sacredheart schrieb:Wenn die unstrittige Mutter eine neue eingetragene Lebenspartnerin hat, soll diese automatisch und ohne Hürden 'Mutter' sein, das bedeutet eigentlich, dass nicht primär das Kindeswohl dafür ausschlaggebend ist und wohl auch nicht der biologisch unstrittige Vater gefragt werden muss.
Nein. Das ist exakt wie in jeder bisher üblichen Ehe, dass die Eheleute automatisch die Eltern sind, weil das als für das Kindeswohl am besten betrachtet wird.
sacredheart schrieb:Hat die gleiche Mutter aber einen neuen Ehemann, gelten all diese Privilegien nicht, sondern es wird weiterhin auf der Basis von Vernunft der Vater Vater bleiben und der neue Mann ist dann eben nur 'add on' und natürlich nicht erleichtert MitVater, wäre auch saudämlich.
Da geht es aber um schon ältere Kinder, die zwei Eltern haben, die sich trennen.
Etwas anderes sind in eine Ehe hinein geborene Kinder, um die es in dem Gesetzentwurf geht.
sacredheart schrieb:Warum eine Konstellation, die bei FrauMann zurecht als saudämlich angesehen würde, bei FrauFrau aber geltendes Recht werden soll, wird mir sicher niemand erklären können.
Siehe oben: Es sind zwei verschiedene Fälle.
sacredheart schrieb:Das wird für den wohl auch vorhandenen Vater sicher ein Riesenspaß, wenn Entscheidungen, die das Kind betreffen, jetzt unter 3 Sorgeberechtigten absgestimmt werden, von denen zwei in einer Partnerschaft leben. Da steht das Abstimmungsergebnis in jedem Fall schon fest.
Wieder: Es ist nicht anders als bisher in einer Ehe mit verschiedenen Elternteilen.
Nur, dass die gleichgeschlechtlichen Ehepartner jetzt die gleichen Rechte bekommen können.
sacredheart schrieb:Und was geschieht nach einer Trennung dieser gleichgeschlechtlichen Partnerschaft: Dann gilt es ein Umgangsmodell für 3 Eltern festzulegen. Vielleicht ein Tripel Residenzmodell? Und wenn Mutti wieder eine Dame heiratet, dann kommt ein vierter gleichberechtigter Elternteil dazu, oder wie?
Und wie ist das bei "normalen" Paaren? Da kann es auch einen leiblichen Vater, einen Familienvater, einen später dazu kommenden geben. Jede Familie muss das so regeln, wie es für sie passt - es gibt keine Vorgaben, wie das zu funktionieren hat.
off-peak schrieb:Wer heute als frischer Ausländer zB einheimsich heiratet, muss nur mehr drei Jahre auf eine Daueraufenthaltsgenehmgung warten
... die erlischt, wenn die Ehe getrennt und die Kinder 18 Jahre alt geworden sind.
sacredheart schrieb:Und während der unverheiratete biologische Vater darauf hoffen muss, dass niemand seinem Sorgerecht widerspricht (daher heisst der Scheiss ja Widerspruchsmodell) bekommt es eine Frau, die mit dem Kind in keinem Verwandtschaftsverhältnis steht, hinterhergeworfen mit Schleifchen obendrauf,
@Tussinelda hat das schon erklärt, und ich hatte es eigentlich auch schon:
Jeder Ehepartner (!) bekommt das Sorgerecht erstmal hinterher geworfen.
Unverheiratete Partnerinnen einer Frau haben
keine größeren Rechte als der Vater.
sacredheart schrieb:Aus meiner Sicht hat jedes Kind ein Anrecht darauf, von seinen beiden biologischen Eltern gleichberechtigt erzogen zu werden.
Dann soll bei jedem Kind, das geboren wird, ein Vaterschaftstest gemacht werden, weil es einen anderen als den ehelichen Vater haben könnte?
sacredheart schrieb:Es ist schon schlimm genug, dass manche Kinder dies deshalb nicht erleben dürfen, wenn beispielsweise ein Elternteil verfrüht stirbt.
Boah, ja... soll es dann auch egal sein, ob ein Elternteil überhaupt Elternteil sein will, geeignet ist oder sonstwo lebt, auch wenn das Kind mit dem Paar, mit dem es aufwächst, ein komplettes Elternpaar haben könnte? Ich dachte, es geht Dir um das Kindeswohl?
sacredheart schrieb:Nach Frau Barley kann aber wohl ein Elternteil ganz nach dem Belieben der Mutter durch eine fremde Frau ersetzt werden, weil offensichtlich Mutterwunsch und Kindeswohl in ihrem verqueren Weltbild identisch sind, was auch sonst unser rückständiges Familienrecht oft genug so auslebt.
Niemand kann einfach ersetzt werden, das interpretierst Du falsch in die Sache hinein.
sacredheart schrieb:In dem bisher veröffentlichten ist dieser Fall (ich denke nicht ohne Absicht) nicht ausgeführt word
Wenn das nicht ausgeführt wurde, dann liegt das an dem irreführenden Artikel, den Du außerdem nicht aufmerksam genug gelesen hast. Und nicht an einer Frau Barley, die den Artikel nicht geschrieben hat.
Wie lautete denn der Gesetzestext?
sacredheart schrieb:Dann müsste ja der vater nur seine Vaterschaft anerkennen lassen und die Idee mit der Doppelmutter wäre damit erledigt.
Ja, genauso wie wenn ein Vater ein unehelich gezeugtes Kind anerkennt.
sacredheart schrieb:In der Realität werden wohl nicht viele Väter sagen: Ach, ich will die Vaterschaft nicht, mach Du das mal mit Deiner Freundin.
Sind denn so viele Väter scharf auf die Kinder, die sie unehelich mit Frauen gezeugt haben, die mit einem Mann verheiratet sind?
Und dann überlege mal, unter welchen Bedingungen eine Frau, die mit einer Frau verheiratet ist, schwanger wird... Samenspende z.B..
sacredheart schrieb:Wenn man ihn so versteht, dass er sie abtreten MUSS (also keine andere Wahl hätte) dann würde ich die Sache eben als sehr männerfeindlich ansehen. Worauf es am Ende hinauslaufen kann, steht wohl noch gar nicht so fest.
Nochmal: Du kannst niemanden zwingen, die Elternschaft abzutreten.
Du kannst jemandem das Sorgerecht aberkennen, aber zur Adoption ist ein Kind dann noch lange nicht frei gegeben. (Das ist das Drama vieler Pflegekinder, deren Eltern sich einer Adoption verweigern.)
sacredheart schrieb:Ob Deine Idee, dass die Partnerschaft schon vor der Geburt des Kindes bestehen muss, richtig ist, steht eigentlich nirgendwo.
Sag mal... da steht ausdrücklich, dass es um eingetragene Lebensgemeinschaften oder Ehen geht. Die bestehen, wenn das Kind geboren wird.
sacredheart schrieb:Warum dann der Aufriss um eine Gesetzesänderung?
Um die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften (auch die von Männern!) den herkömmlichen möglichst gleich zu stellen und die Kinder aus solchen Beziehungen nicht zu benachteiligen.
Abahatschi schrieb:Angenommen Frau1 bekommt ein Kind (keine Samenspende), Frau2 wird Mutter/Mitmutter.
Jetzt stirbt Frau1, geht das Kind an den leiblichen Vater?
Nein, das Kind hat dann wie andere Halbwaisen ein Elternteil.