behind_eyes schrieb:Mord wird ggü Männern zum Beispiel härterbestraft als ggü Frauen....obwohl kein anderer Strafrahmen existiert..
Könntest du das mal näher ausführen, was du damit genau gemeint hast? Und jetzt auch nur mal auf das Erwachsenenstrafrecht bezogen.
Falls es das ist, was ich denke, kann ich mir das nicht vorstellen, weil sowas bei uns eindeutig verfassungswidrig ist/wäre Menschen nur aufgrund oder wegen ihres Geschlechts entweder härter (Männer) oder milder (Frauen) zu bestrafen.
Und konkret zur Verurteilung wegen Mordes: Wie du schon selbst geschrieben hast, kennt das Gesetz in diesem Fall nur einen Strafrahmen und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe würden dann
alle Menschen aller Geschlechter verurteilt werden. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Tatbestand des Mordes auch immer in Form eines aktiven Tuns erfüllt gewesen ist - sowie auch in voller Schuldfähigkeit begangen wurde.
Auch die eventuell zusätzliche Feststellung der Besonderen Schwere der Schuld, die Einfluss auf die Mindestvollzugsdauer einer lebenslangen Freiheitsstrafe hat, wird nicht aufgrund des Geschlechts, des männlichen bspw., getroffen bzw. festgestellt.
Aber es kann ja auch sein, dass ich dich total missverstanden habe. Daher würde ich mich nochmal über eine kurze Rückmeldung und nähre Erklärung von dir freuen.