Aufhebung des Inzest-Verbots
25.09.2014 um 01:15Das heisst, leiblichen Geschwistern ist es IMMER untersagt, miteinander den Beischlaf zzu vollziehen.
Abs. 3 lässt bewusst "leibliche" außen vor. Denn wenn ein 13 jähriger Adoptiert wird und mit seiner 13 jährigen Adoptivschwester im Schwank der Pubertären Hormone rumprobiert, kann der Gesetzgeber das wohl noch nachvollziehen. Mit 18 ist man aber volljährig und Herr seiner Sinne und Gefühle, so unterstellt es der Gesetzgeber, und unterstellt auch, dass man dann mit seinem Geschwister kein "engeres Verhältnis" mehr möchte.
Abs. 3 lässt bewusst "leibliche" außen vor. Denn wenn ein 13 jähriger Adoptiert wird und mit seiner 13 jährigen Adoptivschwester im Schwank der Pubertären Hormone rumprobiert, kann der Gesetzgeber das wohl noch nachvollziehen. Mit 18 ist man aber volljährig und Herr seiner Sinne und Gefühle, so unterstellt es der Gesetzgeber, und unterstellt auch, dass man dann mit seinem Geschwister kein "engeres Verhältnis" mehr möchte.