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Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 01:15
Das heisst, leiblichen Geschwistern ist es IMMER untersagt, miteinander den Beischlaf zzu vollziehen.

Abs. 3 lässt bewusst "leibliche" außen vor. Denn wenn ein 13 jähriger Adoptiert wird und mit seiner 13 jährigen Adoptivschwester im Schwank der Pubertären Hormone rumprobiert, kann der Gesetzgeber das wohl noch nachvollziehen. Mit 18 ist man aber volljährig und Herr seiner Sinne und Gefühle, so unterstellt es der Gesetzgeber, und unterstellt auch, dass man dann mit seinem Geschwister kein "engeres Verhältnis" mehr möchte.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 01:15
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Der Abs. 3 ist einfach zu unklar formuliert. Da dort nur von "Geschwistern" und nicht von "leiblichen Geschwistern" die Rede ist.
Ich weiß, dass Juristen ein ganz spezielles Völkchen sind :) aber: sollte nicht durch die Formulierung "nach dieser Vorschrift" klargestellt sein, dass es sich um die leiblichen Geschwister und leiblichen Abkömmlinge aus Abs. 1 und 2 handelt? Wo wäre denn andernfalls die Vorschrift zu finden, wie Adoptivgeschwister Ü18 zu bestrafen sind? In §173 jedenfalls nicht, denn Abs. 1 und 2 beziehen sich explizit und ausschließlich auf leibliche Geschwister.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 01:16
Zitat von MultiversumMultiversum schrieb: Über Homosexuelle werde ich nichts sagen. Und als vergleich finde ich sie unpassend.
Wieso findest du sie unpassend und dafür ein Beispiel wo es um Tötung anstatt um Liebe und Sex geht sinnvoller?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 01:20
@Saturius
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Das heisst, leiblichen Geschwistern ist es IMMER untersagt, miteinander den Beischlaf zzu vollziehen.
Aber nur der Vaginale Verkehr ist Strafbar und wird ,mit mickrigen Strafen belegt. von daher macht das Verbot kaum noch Sinn.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

25.09.2014 um 01:24
@Solifuga
Ja, Justisten sind nen Volk für sich :D
Man versteht sich teils selbst nicht, bzw. was die anderen Juristen sagen wollen :)

Und auf deine Frage: Nein.
Adoptivgeschwister bzw. Adoptivabkömmlinge haben den rechtlichen Status von leiblichen Geschwistern und Abkömmlingen nach dem BGB.
Nach der Adoption erhalten sie sämtliche Rechten und Pflichten wie leibliche gem. § 1754 BGB.

Damit gelten alle Gesetze wie auch für leibliche Kinder. Erbrechtliche auch strafrechtliche


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25.09.2014 um 01:25
@Flatterwesen
Natürlich nur der vaginale Verkehr. Denn der Sinn dieses Gesetzes ist ja primär, genetische Fehlbildungen zu vermeiden.


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25.09.2014 um 01:30
@Flatterwesen
Wobei ich mickrige Strafen mal so dahingestellt lasse...
Strafen über 690 Euro werden ins Führungszeugnis eingetragen. Auch Strafe, die min. die 2. ist außerhalb des Verjährungszeitraums.

Und, wie im EP geschildert hatte der Mann schon 3 Jahre Haft dafür verbüsst, dass er eine Frau liebt und seine Kinder liebt und für sie da ist, wie ein richtiger Vater sein soll.

Und das finde ich nicht richtig.

Im Verlauf des Threads kam das Wort Eugenik vor. Und das ist es irgendwo auch. Genetisch vorbelasteten wird es nicht verboten. Aber Geschwistern, die nicht mal wussten, dass sie Geschwister sind?


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25.09.2014 um 01:38
@Multiversum
im übrigen wird Inzest in einigen unserer Nachbarländern auch nicht bestraft. Hört man da etwas von ausufernden Vater Tochter Beziehungen? Für die meissten Menschen ist und bleibt es eh ein tabu, ob nun mit oder ohne Gesetz. Und da unser Gesetz eh nur den vaginalverkehr unter Strafe stellt muss man sich wirklich mal fragen, wo da dann der Sinn eines solchen Gesetzes liegt?


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25.09.2014 um 01:48
@Saturius
Teilweise, den der orale, Anale und anderweitige Verkehr ist verboten, aber straffrei. Aber trotzdem macht auch die Straffälligkeit des vaghinalen Verkehrs auch kaum Sinn. Es ist so das wie du sagtest meistens nur Geldstrafen verhängt meist eher um hunderter Bereich. Das führt dazu das die meisten Anzeigen wegen Inzest fallen gelassen werden wenn die Sache nicht glasklar nachgewiesen wird. Darum geht es nicht um Sex zwischen den Geschwistern, den wie gesagt nicht vaginaler Sex ist wie gesagt verboten zieht aqber keine Konsequenzen nach sich zieht, ebenso vaginaler Verkehr zwischen u 18. Damit es vor dem Gesetz zu einen Urteil mit Strafe kommt muss zweifelsfrei nachgewiesen werden das die Angeklagten Vaginalen Geschlechtsverkehr und das ist extrem schwierig und bei der geringen Strafe verfolgt man wohl nur Fälle die glasklar sind. Alles andere wäre wegen ein paar Hundert Euro Geldstrafe der Aufwand nicht wert. Die Leute die Tatsächlich wegen einvernehmlichen Inzest verurteilt und bestraft werden in Deutschland kann man wohl an der Hand abzählen und meistens sind es wohl Fälle wo hinterher tatsächlich ein Kind daraus entstanden ist. Der Kosten-nutzen Faktor ist einfach nicht gegeben...

PS: Bei nicht unvernehmlichen Inzest braucht man das Verbot auch nicht. Den die gibt es ja die Strafbarkeit von Vergewaltigung, sexuellen Missbrauch etc.


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25.09.2014 um 01:49
@Saturius
Zitat von SaturiusSaturius schrieb: Denn der Sinn dieses Gesetzes ist ja primär, genetische Fehlbildungen zu vermeiden.
Ist das wirklich so? Ich wäre mir da nicht so sicher, denn es ist ja nicht Ziel des Staates potentiell erbkranken Nachwuchs zu verhindern. Zumindest seit 1949 nicht mehr.


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25.09.2014 um 02:01
@Flatterwesen
Öhm, ich glaube, du verstehst den Paragraphen, wie viele andere viele Gesetze nicht wirklich verstehen, nicht so ganz.
Das soll jetzt nicht überheblich gemeint sein oder dich als dumm darstellen. So ist nunmal die juristische Sprache. Kompliziert, oder wie ich es nenne: beschissen unklar.

Abs. 3 umfasst alle Abkömmlinge und Geschwister. Ob leiblich oder nicht. Also auch adoptierte, was der Gesetzgeber wohl bewusst so gemacht hat.
Dort heisst es:
"[...] werden nicht bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht 18 Jahre alt waren."
Heisst also, wenn Thomas (15) und Stefanie (14) (Thomas wurde adoptiert), sich beiwohnen (ja so heisst es im justistenkauderwelsch :D ), werden sie NICHT bestraft.
Der Gesetzgeber geht da wohl von aus, dass pubertäre adoptierte nicht unbedingt Herr ihrer Sinne und Hormone sind und bisschen probieren dürfen.

Wobei Abs. 3 aber auch leibliche Geschwister ausschließt. nicht nur die Strafunmündigen unter 14, sondern auch die zwischen 14 und 18.
Da wohl auch da der GEsetzgeber davon ausgeht, dass auch leibliche Geschwister den Hormonen erliegen könnten und deshalb das nicht bestraft werden sollte.
Durch Abs. 3 gilt demnach auch der vaginale Beischlaf als straffrei, wenn beide Protagonisten unter 18 sind. Egal ob leiblich oder adoptiv.


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25.09.2014 um 02:02
@McMurdo
Doch, das ist das Ziel des Staates. Nicht zum Zwecke der Eugenik primär, sondern vielmehr behinderte Kinder zu vermeiden, die "wissentlich" oder "wohlwollend" gezeugt werden würden. Er möchte durch dieses Gesetz aufgrund der erhöhten Gefahr der Fehlbildungen bei GEburten vorbeugen, da Inzest einen starken Indikator für Fehlbildungen bietet.


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25.09.2014 um 02:06
Hat denn ein "Ethikrat" keine anderen Fragen zu diskutieren? Hauptsache "Sexuelle Selbstbestimmung". Hauptaugenmerk auf "sexuell", dicht gefolgt von "selbst". Also: EGO und F.....! Bedauernswerter Weise aktuell wohl die wichtigsten Kriterien in unserer Gesellschaft!
Klar ist es vernünftig, das bemitleidenswerte Halbgeschwister- Paar das sich erst im Erwachsenenalter kennenlernt und sich dann, unwissend über die eigene Herkunft unsterblich ineinander verliebt, nicht zu kriminalisieren.
Aber sowas sind doch absolute Ausnahmefälle!
Die Regel wird sein, dass es zwischen Individuen, IQ knapp über Körperwärme unter dem Deckmantel der Toleranz "heiß" hergehen wird. Was dabei dann rauskommt, dürfte klar sein. Haben wir alle in der Schule gelernt...
Mann, wenn freilebende Karnickel sowas tun ist es das eine. Aber alles andere ist KRANK...!


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25.09.2014 um 02:10
@Snikkel
Defnier bitte mal "krank" in Bezug auf Sex :) Da bin ich echt neugierig :D
Ich finde auch viele tolerierte sexuellen Dinge "krank". Und bis vor ein paar Jahrzehnten waren sie es auch. Es fand aber ein Wandel statt, wodurch sie "gesellschaftsfähig" im weitesten Sinne wurden.


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25.09.2014 um 02:14
@Snikkel
Das Gesetz zum Verbot von Inzest ist eh total aufgeweicht, und die Fälle wo wirklich jemand wegen Inzest verurteilt wurde kann man an der Hand abzählen, die Strafen die man erteilt sind gering und die Frage ist ob die Kosten den Aufwand noch rechtfertigen.


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25.09.2014 um 02:15
@Snikkel
Zitat von SnikkelSnikkel schrieb:Die Regel wird sein, dass es zwischen Individuen, IQ knapp über Körperwärme unter dem Deckmantel der Toleranz "heiß" hergehen wird. Was dabei dann rauskommt, dürfte klar sein. Haben wir alle in der Schule gelernt...
Mann, wenn freilebende Karnickel sowas tun ist es das eine. Aber alles andere ist KRANK...!
Glückwunsch, du hast es tatsächlich geschafft, dass dieser Thread nochmal einen neuen Tiefpunkt erreicht...


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25.09.2014 um 02:18
@raitoningu
Irgendjemand muss das Niveau gewohnter Höhe halten :D


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25.09.2014 um 02:19
@Saturius
Du, da bin ich ganz offen nach allen Seiten😃,
also jetzt nicht ganz nach allen... Solange niemand zu etwas gezwungen oder genötigt wird, es beiden (oder mehreren) Spaß macht,
es allen beteiligten "gut" tut, soll jede und jeder tun was gefällt. Alles kann, nichts muss. 😃
Aber Brüderchen und Schwesterchen....nee du, da komme ich nicht drauf klar. Und das darüber ein Ethik- Rat entscheiden soll....


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25.09.2014 um 02:20
@Snikkel
Du kannst es ja scheisse finden, die Frage ist es ob es Sinn macht das es Strafrechtlich noch relevant ist?


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25.09.2014 um 02:21
@Saturius
Ja, war mir schon unheimlich, wie wertschätzend es hier auf den letzten Seiten zuging. Irgendwas fehlte...
Jetzt ist mir auch klar geworden was - die bei solchen Themen übliche Menschenverachtung.


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