Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Venom ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:08
Ich bin gegen den Inzest, weil der zwei Gefahren mit sich bringt:

1. Kommt es zu einer Vergewaltigung innerhalb einer Familie, wie etwa unter Geschwistern oder durch einen Elternteil - dann bestehe hier für den Täter vor Gericht eine weitere Option freigesprochen zu werden oder zumindest auf einen Freispruch zu plädieren. Plötzlich würde hintergragt werden ob es denn der/die Verwandte nicht auch etwa so gewollt hatte. Jede durch den Vater mißbrauchte Tochter z.B. würde plötzlich in die demütigende Lage kommen ersteinmal beweisen zu müssen, daß sie den eigenen Vater nicht gewollt verführt hat und ihm jetzt nur eins heimzahlen will.

2. Jeder weiß, daß Kinder aus inzestuösen Verhältnissen in der Gefahr schweben schwerbehindert zur Welt zu kommen. Im Gegensatz zu einigen Tierarten ist der Mensch genetisch nicht dazu vorgesehen sich inzestuös fortzupflanzen. Das hat nichts mit Moral zu tun - das ist einfach ein biologischer Fakt.
Inzest legal zu machen, würde bedeuten, daß die Menscheit völlig bewußt eine erhöhte Gefahr eingehen würde, daß ein dritter Mensch dadurch in Form einer Behinderung Schaden erleidet, die dadurch bewußt in Kauf genommen würde. Man kann, wie in normalen Beziehungen auch, keine 100%ige sichere Verhütung gewährleisten. Denn wie weit ginge das denn? Theorethisch müsste in jeder, der sich in eine inzestuöse Beziehung begibt, zwangskastriert oder zwangssterilisiert werden, um dieses zu vermeiden.


2x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:12
@Venom
Zitat von VenomVenom schrieb:1. Kommt es zu einer Vergewaltigung innerhalb einer Familie
Dann fällt das so oder so nicht unter inzest. Vergewaltigung ist ein gewaltverbrechen und auch dann unter strafe, wenn inzest nicht verboten wäre.
Zitat von VenomVenom schrieb:Inzest legal zu machen, würde bedeuten, daß die Menscheit völlig bewußt eine erhöhte Gefahr eingehen würde, daß ein dritter Mensch dadurch in Form einer Behinderung Schaden erleidet, die dadurch bewußt in Kauf genommen würde. Man kann, wie in normalen Beziehungen auch, keine 100%ige sichere Verhütung gewährleisten. Denn wie weit ginge das denn? Theorethisch müsste in jeder, der sich in eine inzestuöse Beziehung begibt, zwangskastriert oder zwangssterilisiert werden, um dieses zu vermeiden.
Du gehst also davon aus, dass die inzestiösen beziehung bei straffreiheit des beischlafes sprunghaft ansteigen? Und mal ganz davon ab: was ist mit paaren, die nicht verwandt sind, dennoch eine erhöhte gefahr haben später kranke kinder zu zeugen?


1x zitiertmelden
Venom ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:21
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Dann fällt das so oder so nicht unter inzest. Vergewaltigung ist ein gewaltverbrechen und auch dann unter strafe, wenn inzest nicht verboten wäre.
Lies mal ganz den ersten Teil, bzw die erste Gefahr.
Zitat von gastricgastric schrieb:was ist mit paaren, die nicht verwandt sind, dennoch eine erhöhte gefahr haben später kranke kinder zu zeugen?
Schwer zu sagen. Aber ich glaube nicht, dass bei denen die Wahrscheinlichkeit für eine schwere Behinderung so hoch ist wie bei nem Inzest, zumindest nicht so häufig. Und die Gefahr Nr.1 die ich erwähnt habe kommt auch dazu.


3x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:21
Zitat von VenomVenom schrieb:Ich bin gegen den Inzest, weil der zwei Gefahren mit sich bringt:
Nichts davon stellt eine Gefahrerhöhung dar.

Punkt eins betrifft alle anderen auch. Jedes VErgewaltigungsopfer trägt das Risiko, dass die Vergewaltigung als einvernehmlicher Sex behandelt wird.
Zu Punkt zwei musst Du ebenfalls erklären, warum dann andere Konstellationen, aus denen sich ein vergleichbares Risiko ergeben könnte, nicht ebenfalls strafrechtlich relevant werden.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:25
Zitat von VenomVenom schrieb:Aber ich glaube nicht, dass bei denen die Wahrscheinlichkeit für eine schwere Behinderung so hoch ist wie bei nem Inzest
Schnell gegoogled:

1.richtig ist, dass mit steigendem mütterlichem Alter auch deren Risiko u.a. für die Geburt eines Kindes mit einer genetischen Erkrankung, wie z.B. einem Down-Syndrom, ansteigt. Die Risiken zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes sehen in Abhängigkeit vom Alter der Mutter wie folgt aus:
25 Jahre: 1: 1352
30 Jahre:1:895
36 Jahre:1:280
40 Jahre:1:97
42 Jahre: 1:55
http://www.rund-ums-baby.de/schwangerschaftsberatung/Wahrscheinlichkeit-einer-Behinderung_344811.htm

Also dürfen Frauen über 40 keinen vaginalen Sex mehr haben.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:28
@Venom
Und:

Wie hoch das Gesundheitsrisiko für die Nachkommen auch immer sein mag: Die medizinische Begründung des Karlsruher Urteils mag der Heidelberger Genetiker Claus Bartram nicht akzeptieren. "Es gibt Hunderte von Erbkrankheiten in der Bevölkerung, die ein ebenso hohes Risiko für die Kinder bedeuten", sagt der Professor. "Niemand würde auf die Idee kommen, solchen Leuten zu verbieten, dass sie sich fortpflanzen." Vielmehr werde es den Betroffenen überlassen, selbst zu entscheiden."
http://www.sueddeutsche.de/wissen/risikofaktor-inzest-was-steckt-hinter-dem-tabu-1.270521

Immerhin eine Meinung eines Fachmanns. Das müsstest Du nun erschüttern, um
Zitat von VenomVenom schrieb:Aber ich glaube nicht, dass bei denen die Wahrscheinlichkeit für eine schwere Behinderung so hoch ist wie bei nem Inzest, zumindest nicht so häufig.
weiter vertreten zu können.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:30
@Venom
Zitat von VenomVenom schrieb:Lies mal ganz den ersten Teil, bzw die erste Gefahr.
Das opfer muss nicht beweisen, dass es vergewaltigt wurde. Im normalfall steht aussage gegen aussage und da dies so ist, wird das umfeld begutachtet und geschaut, ob eventuell ein racheakt oder ähnliches der dame in frage käme. Andere beweise gibt es selten also kommt eine verurteilung meist nur zustande, weil sich das opfer nicht in widersprüche verwickelt bei mehrfacher befragung und auch sonst keine anhaltspunkte gegeben sind, dass das opfer lügen könnte. Das ändert sich auch nicht, wenn inzest straffrei wird.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:33
Ich finde die Vorstellung eklig, dass Bruder und Schwester miteinander Sex haben könnten.


1x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:34
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Ich finde die Vorstellung eklig, dass Bruder und Schwester miteinander Sex haben könnten.
Ich auch. Ich finde auch eine Menge sexueller Praktiken eklig.

Aber ist das ein Grund, diese strafwürdig zu machen?


1x zitiertmelden
Venom ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:36
@gastric
@kleinundgrün
Gut ich werde mir das alles nochmal durchlesen usw. aber bin trotzdem noch (also noch, somit kann sich meine Meinung noch ändern) der Meinung, dass Inzest nichts im legalen Bereich verloren hat.

Aber ich würde trotzdem hinterfragen, ob was in der Familie mächtig falsch läuft, dass sich dann tatsächlich eine inzestiöse (oder wie mans nennt) Beziehung entsteht. Es kann sein, dass die Familie komplett verschlossen ist und nur untereinander eine neue Familie gründet....die nur über Inzest möglich ist. Aber das wiederum deutet auf Probleme hin und nicht wirklich auf "Freiheit" oder so.

Natürlich muss es nicht unbedingt der Fall sein, aber ist gut möglich.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:38
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:ist das ein Grund, diese strafwürdig zu machen?
Ja, das ist es. Wenn der Gesetzgeber nicht möchte, dass es passiert, wird es unter Strafe gestellt.


1x zitiertmelden
Rao ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:39
Im Tierreich wird Inzest vermieden, indem die unmittelbar verwandten Jungtiere kurz vor Erreichen der Geschlechtsreife die Horde verlassen und sich einer anderen anschließen, je nach Art entweder die jungen Weibchen oder die jungen Männchen. Letztere werden oft auch gewaltsam vom Vater vertrieben, damit sie ihm nicht bei den Weibchen Konkurrenz machen und sich ggf. mit der eigenen Mutter paaren. Daß der eigene Vater sich an den Töchtern vergreift, wird ganz simpel dadurch verhindert, daß so ein Rudelpascha nicht unbegrenzt "herrscht", sondern meistens nach ein paar Jahren von einem jüngeren, stärkeren Männchen vertrieben wird, noch bevor die Töchter selber geschlechtsreif werden (bei Löwen z. B. liegt die durchschnittliche "Herrschaftszeit" eines Harems-Paschas bei etwa 3 Jahren). Bei einzeln lebenden Tieren außerhalb sozialer Verbände verhindert das Erkennen von "verwandten" Körper- oder Gefiedermustern und Körpergerüchen (Pheromone), daß es versehentlich zu inzestuösen Beziehungen zu nahen Verwandten kommt. Das sind Mechanismen, die eigentlich auch beim Menschen wirksam sind, deshalb der "instinktive" Ekel bei den meisten Menschen beim reinen Gedanken daran, es mit den eigenen Geschwistern oder Eltern zu treiben. Aber wie überall gibt es Ausnahmen von der Regel, Menschen, bei denen die Sinne oder Instinkte irgendwie falsch gepolt sind, die die Pheromone (Geruchsstoffe) nahe Verwandter nicht als abstoßend, sondern als anziehend empfinden. Oder bei denen es nicht an den Sinnen/Instinkten liegt, sondern an psychischer Beeinflussung irgendeiner Art, so daß ein Bruder, der Vater, die eigene Mutter oder Schwester als der Inbegriff des idealen Partners erscheinen.

In früheren Jahrhunderten war Inzest in abgelegenen Gebieten übrigens durchaus üblich, da die Familienklans oft unter sich blieben, vielleicht mit den Nachbarn im Streit lagen, so daß Hochzeiten untereinander außer Frage standen, oder weil einfach die Männer der jeweiligen Familien chronische Lüstlinge waren und es ihnen schlicht egal war, mit welchem Weib sie ins Heu hüpften. Das Ergebnis dieser Praktiken war dann oft die sprichwörtliche "retardierte" Landbevölkerung, sprich deutlich geistig zurückgeblieben aufgrund der logischerweise auftretenden Erbschäden.


1x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:42
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Ja, das ist es. Wenn der Gesetzgeber nicht möchte, dass es passiert, wird es unter Strafe gestellt.
Ja. Aber nicht, wenn es Deinem persönlichen Empfinden von Ekel entspricht.

Die meisten Menschen dürften es eklig finden, wenn zwei sich ankacken. Und? Strafbar?


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:46
@kleinundgrün

Ich weiß nicht, was du von mir willst. Ich habe nur meine persönliche Abscheu zum Ausdruck gebracht, das ist vermutlich noch erlaubt. Ich wollte keine juristischen Fragen erörtern.


1x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:47
Aufhebung des Inzest-Verbots:

Abgelehnt!
- Ist zu nahe am eigenen Blut.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:50
Zitat von RaoRao schrieb:Das sind Mechanismen, die eigentlich auch beim Menschen wirksam sind, deshalb der "instinktive" Ekel bei den meisten Menschen beim reinen Gedanken daran, es mit den eigenen Geschwistern oder Eltern zu treiben.
Exakt. Deswegen ist die gesellschaftliche Gefahr vernachlässigbar.

Der Punkt ist, dass es keine tragfähigen Gründe gibt, warum Inzest strafbar ist. Jeder mag das abstoßend finden. Aber warum es strafwürdig ist, hat bisher keiner so recht begründen können.
Das einzige Argument ist, weil es schon immer so ist.
Zitat von RaoRao schrieb:Das Ergebnis dieser Praktiken war dann oft die sprichwörtliche "retardierte" Landbevölkerung, sprich deutlich geistig zurückgeblieben aufgrund der logischerweise auftretenden Erbschäden.
Das wäre allerdings statistisch zu analysieren, ob das wirklich so war, oder nicht?
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Ich habe nur meine persönliche Abscheu zum Ausdruck gebracht, das ist vermutlich noch erlaubt. Ich wollte keine juristischen Fragen erörtern.
Nicht?
kleinundgrün schrieb:
ist das ein Grund, diese strafwürdig zu machen?

Ja, das ist es. Wenn der Gesetzgeber nicht möchte, dass es passiert, wird es unter Strafe gestellt.



1x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:53
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Deswegen ist die gesellschaftliche Gefahr vernachlässigbar.
Das mag so sein, aber aus welchem Grund ist Inzucht dann strafbar?


1x zitiertmelden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:54
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Das mag so sein, aber aus welchem Grund ist Inzucht dann strafbar?
Wie gesagt, das sind historische Gründe. Quasi ein Überbleibsel aus der Zeit, als Homosexualität auch noch strafbar war.


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:55
@KillingTime

Genau das ist die Frage ... Naja nicht ganz, nicht nur "Inzucht" sondern auch Inzest ist strafbar...
Warum?


melden

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:56
@kleinundgrün

Ich schätze, mit der nächsten Bundesregierung (schwarz-grün) wird Inzucht entkriminalisiert, auf Betreiben der Grünen.


melden