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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

11.772 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitslos, Hartz 4, Neidkultur ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:15
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Aber was würdest Du sagen, wenn es ein Gesetz gäbe, wonach Du zur Unterschrift eines Mietvertrages gezwungen würdest? Und es wäre auch nicht einmal die Wohnung, die Du dir ausgesucht hast, sondern jemand anderer für Dich. Und sie sagt dir gar nicht zu. Wäre das auch ok für Dich?
Kann man doch überhaupt nicht vergleichen, so wie du es gerade formulierst ..

Du willst ALGII, also unterschreibst du, dass du dich bemühst, alsbald wieder selbst für dich sorgen zu können. Du erhälst Geld.

Du willst eine Wohnung, die du dir selbst ausgesucht hast, also unterschreibst du, dass du die monatliche Miete trägst. Du hast ein warmes Dach über'm Kopf.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:19
Hier wird bewusst mit falschen Beispielen agiert.
Das Beispiel mit der Wohnung ist falsch.

Die Eingliederungsvereinbarungen bestimmt nicht den Beruf. Sie legt die Aktivitäten fest, das Ziel ist die Integration auf den Arbeitsmarkt.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:21
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Och Mensch Leute, für Bewerbungen erhält man nach Antrag und entsprechenden Nachweis die Bewerbungskosten zurück. Nicht komplett aber knapp über 200 Euro sind drin.
Ebenso wie Bewerbungsbilder.
Blöde Frage: gilt das in jedem Fall? Ich muss für meine Schulanmeldung auch vollständige Bewerbungsunterlagen einreichen (Foto, Lebenslauf, beglaubigte Zeugniskopien usw) und da wurde mir im November von meiner Sachbearbeiterin gesagt, dass die Kosten nicht mehr übernommen werden und die Kosten für Bewerbungen im Hartz IV-Satz enthalten seien.


Ganz allgemein fänd ichs ne gute Änderung, wenn Praktika erlaubt würden, denn über Praktika kommt man ganz gut an Jobs, steht aber logischerweise während der Praktikumszeit nicht dem Arbeitsmarkt vollumfänglich zur Verfügung.

Bei der EV hab ich schon den Fall erlebt, dass ich das in Ruhe mit der Sachbearbeiterin ausarbeiten konnte, den Wisch mit nach Hause bekam und nochmal in Ruhe drüberschauen konnte und bei Bedarf noch was abgeändert werden konnte. Bei einer Freundin, die ich zu einem Termin begleitet habe, wurde regelrecht auf die Unterschrift gedrängt, während sie noch nichtmal den genauen Wortlaut der EV durchlesen konnte. Das ist für mich nen echtes Unding. Wenn ich was unterschreibe, möchte ich mir das in Ruhe durchlesen können und bei Fragen nochmal nachhaken können. Bei besagter Freundin stand dann auch in der EV was anderes, als sie mit dem Sachbearbeiter besprochen hatte.

Kommt (wie überall) also auch sehr stark auf die Beteiligten an.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:22
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Davor gab's auch kein Hartz4.
Richtig, da war es Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe. Hat das etwa nicht funktioniert?
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Genaueres steht im BSHG:
§ 25

"(1) Wer sich weigert, zumutbare Arbeit zu leisten oder zumutbaren Maßnahmen nach den §§ 19 bis 20 nachzukommen, hat keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Hilfe ist in einer ersten Stufe um mindestens 25 vom Hundert des maßgebenden Regelsatzes zu kürzen. Der Hilfeempfänger ist vorher entsprechend zu belehren."
Merkst Du einen Unterschied? - Von einem gesetzlichen Zwang etwas unterschreiben zu müssen, steht da nichts. Und was die Arbeit angeht, da steht: zumutbar. Im Text des SGB steht, wie es der Wicht hier schonmal rein gesetzt hat:
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954)
§ 2 Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
Es müssen ALLE Möglichkeiten ausgeschöpft werden, also beschränkt es sich nicht einmal nur auf die zumutbaren, sondern alle. Deswegen brachte ich auch extra mal ein paar banale Beispiele dazu. Habt ihr aber auch nicht kapiert... und da steht, dass eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden MUSS.

Wie man aber sieht, hat es auch ohne diesen Zwang und ohne diese Verschärfung und ohne Eingliederungsvereinbarung früher auch funktioniert.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:23
Zitat von BeckyBecky schrieb:Blöde Frage: gilt das in jedem Fall? Ich muss für meine Schulanmeldung auch vollständige Bewerbungsunterlagen einreichen (Foto, Lebenslauf, beglaubigte Zeugniskopien usw) und da wurde mir im November von meiner Sachbearbeiterin gesagt, dass die Kosten nicht mehr übernommen werden und die Kosten für Bewerbungen im Hartz IV-Satz enthalten seien.
Das war eine schulische Ausbildung oder? Ja auch dafür können die Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:24
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Kann man doch überhaupt nicht vergleichen, so wie du es gerade formulierst ..
Stimmt. Aber den Vergleich brachtest Du, ich hab ihn dann nur weitergeführt und siehe da, passt gar nicht :D


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:25
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Das war eine schulische Ausbildung oder? Ja auch dafür können die Bewerbungskosten aus dem Vermittlungsbudget übernommen werden.
Jo. Hast du da zufällig nen Paragrafen zur Hand, damit ich beim nächsten Termin nochmal genauer nachhaken kann? Wäre ja auch für die Zeit danach interessant, denn in Zukunft werden wohl noch mehr Bewerbungen kommen.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:26
@Erasmus
Er passt nicht, weil du ihn weitergeführt hast. Du kannst nicht die Freiwilligkeit einer Unterschrift für eine Geldleistung mit einer Wohnungsübernahme vergleichen, von einer Wohnung, die du garnicht wolltest.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:30
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Du kannst nicht die Freiwilligkeit einer Unterschrift für eine Geldleistung mit einer Wohnungsübernahme vergleichen, von einer Wohnung, die du garnicht wolltest.
Eben. Aber bei einem Eingliederungsvertrag muss ich unterschreiben, für Jobangebote, die ich vielleicht gar nicht wollte. Wie gesagt, ich habe nichts gegen Bewerbungen, ich will mir meine Arbeit selber suchen. Ich will gar nicht, dass mir jemand anderer Arbeit für mich sucht, die ich für mich ggf. gar nicht passend finde. Eben so wie ich mir auch eine Wohnung selber aussuchen will.

Es gibt Ausnahmefälle, wo man einen Makler beauftragt: Bitte suchen sie mir eine passende Wohnung, hier sind meine Wünsche... Nehmen muss man dann aber auch nicht jede! Eigentlich muss man überhaupt keine Wohnung nehmen, wenn einem alle Angebote nicht zusagen. Aber so extrem will ich es in Bezug auf Jobs mal nicht ausweiten...


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:34
@Becky

§ 44 SGB III Förderung aus dem Vermittlungsbudget
(1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Sie sollen insbesondere bei der Erreichung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Eingliederungsziele unterstützt werden. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird.



Den Paragraphen wirst du im SGB II so nicht finden, das SGB II adaptiert den Paragraphen aus dem SGB III


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:35
Über die 15 Bewerbungen kann man, wenn man will, einen Richter entscheiden lassen.
Haben eben nicht nur JC Mitarbeiter einen Job, sondern auch noch die Rechtspflege.
Wenn man die dummerweise einfach ohne das Vorlegen einer eigenen Version der EGV unterschrieben hat, kann man sich die Mühe aber wohl eher sparen.
Ist halt Papierkram.
Wenns so ist, rotzt man halt seine 15 Bewerbungen hin.
Wenn man schlecht hinkommt und man soll sich wider erwarten vorstellen, sachts man halt so wies ist mit der Zugänglichkeit, für die Wahrheit, kann ein wohl kaum irgendeiner was anhängen.
Fertig is der Lachs, die werden einen Dreck tun und sich einen potenziell unzuverlässigen Arbeiter ans Land ziehen.
Politisch, kann man freilich immer noch sonst wo stehen.
Akzeptieren, Ausnutzen, Ignorieren.
Zitat von BeckyBecky schrieb:Bei der EV hab ich schon den Fall erlebt, dass ich das in Ruhe mit der Sachbearbeiterin ausarbeiten konnte, den Wisch mit nach Hause bekam und nochmal in Ruhe drüberschauen konnte und bei Bedarf noch was abgeändert werden konnte. Bei einer Freundin, die ich zu einem Termin begleitet habe, wurde regelrecht auf die Unterschrift gedrängt, während sie noch nichtmal den genauen Wortlaut der EV durchlesen konnte. Das ist für mich nen echtes Unding. Wenn ich was unterschreibe, möchte ich mir das in Ruhe durchlesen können und bei Fragen nochmal nachhaken können. Bei besagter Freundin stand dann auch in der EV was anderes, als sie mit dem Sachbearbeiter besprochen hatte.
Deshalb muss man auch auf eine Kopie bestehen.
So wie im ersten Fall, soll es auch gehandhabt werden.
Man sollte es aber natürlich nachweisen können, was ohne Kopie schwierig ist...


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:39
@capspauldin

Ah, ok. Danke. Wieder was dazugelernt. Werd ich mir mal merken und beim nächsten Termin nochmal ansprechen.


@Yooo

Zeugen sind da auch ne nicht zu unterschätzende Hilfe in so einer Situation.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:42
@Erasmus
Wenn du einen guten Grund hast, dich auf ein Stellenangebot nicht zu bewerben, kannst du ihn nennen. Ist er plausibel und nachvollziehbar, droht auch keine Sanktion. 

Hab ich selbst erlebt und mein Einspruch war auch noch dreist und von oben herab formuliert. Aber meine Sachbearbeitern wusste auch, dass ich sonst alles tue, um meine Situation zu verbessern.
Zitat von YoooYooo schrieb:Deshalb muss man auch auf eine Kopie bestehen.
Bekommt man nicht sowieso ne Zweitausfertigung für Zuhause?  Bei mir war es so. 


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:48
Man erhält immer eine Zweitausfertigung, die von der Integrationsfachkraft unterschrieben wurde. Denn es geht nicht nur um Pflichten, sondern auch um Rechte des Arbeitssuchenden.
So wird darin auch eine Nacherfüllungspflicht des Jobcenters klar bezeichnet.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 21:48
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Och Mensch Leute, für Bewerbungen erhält man nach Antrag und entsprechenden Nachweis die Bewerbungskosten zurück. Nicht komplett aber knapp über 200 Euro sind drin.
Ebenso wie Bewerbungsbilder.

Muss echt immer der gleiche Käse angeprangert werden?
Als ich von Geldverschwendung sprach dann meinte ich natürlich den Staat, welcher diese ganzen Sinnlosbewerbungen bezahlt. ;)


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19.03.2017 um 21:52
@Erasmus
10 SGB II Zumutbarkeit
(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
1.
sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
2.
die Ausübung der Arbeit die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,
3.
die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
4.
die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
5.
der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.
(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
1.
sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübt wurde,
2.
sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist,
3.
der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
4.
die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,
5.
sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.



Schon ganz gut dass du das Studium abgebrochen hast, dein Verständnis Gesetzestexte zu lesen ist wahrlich schlecht.
Möchtest du jetzt deinen Fehler eingestehen oder die nächste Nebelkerze?


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 22:01
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Schon ganz gut dass du das Studium abgebrochen hast, dein Verständnis Gesetzestexte zu lesen ist wahrlich schlecht.
Es wurde mir irgendwann tatsächlich zu schwierig und ich kam nicht mehr mit. Habe das anhand der Klausuren schließlich eingesehen, dass es tatsächlich besser ist, nicht weiterzumachen. Wäre nicht gut gegangen. Aber ob mein Verständnis Gesetzestexte zu lesen schlecht ist, darf mir ein ausgebildeter Volljurist gerne sagen, bist Du ein solcher? Wahrscheinlich nicht...
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Möchtest du jetzt deinen Fehler eingestehen
Der Fehler war welcher bitte? Wenn Du auf die Zumutbarkeit ansprichst. Warum steht dann im SGB II, Art. 1, §2, Satz 1 von -allen- Möglichkeiten ausschöpfen und nicht von allen -zumutbaren- Möglichkeiten? Würde für mich mehr Sinn machen und sich dann auch mit dem Zumutbarkeitsregeln decken.


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 22:05
Zitat von ErasmusErasmus schrieb:Wenn Du auf die Zumutbarkeit ansprichst. Warum steht dann im SGB II, Art. 1, §2, Satz 1 von -allen- Möglichkeiten ausschöpfen und nicht von allen -zumutbaren- Möglichkeiten? Würde für mich mehr Sinn machen und sich dann auch mit dem Zumutbarkeitsregeln decken.
Ein Buch, besteht aus mehreren Seiten. Wäre es nur eine Seite, wäre es ein Blatt. Es gibt Gesetze, welche oft durch Paragraphen gekennzeichnet werden. Manche brauchen aufeinander auf, manche stehen für sich alleine.
Durch das blättern in einem Gesetzbuch findet man diese Paragraphen. Diese liest man von oben nach unten. Bis jetzt ganz schön tricky.

Der Paragraph 10 definiert was eine zumutbare Beschäftigung ist. Dies wird genau hier erklärt.
Bis hierhin hätte man lesen müssen. Eine Grundsicherung besteht nicht aus einem Paragraphen.


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19.03.2017 um 22:10
@capspauldin

Halte mich bitte nicht für blöd, auch wenn Du gerne so tust...

Das Wort -zumutbar- in Bezug auf -alle Möglichkeiten ausschöpfen- kommt in dem besagten Passus allerdings leider nicht vor, gehört meiner Meinung nach aber genau da hin!


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Sollte man Arbeitslose zwingen zu arbeiten?

19.03.2017 um 22:14
Da muss ich recht wenig für machen, das erledigt sich fast von alleine.

Deine Wünsche sind irrelevant weil sie fachlich falsch sind. DIe Notwendigkeit kommt nicht drin vor, weil sie es nicht muss. Sie wird im besagten Paragraphen erläutert und verliert dadurch nicht an Bedeutung.

Nebelkerzen Nebelkerzen und pseudo Nebenkriegsschauplätze die belanglos sind. Ganz tolles Kino.


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