Aufhebung des Inzest-Verbots
24.09.2014 um 19:24Ethikrat will Sex unter Geschwistern zulassen
Wenn ich denke es kann nicht schlimmer kommen, werde ich doch immer wieder überrascht.
Ist die Geburtenrate etwa schlimm dass wir nun auf Kinder angewiesen sind die evtl eine Behinderung haben.
Wo ist nun der Sinn der Aufhebung?
Der Fall von Patrick S. und seiner Partnerin Susan K. hat in Deutschland vor einigen Jahren für erheblichen Wirbel gesorgt. Die beiden Leipziger waren ein Paar, sie haben vier Kinder – soweit ist alles in Ordnung. Aber S. und K. sind Geschwister und zwei ihrer Kinder sind behindert. Ihre Beziehung ist inzestuös. Der Paragraf 173 im Strafgesetzbuch enthält die Formulierung: "Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen." S. saß deshalb bereits mehr als drei Jahre lang im Gefängnis. Klagen des Paares gegen die Verurteilung blieben erfolglos.http://www.welt.de/politik/deutschland/article132554400/Ethikrat-will-Sex-unter-Geschwistern-zulassen.html
Nun sind die Geschwister zwar mittlerweile getrennt, doch möglicherweise wird eine Beziehung wie ihre eines Tages vom Gesetzgeber tatsächlich akzeptiert. Ausgerechnet der Deutsche Ethikrat – das offizielle Beratungsgremium von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat – stellt sich auf die Seite von Geschwister-Liebespaaren.
Im Kern geht es bei dem heiklen Thema Inzest um die Abwägung zwischen sexueller Selbstbestimmung und der Frage des Kindeswohls. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wiesen in ihren Urteilen 2008 beziehungsweise 2012 die Klagen des sächsischen Paares zurück, vor allem auch mit Blick auf die Gefährdung der Kinder in einer solchen Beziehung. Angeführt wurde, dass Kinder von Geschwisterpaaren besonders häufig an genetisch bedingten Erkrankungen leiden – zugleich auch unter Diskriminierung. Ethisch, so meinen Verbotsverfechter, sei das Inkaufnehmen dieser Risiken nicht zu akzeptieren.
Tiefer Eingriff in sexuelle Selbstbestimmung
Der Deutsche Ethikrat kommt nun zu einem anderen Ergebnis: Die Möglichkeit, dass risikobehaftete Kinder entstehen, reiche nicht aus, um einvernehmliche Inzesthandlungen zwischen Geschwistern zu verbieten. "Das strafrechtliche Verbot bedeutet einen tiefen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung", heißt es in einer Stellungnahme, die den Angaben des Rats zufolge durch eine Mehrheitsentscheidung von 14 zu neun Stimmen zustande gekommen ist.
Die herkömmliche nicht-inzestuösen Familienstrukturen werden vom Rat sogar als "symbolische Abstrakta" bezeichnet, zu deren Schutz das "schärfste Instrument staatlicher Eingriffe" – gemeint ist das strafrechtliche Verbot – nicht eingesetzt werden dürfe.
Wenn ich denke es kann nicht schlimmer kommen, werde ich doch immer wieder überrascht.
Ist die Geburtenrate etwa schlimm dass wir nun auf Kinder angewiesen sind die evtl eine Behinderung haben.
Wo ist nun der Sinn der Aufhebung?