mich aber auch mal interessieren... und diese Japan Sache auch, was isn das überhaupt für ein Praktikum... wusste garnicht das das JC sowas im Angebot hat🤔


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07.06.2018 um 20:07
Zitat von gastricgastric schrieb:Ich würde das weniger stressige renovieren in angriff nehmen
Da gibt es Freunde, die sicher helfen, wenn man in so einer Lage ist.

Wenn du allerdings Eigentum besitzt, wird meistens vorausgesetzt, das du die finanziellen Mittel zum Renovieren hast, was ja ein Irrglauben ist.

Wobei bei Sozialempfänger die Armut eine Voraussetzung darstellt, ihnen freundschaftliche Unterstützung zu gewähren, sofern es machbar ist.
Wenn es dann auch gewürdigt wird, ist das in Ordnung.

Aber es steigen oft dadurch auch die Ansprüche und weniger das Bedürfnis, für seinen Lebensunterhalt selbst aufzukommen?


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07.06.2018 um 20:22
@Ilvareth
Wohnen und instandhaltung zählt nicht zu schönheitsreperaturen. Steht im mietvertrag eine wirksame klausel, dass der mieter schönheitsreparaturen selbst durchführen muss, dann muss das jobcenter zahlen. Steht im mietvertrag, dass der vermieter sich darum kümmert, dann natürlich nicht. Dann müsste man sich ganz simpel mit dem vermieter auseinandersetzen.

Nach dem meines Erachtens bisher viel zu wenig beachteten Urteil des BSG vom 19. 03. 2008 (Az: B 11b AS 31/06 R) sind mietvertraglich konkret kalkulierte und vereinbarte Kosten des Vermieters für laufende Schönheitsreparaturen den Hilfebedürftigen als tatsächliche Kosten der Unterkunft gem. § 22 SGB II zu zahlen.
http://www.rechtsanwalt-sozialrecht-berlin.de/2009/04/bsg-schonheitsreparaturen-und-hartz-iv/

Die Kosten für Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis müssen jedenfalls dann als Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ersetzt werden, wenn der Mieter wirksam verpflichtet wurde, im laufenden Mietverhältnis Schönheitsreparaturen durchzuführen. Die Schönheitsreparaturen sind nicht bereits in dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß § 20 SGB II enthalten. Das Jobcenter muss also ggf. einen zusätzlichen Bedarf für die Kosten der Schönheitsreparaturen anerkennen.
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/schoenheitsreparaturen-kosten-der-unterkunft/


@AgathaChristo
Ich bin auch nicht davon ausgegangen, dass der umzug allein erledigt wird, aber dennoch hätte ich schon keinen bock meinen gesamten hausstand zu verpacken und zu verschleppen, wenn es sich nur um eine renovierungsbedürftige wohnung handelt. Als hartz IV empfänger wäre ich in der glückliche lage, dass ich im mietvertrag entsprechende klausel stehen habe. Ich würde also alles anschaffen und dann nach und nach raum für raum in aller seelenruhe renovieren. Auch dabei können übrigens freunde helfen ^^

Da ich aber selber bezahlen müsste und das aktuell nicht ins budget passt, fällt das flach. In meiner jetzigen lage würde ich wohl jeden monat ne tapetenrolle kaufen, lohnt aber nicht, da ich eh nicht weiß, wie lange ich hier noch wohne.


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07.06.2018 um 20:27
@gastric
Was beinhaltet denn dann „Instandhaltung“ in Abgrenzung zu „Schönheitsreparaturen“? Instandhaltung meint doch ebendiese der Wohnung, also der neue Anstrich etc.


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07.06.2018 um 20:35
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Was beinhaltet denn dann „Instandhaltung“ in Abgrenzung zu „Schönheitsreparaturen“? Instandhaltung meint doch ebendiese der Wohnung, also der neue Anstrich etc.
Wenn ich meine Eigentumswohnung nicht mehr finanziell renovieren könnte, müsste ich sie zu einem Schrottpreis verkaufen?
Bisher habe ich mich noch nicht darüber informiert, ob mir auch finanzielle Unterstützung gewährt würde, eben um mein Eigentum erhalten zu können.
Passt jetzt nicht hierher, aber mir kommen solche Gedanken, pardon!


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07.06.2018 um 21:12
Zitat von IlvarethIlvareth schrieb:Was beinhaltet denn dann „Instandhaltung“ in Abgrenzung zu „Schönheitsreparaturen“? Instandhaltung meint doch ebendiese der Wohnung, also der neue Anstrich etc.
Richtig unter anderem neue Anstriche. Das ist aber nicht relevant, wenn der ganze schmu vertraglich auf den mieter abgewälzt wurde. Ist das der Fall. Zahlt das Jobcenter seinen Teil. Ist das nicht der Fall, muss der Vermieter seinen Teil leisten. In beiden Fällen werden aber keine extrawünsche berücksichtigt, daher pauschale. Im Normalfall gibt's weiße Farbe und rauhfaser. Besser als nichts.

Was hier nun vorliegt kann niemand sagen. Man bekommt ja nichteinmal ne Antwort darauf, warum der Umzug nicht genehmigt wurde, da möchte ich gar nicht erst mit so speziellen Fragen ankommen :D


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07.06.2018 um 21:21
Zitat von gastricgastric schrieb:Was hier nun vorliegt kann niemand sagen. Man bekommt ja nichteinmal ne Antwort darauf, warum der Umzug nicht genehmigt wurde, da möchte ich gar nicht erst mit so speziellen Fragen ankommen :D
Da pflichte ich dir bei. Viel Gesims um nichts, wenn @Alpaca es anscheinend nicht mehr für nötig hält, hier unsere Fragen zu beantworten?


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07.06.2018 um 21:55
Grundsätzlich gilt: Das Jobcenter trägt die Kosten der Unterkunft in voller Höhe und damit verbundene Wohnungsbeschaffungskosten (Einzugsrenovierungen, Doppelmieten, Kautionsdarlehen je nach Einzelfall etc.), wenn die Kosten der neuen Unterkunft angemessen sind und der Umzug erforderlich ist. Es gibt keine Zusicherung zum Umzug, nur weil man die Wohnung nicht (mehr) so toll findet. Und da das Jobcenter keinen Vertrag mit dem Vermieter hat, sind Unstimmigkeiten zwischen Leistungsbezieher und Vermieter (zivilrechtlich) zu klären; natürlich gibt es da Ausnahmen, aber da müssen in der Regel gravierende Mängel bestehen und der Leistungsbezieher muss nachgewiesen haben, dass er den Vermieter aufgefordert hat, diesen Mangel (z.B. starken Schimmelbefall) zu beseitigen. Aber was rede ich .. ohne mehr Informationen kann man zu diesem Fall nichts konkretes sagen.


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07.06.2018 um 21:58
Und genau so sieht es aus.


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07.06.2018 um 22:40
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Darum finde ich es etwas anmaßend, als Sozialempfänger genauso nobel wohnen zu wollen, als ein Malocher. Meine ich jetzt nicht persönlich, falls sich jemand angesprochen fühlt.
Was bedeutet nobel? Auch ein Sozialhilfeempfänger zahlt Miete. Bzw. das Sozialamt oder das Jobcenter zahlt die Miete für ihn. D.h. der Vermieter erhält monatlich Geld für seine vermietete Wohnung. Vermieten bedeutet nicht nur Geld kassieren und sonst gar nichts machen. Ein Vermieter hat auch Pflichten.
Zitat von AgathaChristoAgathaChristo schrieb:Wenn ich meine Eigentumswohnung nicht mehr finanziell renovieren könnte, müsste ich sie zu einem Schrottpreis verkaufen?
Bisher habe ich mich noch nicht darüber informiert, ob mir auch finanzielle Unterstützung gewährt würde, eben um mein Eigentum erhalten zu können.
Warum sollte dir der Staat finanzielle Hilfe gewähren, wenn du Eigentum nicht instand halten kannst? Für sein privates Eigentum ist jeder finanziell selbst verantwortlich.


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07.06.2018 um 23:48
@AgathaChristo
Wenn du zum Amt müsstest könnte es dir sogar passieren das die dir sagen: "Verkauf deine Wohnung, leb erstmal von dem Geld, danach kannst uns nochmal ansprechen."
So kenn ich das^^


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