Aufhebung des Inzest-Verbots
25.09.2014 um 16:27@moric
Früher vor 50 oder 100 Jahren wart Inzest vor allem auf dem Land unter den Kleinbauern weit verbreitet. Die kleinbauern hatten versucht durch Inzest und Inzucht versucht das das Erbe und Land im Familienbesitz zu halten, da hat der Vater oft mal bei seiner Tochter selber seine Enkelkinder gezeuigt. da waren oft ganze Familien auf dem Land trotz verbot durch innzucht schon gezeichnet. Das änderte sich erst ab den 60ern mit den Niedergang und dem Verschwinden des Kleinbauerntum. Aus dieser Zeit stammt das Gesetz, heute ist es sinnlos, da es dieser Ausartetete Inzest mit gezielter Innzucht(man wollte ja dadurch das Erbe sichern) nicht mehr gibt und auch bei der aufhebung des Verbots nicht mehr geben. Diese Form des Inzest war sozio-ökonomischer Hintergrunds.
Geblieben sind nur die echte Geschwisterliebem aus denen aber selten Kinder hervor gehen. Wo das eher die absolurte Ausnahme ist. Und letztendlich(und das habe ich gefühlt schon 100 mal in den Strang gesagt) ist der Inzest ohne das Kinder dabei entstehen vor Gericht kaum nachweissbar oder beweiss mal zweifelsfrei das Vaginaler Verkehr zwischen Schwester und Bruder stattgefunden hat, Nicht vaginale Verkehr ist da egal, da das eh straffrei ist. Ansonsten wurden bisher nur Inzestfälle bearbeitet wo auch durch das Kind der vaginale Geschlechtsverkehr nachweissbar ist. Anzeigen bei Fällen wo kein Kind werden zu 100% fallen gelassen, da die Chance auf Verurteilung nahezu bei 0 liegt.
Weswegen es sinnvoll ist das Inzeastverbot aufzuheben, mit der Auflage das Inzestpaare dafür zu sorgen haben das keine Kindervaus drer Verbindung entstehen....
Inzest der Geschlechtsverkehr kann man es für Unmoralisch halten, aber letztendlich ist es nicht Sache des Staates den Anstand und über Moral zu entscheiden...
Früher vor 50 oder 100 Jahren wart Inzest vor allem auf dem Land unter den Kleinbauern weit verbreitet. Die kleinbauern hatten versucht durch Inzest und Inzucht versucht das das Erbe und Land im Familienbesitz zu halten, da hat der Vater oft mal bei seiner Tochter selber seine Enkelkinder gezeuigt. da waren oft ganze Familien auf dem Land trotz verbot durch innzucht schon gezeichnet. Das änderte sich erst ab den 60ern mit den Niedergang und dem Verschwinden des Kleinbauerntum. Aus dieser Zeit stammt das Gesetz, heute ist es sinnlos, da es dieser Ausartetete Inzest mit gezielter Innzucht(man wollte ja dadurch das Erbe sichern) nicht mehr gibt und auch bei der aufhebung des Verbots nicht mehr geben. Diese Form des Inzest war sozio-ökonomischer Hintergrunds.
Geblieben sind nur die echte Geschwisterliebem aus denen aber selten Kinder hervor gehen. Wo das eher die absolurte Ausnahme ist. Und letztendlich(und das habe ich gefühlt schon 100 mal in den Strang gesagt) ist der Inzest ohne das Kinder dabei entstehen vor Gericht kaum nachweissbar oder beweiss mal zweifelsfrei das Vaginaler Verkehr zwischen Schwester und Bruder stattgefunden hat, Nicht vaginale Verkehr ist da egal, da das eh straffrei ist. Ansonsten wurden bisher nur Inzestfälle bearbeitet wo auch durch das Kind der vaginale Geschlechtsverkehr nachweissbar ist. Anzeigen bei Fällen wo kein Kind werden zu 100% fallen gelassen, da die Chance auf Verurteilung nahezu bei 0 liegt.
Weswegen es sinnvoll ist das Inzeastverbot aufzuheben, mit der Auflage das Inzestpaare dafür zu sorgen haben das keine Kindervaus drer Verbindung entstehen....
Inzest der Geschlechtsverkehr kann man es für Unmoralisch halten, aber letztendlich ist es nicht Sache des Staates den Anstand und über Moral zu entscheiden...