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Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 13:52
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Sollen wir dann auch die Sichtweise liberalisieren, wenn ein Erwachsener auf kleine Kinder steht?
Inzest geht aber nicht immer mit Pädophilie einher. Mal bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 13:52
@Lilith101
fälle nicht vergleichbar ... siehe hier:
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Da gebe ich dir Recht, ich bin nicht davon ausgegangen, dass Sex zwischen Verwandten mit Missbrauch oder Vergewaltigung gleichgestellt wird.

Ich gehe von gegenseitigem Einverständnis aus.



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Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 13:53
@kleinundgrün

@Lilith101 ist inkonsequent und bringt es nicht auf den Punkt, vermutlich, weil sie Angst hat, für ihre Ansichten zurechtgewiesen zu werden. Oder weil sie nicht weiß, wovon sie redet.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 13:53
Zitat von datrueffeldatrueffel schrieb:Inzest geht aber nicht immer mit Pädophilie einher. Mal bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Doch, denn Pädophile fühlen sich zu kleinen Kindern hingezogen (ebenso wie Verwandte im Inzest-Fall) und auch Pädophile wollen im seltensten Fall Schaden zufügen (nicht vergleichbar mit Kinderschändern)


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Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 13:54
Ok nochmal, eine Vergewaltigung ist eine Sache, zu der man gezwungen wird. Bei Inzest geht man von beidseitigem Einverständnis aus, haben wirs dann jetzt?

@Gim
was hat das mit Inkonsequenz zu tun?


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15.09.2015 um 13:55
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Sollen wir dann auch die Sichtweise liberalisieren, wenn ein Erwachsener auf kleine Kinder steht?
Mit dem Umstand alleine das jemand auf Kinder steht sollte man schon vernünftig umgehen. Denn das tut noch niemandem weh. Beim sexueller Missbrauch stellt sich die Frage nach Nachsicht nicht. Denn hier wird das Kind geschädigt. Das ist bei Inzest ja aber nicht der Fall. Hier wirfst du Sachen zusammen die nicht zusammen gehören.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 13:55
Oooops, hab meine Frage mal selbst beantwortet ^^

§ 173
Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Also wird tatsächlich auch nur der Beischlaf an Sich ziemlich schwer bestraft... heftig.


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15.09.2015 um 13:55
@Lilith101
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Doch, denn Pädophile fühlen sich zu kleinen Kindern hingezogen (ebenso wie Verwandte im Inzest-Fall) und auch Pädophile wollen im seltensten Fall Schaden zufügen (nicht vergleichbar mit Kinderschändern)
Sorry, aber das ist doch Schmarrn.

Inzest findet auch statt, wenn der 18jährige Bruder mit der 23jährigen Schwester korpuliert.

Inzest auf eine Stufe mit Pädophilie zu stellen zeugt lediglich davon, das deine Sichtweise hier stark eingeschränkt ist.


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15.09.2015 um 13:56
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Denn hier wird das Kind geschädigt. Das ist bei Inzest ja aber nicht der Fall. Hier wirfst du Sachen zusammen die nicht zusammen gehören.
Achso, es schadet also einem potenziellen Kind aus einer Inzest-Beziehung nicht, wenn es behindert zur Welt kommt weil sich die Eltern der Sache nicht bewusst waren?


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15.09.2015 um 13:56
@Spukulatius

deine frage hatte ich allerdings auch schon beantwortet ... Beitrag von DoctorWho (Seite 61)


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15.09.2015 um 13:56
@Lilith101

Damit meine ich, dass du um den heißen Brei redest. Für deine Ausführungen fehlt dir, zumendest nach deinen bisherigen Kommentaren, die Basis.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 13:57
@Lilith101

Um was geht es dir eigentlich? Geht es dir um Kinder, die aus Inzest-Beziehungen geboren werden, oder geht es dir um Inzest generell?


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15.09.2015 um 13:57
@datrueffel
Um beides!


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15.09.2015 um 13:59
@DoctorWho

Ja klar, es ging mir nur um das Strafmaß ^^ Ich hätte echt gedacht das nur Kinder zeugen unter Strafe steht, aber nicht der Akt an Sich ... 3 Jahre ist scho heavy.


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15.09.2015 um 13:59
@Lilith101

Dann verstehe ich dich ehrlich gesasgt nicht. Was wäre dann für dich eine homosexuelle Inzestpartnerschaft, die nicht in der Lage ist Kinder zu zeugen? Beide Partner sind über 18.

Wo hast du nun also das Recht zu urteilen, ob die Beziehung okay ist? ;)


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Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 13:59
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Aber ich finde Toleranz muss Grenzen haben
Natürlich. Und zwar dort, wo anderen unbilliger Schaden zugefügt wird. Bei Kindesmissbrauch ist dies gegeben.

Wenn Du Inzest als Schaden z.B. hinsichtlich einer höheren Wahrscheinlichkeit einer Behinderung siehst, dann musst Du konsequenterweise auch allen anderen Menschen, deren Nachkommen ein solches Risiko aufweisen, den (vaginalen) Sex verbieten.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 13:59
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Achso, es schadet also einem potenziellen Kind aus einer Inzest-Beziehung nicht, wenn es behindert zur Welt kommt weil sich die Eltern der Sache nicht bewusst waren?
Es geht nicht um die Verhinderung von krankem Nachwuchs. Wäre das die Motivation müssten viele andere auch bestraft werden. Es geht hier nur um die direkt beteiligten.


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15.09.2015 um 13:59
dann musst Du konsequenterweise auch allen anderen Menschen, deren Nachkommen ein solches Risiko aufweisen, den Sex verbieten.
Genau so!


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15.09.2015 um 14:06
@Lilith101
Zitat von Lilith101Lilith101 schrieb:Nur für dich.
Ich habe nicht behauptet, dass die wahrscheinlichkeit gering ist. Ich habe lediglich geschrieben, dass man nicht vorhersehen kann, ob ein behindertes oder ein gesundes kind zur welt kommt.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

15.09.2015 um 14:07
Für den Vergleich mit Erbgeschädigten oder Behinderten wurde man auf den ersten Seiten noch als Nazi tituliert.

Kürzlich habe ich eine Doku gesehen über "Behinderte" die auf Teufel komm raus ein Kind zeugen wollten im Wissen um die Spätfolgen und der Tenor der Stimmen war "D´aaaww wie toll, was für starke Persönlichkeiten ... usw."
Dagegen werden z.B. Geschwister die miteinander schlafen und dabei eine Kindszeugung billigend in Kauf nehmen als halbpädophile Geisteskranke abgestempelt, da stimmt doch was nicht.


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