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Aufhebung des Inzest-Verbots

1.448 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Moral, Inzest ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:49
Deutsche Ethikrat hat sich in einer Stellungnahme dennoch vorgewagt und eine Aufhebung des Inzestverbots für erwachsene Geschwister gefordert, die schon lange nicht mehr in einem Familienverbund zusammenleben – wenn es sich um einen einvernehmlichen Beischlaf handelt. Das soll nach dem Mehrheitsvotum des Ethikrats auch dann gelten, wenn einer der Partner über 14 und unter 18 Jahre alt ist und die Geschwister nicht oder länger nicht mehr in einem Familienverbund zusammenleben
Na ja, der Ethikrat schränkt es ja ein^^ - wenn sie nicht zusammenleben - so so!

Während die Technik immer weiter voranschreitet, entwickeln sich die Menschen immer weiter zurück.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:50
Zitat von InterestedInterested schrieb:Was meinst Du, hält das momentane Gesetz diese mündigen Bürger davon ab?
Ich kenne die Statistiken nicht, falls es überhaupt aussagekräftige gibt. Vermutlich wird das Gesetz sie weniger abhalten als das soziale Umfeld.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Es ist okay, was der Papi da macht oder die Mami macht oder dein Bruder macht - und der unfreiwillige Part sich vielleicht auch nicht traut, sich dagegen zu wehren?
Glaubst du ernsthaft, dass das vom einem Verbot abhängt? Solche Dinge passieren leider grundsätzlich dort, wo die Öffentlichkeit nicht zu schauen kann. Da spielt das Gesetz überhaupt keine Rolle und wird sicherlich nicht plötzlich -wenn es entfällt- zum Blankoscheck für solche Personen, um ihre Kinder etc. effektiver zu unterdrücken.
Zitat von InterestedInterested schrieb:Wieso ist es Euch eigentlich so ein Bedürfnis, dass das Inzest Verbot aufgehoben wird?
Moment. Ich bin kein Inzest-Aktivist oder ähnliches. Ich habe mich vorher gar nicht damit befasst. Ich habe lediglich das Gesetz gelesen und festgestellt, dass diese Paragraf unsinnig ist.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Das Problem sehe ich ja eben darin, dass es schwieriger wird, eine tatsächliche Unfreiwilligkeit festzustellen.
Warum? Packt der/die Unterdrückte schneller aus, weil Inzest verboten ist? Das verstehe ich nicht.
Zitat von KältezeitKältezeit schrieb:Ich sehe schon die ersten Väter, die ihren Kindern von Kindesbeinen an eintriggern, dass Inzest was ganz Normales ist.
Sehe ich nicht so. Das gibt es mit oder ohne Gesetz.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:50
Für erwachsene Geschwister wohlgemerkt, nicht für Eltern Kind.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:53
@Kältezeit
Das Gesetz wird doch an der Neigung der Väter nichts ändern. Und ein Vater, der sich denkt, "yuhu jetzt brauche ich meine Tochter nur noch 16 Jahre triggern", um dann ungestraft mit ihr Sex zu haben, wird wohl einfach vorher seinem Trieb nachgehen.


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26.09.2014 um 16:54
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Glaubst du ernsthaft, dass das vom einem Verbot abhängt? Solche Dinge passieren leider grundsätzlich dort, wo die Öffentlichkeit nicht zu schauen kann.
Nein, ich glaube nicht, dass es von einem Verbot abhängt - aber ich glaube, dass ein Gesetz, welches es gutheißt, eher dazu führt, dass Menschen, die das nur in ihrer Phantasie durchspielten, sich nun auch trauen. Und was die Öffentlichkeit darüber denkt, hält sie nicht ab - denn sie haben dann ja das Gesetz auf ihrer Seite.


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26.09.2014 um 16:54
Zitat von babykecksbabykecks schrieb:Für erwachsene Geschwister wohlgemerkt, nicht für Eltern Kind.
Geht aber der grünen Jugend nicht weit genug ...
http://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2013-08/martenstein-inzest-wahlkampf
Und sie werden siegen - garantiert ....


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:56
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Ich kenne die Statistiken nicht, falls es überhaupt aussagekräftige gibt. Vermutlich wird das Gesetz sie weniger abhalten als das soziale Umfeld.
Genau.
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Moment. Ich bin kein Inzest-Aktivist oder ähnliches. Ich habe mich vorher gar nicht damit befasst. Ich habe lediglich das Gesetz gelesen und festgestellt, dass diese Paragraf unsinnig ist.
Vor allem muss man sich vor Augen halten, was der Gestzgeber unter Strafe stellt:
Nur den Vaginalverkehr.
Jede andere Form des GV ist vom Gesetzgeber nicht sanktioniert. Der Papa darf seine Tochter völlig legitim auf Analverkehr triggern aber nicht auf Vaginalverkehr. @Kältezeit
Zitat von InterestedInterested schrieb:Nein, ich glaube nicht, dass es von einem Verbot abhängt - aber ich glaube, dass ein Gesetz, welches es gutheißt, eher dazu führt, dass Menschen, die das nur in ihrer Phantasie durchspielten, sich nun auch trauen. Und was die Öffentlichkeit darüber denkt, hält sie nicht ab - denn sie haben dann ja das Gesetz auf ihrer Seite.
auch hier gilt: Es ist nur der Vaginalverkehr. Vater und Sohn dürfen. Mutter und Tochter auch. Nur Vater und Tochter müssen die "falsche" Form vermeiden.

Ist so ein Gesetz wirklich unbedingt aufrecht zu erhalten?
@drehrumbum
@Interested
@babykecks


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 16:56
Zitat von drehrumbumdrehrumbum schrieb:Geht aber der grünen Jugend nicht weit genug ...
Wer wird wohl den Ethikrat monatelang belagert haben - die machen das nicht von sich aus ...


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26.09.2014 um 16:57
Die grünen tja was soll ich sagen die Südtiroler Grünen haben sich für die faschistischen Denkmäler in der Region ausgesprochen. Das sagt alles, es sind hirnverbrannte Idioten nicht mehr. Kein Gradmesser für Themen ganz im Gegenteil wenn die Muh sagen sollte man ihaa umsetzen das ist garantiert richtig.


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26.09.2014 um 16:58
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Vor allem muss man sich vor Augen halten, was der Gestzgeber unter Strafe stellt:
Nur den Vaginalverkehr.
Jep, da bin ich bei Dir - man müsste es sogar erweitern^^
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:auch hier gilt: Es ist nur der Vaginalverkehr. Vater und Sohn dürfen. Mutter und Tochter auch. Nur Vater und Tochter müssen die "falsche" Form vermeiden.
Meine Argumentation, richtet sich gegen jede Form von Inzest und jeder Variante von Beischlaf innerhalb der Familie.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ist so ein Gesetz wirklich unbedingt aufrecht zu erhalten?
Nein! Es müsste dringend verschärft und alle Formen mit aufgenommen werden.


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26.09.2014 um 17:00
Zitat von InterestedInterested schrieb:aber ich glaube, dass ein Gesetz, welches es gutheißt, eher dazu führt, dass Menschen, die das nur in ihrer Phantasie durchspielten, sich nun auch trauen.
Sich was trauen? Straftaten zu begehen? Das wird weiterhin sanktioniert. Es geht doch wirklich nur um solche Fälle, bei denen beide (oder von mir aus mehrere) Personen es auch wollen. Du, ich kann es mir auch absolut nicht vorstellen und es ruft auch einen gewissen Ekel hervor, aber letztlich ist das doch nicht mein Bier und auch nicht das des Gesetzgebers. Zwar ist die Relevanz weitaus geringer, aber ich erkenne durchaus Parallelen zum Homosexuellen-Paragrafen, der vor nicht allzu langer Zeit noch existierte.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 17:01
@Interested
Nehmen wir als etwas einfacheres Beispiel mal Bruder und Schwester. Beide sind 25 Jahre alt. Beide wollen einvernehmlichen Sex.
Wo liegt die Gefahr?

Wenn es das Risiko der Behinderung des Nachwuchses ist, dann ändere das Beispiel in zwei Brüder um.


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26.09.2014 um 17:04
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb: Der Papa darf seine Tochter völlig legitim auf Analverkehr triggern
Merkwürdig. Dabei würde ich Analverkehr sogar noch für 'ne Nummer "härter" halten - mindestens aber auf der gleichen Stufe sehen.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 17:04
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:dann ändere das Beispiel in zwei Brüder um.
Denen demnächst die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht mehr verweigert werden darf. Es wird kommen - isso!


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26.09.2014 um 17:05
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Es geht doch wirklich nur um solche Fälle, bei denen beide (oder von mir aus mehrere) Personen es auch wollen.
Aufgrund der fam. Konstellation, Vertrauen und Bindung und der Annahme, dass es in Ordnung ist, weil das Gesetz es erlaubt - würde ein Missbrauch des Vertrauens nicht weiter untersucht werden. Wer will das Wollen genau untersuchen, wenn sich ein(e) 18jährige(r) nicht traut, dagegen anzugehen? Anderweitig eingeschüchtert wurde?

Wäre es nicht so traurig, könnte man lachen. Ein 'Klaps' und die Kinder können ihre Eltern anzeigen - ein wenig Sex und der Gesetzgeber nickt es ab.


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26.09.2014 um 17:06
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Merkwürdig. Dabei würde ich Analverkehr sogar noch für 'ne Nummer "härter" halten - mindestens aber auf der gleichen Stufe sehen.
Dem Gesetzgeber geht es nur um das Risiko für den Nachwuchs, nicht darum, erwachsenen Menschen vorzuschreiben, mit wem sie einvernehmlichen Sex haben dürfen.


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 17:06
Zitat von drehrumbumdrehrumbum schrieb:Denen demnächst die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht mehr verweigert werden darf. Es wird kommen - isso!
Dann weiß ich wenigstens, woher der Wind weht ...


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26.09.2014 um 17:07
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Wenn es das Risiko der Behinderung des Nachwuchses ist, dann ändere das Beispiel in zwei Brüder um.
Der Nachwuchs ist nicht meine Argumentation. Es geht um die Partnerwahl innerhalb der engsten Familie. Ist ja nicht so, dass nicht genügend Leute da draußen rumlaufen und man nicht einen anderweitigen Sexualpartner finden könnte.


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26.09.2014 um 17:09
Zitat von InterestedInterested schrieb:Der Nachwuchs ist nicht meine Argumentation. Es geht um die Partnerwahl innerhalb der engsten Familie. Ist ja nicht so, dass nicht genügend Leute da draußen rumlaufen und man nicht einen anderweitigen Sexualpartner finden könnte.
Dann ignoriere die genannte Alternative und äußere dich zur Originalfrage. Welchen Schaden verursachen zwei 25jährige Menschen, die einvernehmlichen Sex praktizieren und Geschwister sind?


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Aufhebung des Inzest-Verbots

26.09.2014 um 17:12
Zitat von InterestedInterested schrieb:würde ein Missbrauch des Vertrauens nicht weiter untersucht werden.
Das ist eine waghalsige Behauptung deinerseits. Vor allem ist das Problem dann ganz woanders gelagert. Hier geht es nämlich schlicht und ergreifend um ein Verhalten, dass allgemein ein Problem darstellt, aber nichts mit dem Gesetz zu tun hat. Die Fälle, die konstruiert werden, existieren mit oder ohne Gesetz, leider.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Dem Gesetzgeber geht es nur um das Risiko für den Nachwuchs, nicht darum, erwachsenen Menschen vorzuschreiben, mit wem sie einvernehmlichen Sex haben dürfen.
Obwohl sie das ja genau damit tun - nämlich das Verbieten von Sex (im klassischen Sinne).


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