CosmicQueen schrieb:Also alle sind fehlerhaft und parteiisch im Fall GLL. Die Richter, die Gutachter etc.pp waren alle entweder voreingenommen oder kennen sich mit der Materie nicht aus. Nur komisch dass das hier die User alles so genau wissen wollen und sogar Beispiele bringen und aus dem Internet Belege fischen wie KO Tropfen u.A wirken können. Das kann ein Toxikologe natürlich alles nicht. Ist halt nur komisch warum die Anwälte von GLL das alles nicht wissen und in dem Fall, der nun 4 Jahre zurück liegt, nicht in Berufung gegangen sind?
Erst nach der Anzeige der Falschbeschuldigung geht das Drama-Baby Getue erst richtig los.
GLL wurde sicherlich schon 2014 juristisch beraten und natürlich werden ihr die Anwälte gesagt haben, dass die Chancen ziemlich klein wären, die beiden Typen wegen Vergewaltigung verurteilen zu können. Dass sie (oder ihre Anwälte) das dann (vor 2 Jahren, nicht 4) nicht weitergezogen haben, kann man also schon nachvollziehen.
Auf den Vorwurf der Falschbeschuldigung zu reagieren, das macht aber durchaus Sinn und in dieser Sache hat sie auch die weitaus besseren Karten. Damit man sie wegen Falschbeschuldigung verurteilen kann, muss man ihr nachweisen, dass sie nicht vergewaltigt wurde und das auch weiss, also wissentlich lügt. Das wird man kaum können.
Zum Thema "Toxikologisches Gutachtet" hat Alicet einen guten Beitrag verfasst. Ich sehe das auch so.
AliceT schrieb:Wie will denn überhaupt ein Toxikologe ein Verhalten beurteilen?
Das ist jemand, der sich mit Stoffen beschäftigt.
Selbst jemand, der in Psychologie ausgebildet ist, sollte Schwierigkeiten haben, Charakterzüge eines Menschen in einer bestimmten Situation durch Beobachtung eines Verhaltens abzuleiten. Das ist total subjektiv!
Logisch eigentlich.
wie autoritätsgläubig kann man eigentlich noch sein?
CosmicQueen schrieb:Wegen GLL wurde das Sexualstrafgesetzt ganz sicher nicht verschärft, aus meiner Sicht wäre das auch ein Hohn für jedes wirkliche Opfer einer Vergewaltigung. Das Gesetz hat ein paar sinnvolle Punkte, die nun unter Strafe stehen, aber die "Nein heißt Nein" Regelung gehört mMn nicht zu den sinnvollen, da kaum belegbar in der Praxis.
Der Fall GLL hat sicher auch eine Rolle hier gespielt. Eine Frau sagt mehrfach "nein" bzw. "hör auf" und nichts passiert. Nichts im Sinne von, die Typen hören nicht auf und in der Folge wird das Verhalten der Männer nicht einmal geahndet.
Wenn man anhand von Videos nachweisen könnte, was jemand im Blut hat, dann würde man Dopingkontrollen vermutlich auch auf diese Weise machen. Soviel ich weiss, geschieht das aber nicht.
Man kann anhand von Videos sicher mit relativ grosser Sicherheit feststellen, dass jemand betrunken oder unter dem Einfluss von Drogen steht, sofern die Person Anzeichen dafür zeigt. Umgekehrt kann man aber sicher nicht feststellen, dass jemand nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol steht, denn je nach Dosierung sind die Auswirkungen beim "Opfer" natürlich ganz verschieden.
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