Über die 15 Bewerbungen kann man, wenn man will, einen Richter entscheiden lassen.
Haben eben nicht nur JC Mitarbeiter einen Job, sondern auch noch die Rechtspflege.
Wenn man die dummerweise einfach ohne das Vorlegen einer eigenen Version der EGV unterschrieben hat, kann man sich die Mühe aber wohl eher sparen.
Ist halt Papierkram.
Wenns so ist, rotzt man halt seine 15 Bewerbungen hin.
Wenn man schlecht hinkommt und man soll sich wider erwarten vorstellen, sachts man halt so wies ist mit der Zugänglichkeit, für die Wahrheit, kann ein wohl kaum irgendeiner was anhängen.
Fertig is der Lachs, die werden einen Dreck tun und sich einen potenziell unzuverlässigen Arbeiter ans Land ziehen.
Politisch, kann man freilich immer noch sonst wo stehen.
Akzeptieren, Ausnutzen, Ignorieren.
Becky schrieb:Bei der EV hab ich schon den Fall erlebt, dass ich das in Ruhe mit der Sachbearbeiterin ausarbeiten konnte, den Wisch mit nach Hause bekam und nochmal in Ruhe drüberschauen konnte und bei Bedarf noch was abgeändert werden konnte. Bei einer Freundin, die ich zu einem Termin begleitet habe, wurde regelrecht auf die Unterschrift gedrängt, während sie noch nichtmal den genauen Wortlaut der EV durchlesen konnte. Das ist für mich nen echtes Unding. Wenn ich was unterschreibe, möchte ich mir das in Ruhe durchlesen können und bei Fragen nochmal nachhaken können. Bei besagter Freundin stand dann auch in der EV was anderes, als sie mit dem Sachbearbeiter besprochen hatte.
Deshalb muss man auch auf eine Kopie bestehen.
So wie im ersten Fall, soll es auch gehandhabt werden.
Man sollte es aber natürlich nachweisen können, was ohne Kopie schwierig ist...