Rao schrieb:Was macht ein Arzt in so einem Fall
Was macht ein Arzt in so einem Fall jetzt? Muss (darf) er so etwas Stand jetzt überhaupt melden?
Dieses Argument geht in folgende Richtung:
Blondinen werden häufiger vergewaltigt als Frauen anderer Haarfarbe. Also stelle ich Vaginalverkehr mit Blondinen unter Strafe.
Bitte beachte: Wir reden hier davon, dass es strafbar ist, wenn zwei Erwachsene einvernehmlich Vaginalverkehr haben. Kommt Dir das nicht auch absurd vor, wenn man es so formuliert?
Rao schrieb:An solchen vermeintlichen Kleinigkeiten hängen sich nämlich gern Rechtsanwälte auf
Rechtsanwälte hängen sich nur sehr selten auf. Jedenfalls nicht signifikant häufiger als andere Berufsgruppen.