@Tussinelda du hast das Wesentliche wahrscheinlich schon gesagt (andere auch), aber man sollte vielleicht noch diese Aussage ergänzen:
dasewige schrieb:auf jeden fall eine stellung, die für den betrieb sehr wichtig ist, eine stellung wenn die nicht besetzt ist,der betrieb nicht tätig werden kann.
Da beißt die Maus sich in den Schwanz?
Entweder wird die Fa. niemandem mehr zahlen können, weil der Betrieb nicht aufrecht erhalten werden kann, wenn der Führungskraft gekündigt wird.
Oder der Betrieb wird vorübergehend zwei Führungskraftgehälter zahlen müsssen...
Es bleibt alles in allem unstimmig.
Der TE sollte vielleicht das Problem etwas genauer schildern, finde ich.
(Gibt es eine Kontopfändung? Läuft der leitende Angestellte schon verwahrlost herum?)