cejar schrieb:Wenn ich jetzt heute meinen Job kündige aufgrund Differenzen oder weil ich mich gemobbt fühle oder was auch immer finde ich es völlig ok, wenn der Staat sagt ich supporte Dich für 6 Monate in der Du Dir einen neuen Job suchen kannst ohne dich dabei zu bevormunden.
Habs schonmal vorher erwähnt, hier muss man einfach korrekt erklären.
Nehme einfach dein Beispiel. Du bist in Arbeit und dies schon Jahre, dann kündigst du aufgrund von Mobbing.
Schwierig.
Ideal wäre es gewesen, vorab Kontakt zur Agentur für Arbeit aufzunehmen und dies zu thematisieren. Ziel wäre es ja eine neue Arbeit zu finden im Idealfall nahtlos zur aktuellen Beschäftigung.
Man kann natürlich auch das Thema der Kündigung auf ärztlichen Rat dann schon durchgehen.
Alles das um eine mögliche Sperrzeit aufgrund von eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag (für die AfA ist es beides das gleiche, da durch die Arbeitnehmerunterschrift die Arbeitslosigkeit akzeptiert wird) zu vermeiden.
Nun hast du das nicht gemacht und kündigst fristlos. Dann erhälst du zunächst kein Arbeitslosengeld sondern wirst dann einen Antrag auf Grundsicherung stellen müssen.
Deine berufliche Beratung findet dann trotz Geld vom Jobcenter bei der Agentur statt.
Hier gab und gibt es aber weiter deinen beruflichen Bestandsschutz, sprich was nun die große Erneuerung sein soll ist alter Wein in neuen Schläuchen.
Bei der Agentur für Arbeit konntest du sagen :"Ich bin Techniker und gehe nicht bei MC Donalds Bürger braten", ohne Konsequenzen.
Nun den Fall anders ausgelegt. Du arbeitest bei deiner Firma seit 4 Wochen, oder 7 Monate zb. Kündigst wieder selber. Du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und bekommst Grundsicherung. Die Vermittlung findet dann auch beim Jobcenter statt.
Heisst räumt man hier jemanden auch die 6 Monate ein, obwohl er im Vorfeld womöglich nur einen Bruchteil so lange gearbeitet hat?
Solche Themen werden mir zu wenig bis gar nicht thematisiert, befürchte das Verantwortliche so etwas gar nicht auf dem Schirm haben.