Bonobobob schrieb:An die Kirche oder den Staat? das ist ne wichtige unterscheidung, auch wenn wir von der gleichen Organisation sprechen in diesem Fall.
Außerdem war es Stadtrecht, Recht des Fürstentums oder Recht des Kaiserreiches? auch das ist wichtig.
Aus der heutigen Perspektive ist das nebensächlich, aus damaliger Perspektive scheint es rechtens gewesen zu sein.
Bonobobob schrieb:WIe wäre es bei einem Bundesland oder eine Privatperson als Rechtsnachfolger des Kurfürstens, hätten die auch keinen Anspruch?
Der Adel/ die Kirchen hatten seit dem Mittelalter bis zur Bauernbefreiung/ Verkopplung ähnliche Einkünfte, seien es Geldzahlungen oder auch Hand und Spanndienste.
Diese wurden kapitalisiert und spätestens bis circa 1890 (!) abgelöst, also gibt es für gewöhnlich keine so alten ewigen Zahlungen mehr. Ein Prozess, der sich in Deutschland über mehrere Jahrzehnte hinzog, etwa von 1815 bis 1850.
Oder kannst du ein Beispiel benennen, würde mich jetzt mal interessieren, denn man kann ja immer noch dazulernen.
Bislang nicht abgelöst wurden die Zahlungen des Staates an die Kirche, die ihren Ursprung im Reichsdeputationshauptschluss haben und das seit über 200 Jahren.