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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

21 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Vergewaltigung, Recht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Freispruch im Vergewaltigungsprozess

11.09.2012 um 18:21
Ein 31 jähriger Mann aus Marl wurde Gestern vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen, weil sein Opfer, ein 15 jähriges Mädchen, sich nicht genug gewehrt hat.

Der 31-Jährige soll im Juli 2009, in seiner Wohnung, ein damals 15-jähriges Mädchen zum Sex gezwungen haben. Die Schülerin soll gesagt haben „Nein, ich will das nicht“, doch er habe einfach weitergemacht.

Während der Angeklagte zu den Vorwürfen schwieg, sagte das Mädchen gestern, es habe alles über sich ergehen lassen. Immerhin gilt der Mann als äußerst gewaltbereit. Er sitzt derzeit eine Haftstrafe von über drei Jahren ab, weil er unter anderem eine Bekannte im Streit verprügelt hatte.

Doch dem Gericht reichten die Angaben des Mädchens nicht. „Es war nicht in einer schutzlosen Lage. Es hätte weglaufen oder Hilfe rufen können, aber es hat alles über sich ergehen lassen. Das reicht nicht, um jemanden zu bestrafen“, betonte die Richterin.

Da fehlen mir wirklich die Worte... Ist es nicht auch so, dass man erst mit 16 sexuell selbstbestimmend ist? Alles was davor mit einem Erwachsenen passiert kann zur Anzeige gebracht werden?

Wie soll sich denn bitte eine 15 jährige gegen einen gewaltbereiten 31 jährigen Mann wehren?!

Dieses Urteil macht echt sprachlos, oder?

Quelle: http://www.recklinghaeuser-zeitung.de/lokales/marl/Maedchen-hat-sich-nicht-genug-gewehrt;art996,833782


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tic ehemaliges Mitglied

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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

11.09.2012 um 18:29
alles was man lesen kann ist, eine 15 Jährige ... wie sie sich vor Gericht verhalten hat etc steht nicht da, es wird schon seine Gründe haben ...


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

11.09.2012 um 18:32
@Lady_Amalthea
klingt eher nach einem ziemlich schlechten Anwalt auf seiten der Anklage.
Zitat von Lady_AmaltheaLady_Amalthea schrieb:Ist es nicht auch so, dass man erst mit 16 sexuell selbstbestimmend ist? Alles was davor mit einem Erwachsenen passiert kann zur Anzeige gebracht werden?
Selbststudium! Am besten mit folgendem Link:
http://stgb-online.de/sex.html
Lies dir mal alle §§ durch, danach mit Augenmerk auf 177 und 182


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

11.09.2012 um 18:41
§ 177
[Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung]
(1) Wer eine andere Person

durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Quelle: http://stgb-online.de/sex.html

Danke @Cesair da stehts doch!

Ich werd mir das jetzt erstmal noch weiter durchlesen..


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

11.09.2012 um 18:46
Was sich mir auch gerade verschließt (vieleicht hab ich nach dem langem Tag heute auch Tomaten auf den Augen), ist das:
Zitat von Lady_AmaltheaLady_Amalthea schrieb:Es war nicht in einer schutzlosen Lage
wortwörtlich ist das ein TBM von 177,
allerdings ist @Lady_Amalthea 182 spezieller, daher einschlägig.
Weiß aber nicht spontan, warum anscheinend 177 angeklagt wurde. muss ich nochmal drüber schlafen


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

11.09.2012 um 18:54
@Cesair

Ich versteh auch nicht warum, das Mädchen laut Gericht nicht in einer schutzlosen Lage war...

Man stelle sich vor ein 15 jähriges Mädchen ist alleine mit einem 31 jährigen, der auch noch für seine Gewalttaten bekannt ist, in seiner Wohnung. Er will Sex mit ihr und sie sagt nein. Er macht aber trotzdem weiter... Dann ist die sicherste Lösung für das Mädchen, es einfach passieren zu lassen. Wenn sie sich gewehrt hätte oder sogar weg gelaufen wäre, hätte sie davon ausgehen müssen, dass er sie verprügelt oder schlimmeres. Mann weiß ja auch nicht, ob sie noch in der Lage war weg zulaufen. Wenn er schon auf ihr lag, ist es mit Sicherheit nicht mehr so einfach sich unter ihm heraus zu friemeln...


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

11.09.2012 um 19:07
@Lady_Amalthea
also prinzipiell ist es erstmal nahezu unmöglich genaueres darüber zu sagen, weil der artikel im internet ja mehr als dürftig ist. Im normalfall sind sowas lange prozesse mit unzähligen Gutachten.
Die Anwendung dieses Gesetztes bringt aber auch Beweisproblematiken mit sich. Es ist in der Praxis nicht ausgeschlossen das dieses Gesetz zu einem langwierigen Gutachterprozeß führt, bei dem das Opfer über Maß strapaziert wird. Einerseits gilt es herauszufinden ob eine Zwangslage oder das Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur Sexuellen Selbstbestimmung gegeben ist, andererseits gilt hier natürlich auch der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten.
Man müsste halt mal das Urteil in die Finger bekommen, ich hab aber leider kein juris account.

An den Artikel kann man sich aber definitiv nicht halten, der enthält ja nichtmal den angeklagten §.
Deswegen können wir nur spekulieren.
Als Zwangslage kommt jede Situation in Betracht die dazu geeignet ist, den Jugendlichen in eine Situation zu bringen in der, der Jugendliche dazu genötigt wird den sexuellen Handlungen zuzustimmen. Beispiel können aus einem Heim Entwichende Jugendliche sein, die bei dem Täter Unterschlupf gefunden haben, und damit rechnen müssen wieder auf der Strasse zu landen, wenn diese den sexuellen Handlungen nicht zustimmen.
Sie hat nur "nein..." gesagt, wie du am Kommentar aber lesen kannst, entspricht das ignorieren keiner Zwangslage.
Man weiß ja wie gesagt nicht, was das Opfer alles gesagt hat. Normalerweise hätte der Verteidiger das Kind ja insoweit instruieren müssen, dass es Angst hatte vor den Täter, oder dass es geweint hat o.ä..auch, wann dann die anklage kam und was sie für einen gesamteindruck machte
Nicht nur dringende wirtschaftliche Not wie in § 291, sondern auch persönliche Bedrängnis wie bei § 180 b Abs. 1 S. 1 werden daher von § 182 StGB erfasst, wobei bei Jugendlichen wegen ihrer altersbedingten Unreife geringere Anforderungen zu stellen sind als bei Erwachsenen.



Als Beispiele kommen etwa in Betracht: Drogenabhängigkeit, Obdachlosigkeit sowie ähnliche Zwangslagen von zu Hause fortgelaufener oder aus einem Heim geflohener Jugendlicher, längere Arbeitslosigkeit des Jugendlichen bzw. längere, erfolglose Suche nach einer Ausbildungsstelle, drohender Ausschluss aus der Schule oder dem Verein, Furcht vor Sanktionen bei zu spätem Heimkommen (BGHSt 42, 401).
Das ist alles recht harter Tobak, ich denke das wurde verworfen und es wurde deswegen auf den 177 umgeschwenkt.
§ 177
[Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung]

(1) Wer eine andere Person

mit Gewalt
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Schutzlose Auslieferung ist eben fragwürdig, immerhin waren ja wohl noch andere Personen zugegen (im nebenraum) (z.B.)
also es ist schon schwer!


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

11.09.2012 um 19:13
Zitat von Lady_AmaltheaLady_Amalthea schrieb:„Es war nicht in einer schutzlosen Lage. Es hätte weglaufen oder Hilfe rufen können, aber es hat alles über sich ergehen lassen. Das reicht nicht, um jemanden zu bestrafen“, betonte die Richterin.

Da fehlen mir wirklich die Worte... Ist es nicht auch so, dass man erst mit 16 sexuell selbstbestimmend ist? Alles was davor mit einem Erwachsenen passiert kann zur Anzeige gebracht werden?
Es geht doch jetzt in aller erster Linie um die Situation, nicht ums Alter. Beantwortet die Frage doch... Wie genau das ablief, das weiß eh keiner von uns.


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

11.09.2012 um 20:48
Hallo,

Weiss jemand näheres zu dem Fall?

Nationalität des Opfers und des Täters usw.


Das sieht mir sehr nach einem monokulturellen Fall aus, da wird schon seit ca. 20 jahren sehr milde von den Richtern geurteilt.

... und der Anwalt des Mädchen ist ein Depp oder schlimmeres.

Man kann nur hoffen dass die Familie des Mädchens angemessene Reaktionen zeigt.
Meinen Segen haben sie.

Gruß.


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

18.09.2012 um 18:52
Dabei lernt man auch in Selbstverteidigungskursen, wenn man merkt, dsdd man es nicht verhindern kann, besser nicht mehr wehren, dafür überleben.


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

18.09.2012 um 20:41
@Katinka1971
naja schlimm ist es, wenn der vergewaltiger nicht zum höhepunkt kommt bzw es beenden kann, da in so einem fall nicht das sexuelle sondern die unterdrüclung im vordergrund steht, lebensgefahr für das opfer


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

18.09.2012 um 22:02
@Katinka1971

Was erzählst du da fürn Schei**ss.

Nach dem 2. Weltkrieg wurden in Deutschland Millionen Frauen und Kinder vergewaltigt, und die haben sich auch nicht wehren können bzw. haben sich vor Angst nicht gewehrt und wurden trotzdem ermordet.

Gerade Kinder, junge Mädchen und Frauen haben statistisch nachgewiesen die besten Überlebenschanchen wenn sie sich von Anfang an gegen Übergriffe jeglicher Art mit aller Gewalt wehren.

Kämpfen bis zum letzen Atemzug, wenn du nicht siegen kannst versuche so viele wie möglich mit in den Tod zu nehmen.

Gruß.


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Bodo ehemaliges Mitglied

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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

19.09.2012 um 08:38
@miroku
Hast du diese Statistik irgendwo bzw. eine Quelle dazu?


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

19.09.2012 um 20:51
@Bodo,

Es laufen zur Zeit an verschiedenen Einrichtungen Programme für Kinder, wo diese trainiert werden sollen sich nicht einfach still in ihr Schicksal zu begeben sondern sich sofort wieder einzukriegen und massiv zu wehren (treten, schreien, losreissen ...) weil das nach den vorliegenden Erkenntnissen die beste Strategie ist, um es erst gar nicht zu weiteren Übergriffen kommen zu lassen.

Am besten du wendest dich da mal an die nächste Beratungstelle der Polizei um näheres zu erfahren.

Das ganze soll übrigens ziemlich erfolgreich sein.

Gruß.


PS: Der vorliegende Fall (Freispruch...) bestätigt die Notwendigkeit wehrhaften Verhaltens bei Überfällen usw. wieder sehr anschaulich.


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

19.12.2012 um 11:39
Missbrauch über dem Missbrauch!!

http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=3287 (Archiv-Version vom 29.03.2013)

Weshalb einige Klagen fallen gelassen werden.. Man lese es sich durch!!!!

@Lady_Amalthea
@miroku
@Bodo
@Cesair
@Katinka1971
@löm
@tic


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

19.12.2012 um 11:45
@nurdasein
ganz schön blöd gelaufen


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

19.12.2012 um 11:50
@nurdasein

Ja das ist meinem Mann auch schon passiert, bevor er mich kannte.

Solche Frauen gehören auch bestraft! Der Ruf des Mannes ist ja erstmal total ruiniert!! Bis der Pöbel mitbekommen hat, dass der Mann freigesprochen wurde und die Frau gelogen hat, dauert das doch auch manchmal Jahre!

Aber die Ex von meinem Mann hat einen an der Schüssel, das sagen sogar ihre Geschwister!


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

19.12.2012 um 15:47
@Lady_Amalthea

Es ist echt schlimm solche Mutmaßungen, das verändert danach die ganze Persönlichkeit!
Meine Ex hat zB ihr Expartner ( Von dem sie zwei Kinder hat)
Versucht los zu werden, in dem sie ihm angeblich sexuellen Missbrauch an ihre zwei Kinder anzuheften.. Ich fand es so was von ekelhaft, dass es für mich der auslöser war sofort zu gehen..
Gott sei dank kam es net mal zu verhandlung die anschuldigung.. Aber dennoch hat es ihm aus dem Ruder geworfen! Und das Jugendamt wirkte natürlich mit..


In den Blog, sind reihenweise solch ähnlich Fälle aufgelistet..


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tic ehemaliges Mitglied

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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

19.12.2012 um 16:20
wat soll man dazu sagen ... -.-


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Freispruch im Vergewaltigungsprozess

19.12.2012 um 16:42
Zitat von mirokumiroku schrieb am 18.09.2012:Kämpfen bis zum letzen Atemzug, wenn du nicht siegen kannst versuche so viele wie möglich mit in den Tod zu nehmen.
ist das nicht das motto der jihadisten?


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