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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

44 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitsrecht, Arbeitszeitgesetz, Wochenarbeitszeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 10:23
moin moin lüts,

stellen wir uns folgenden sachverhalt vor!

man schließt folgene details in einem arbeitsvertrages ab.

es soll eine 5 tage woche sein mit insgesamt 40 arbeitsstunden.

jetzt ist man ein jahr in dem betrieb und man möchte mehr freizeit haben und aus diesem grund entschließt man sich die arbeitszeit zu verkürzen auf 30 std bei einer 5 tage woche.

der AG stimmt der vertragsänderung zu und es wird dementsprechen schriftlich festgelegt.

nun passiert folgendes, man arbeitet im enteffekt trotz vertragsänderungen 40std und mehr in der woche.

das man ausnahmsweise mal mehr std arbeiten muß ist schon klar. ausnahmsweise ist eine geringe anzahl von wochen wo dieses passiert aber kein dauerzustand.

so jetzt die frage an euch, wie setzt ihr euer recht durch nur 30 std in der woche zu arbeiten!


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 10:30
Ich nehme mal an, du redest von dir.
Wieso arbeitest du denn weiterhin 40 Std/Woche, wenn du den Vertrag ändern gelassen hast?


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 10:33
Mein Chef und ich hatten damals vier Tage/Woche x 8 Std. vereinbart. Von vornherein war klargestellt, Freitags hab ich frei. Das hat funktioniert.
Lass ihn doch nochmal ändern auf Vier-Tage-Woche, wenn pünktlich Feierabend machen bei fünf Tagen nicht klappt.


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 10:39
@Ciela
nein ich spreche nicht von mir, es ist eine reinfiktive darstellung.

ich habe gehofft das es aus dem text des ep hervorgeht!


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 10:41
@dasewige
Achso, dann tut es mir Leid. Hier posten nur öfter Leute so etwas wie "Nehmen wir mal an ..." und im Endeffekt meinen sie sich selbst.


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 11:24
@dasewige
guck mal hier, es kann nicht sein, dass ununterbrochen mehr gearbeitet wird, weder darf der AG dies verlangen, noch muss man es machen
http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html#tocitem3


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 11:35
@Tussinelda

der link ist gut und mir ist es klar aber aus meiner berufserfahrung, weiss ich das viele AN sich solche dinge ohne öffentliches murren gefallen lassen, sie murren nur hinter vorgehaltenner hand.

leg dich mal mit so einen AG an der es gewohnt ist, das seine AN solche sache gefallen lassen dann kommt seine gottesgleichheit heraus.


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 11:37
@dasewige
ich weiss, erlebe ich ja ständig....da mische ich mich dann ein, bzw. das Gremium, dann bleibt der AN aussen vor, muss sich nicht mit dem AG auseinandersetzen


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01.07.2013 um 11:44
@Tussinelda
mit gremium meinst du wohl betriebsrat. wird das so in österreich so genannt?


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01.07.2013 um 11:47
@dasewige
weiss ich nicht.....


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 11:48
@Tussinelda
was meinst du dann mit gremium?


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 11:59
@dasewige
ich meine Betriebsrat....weiss ich nicht war auf "in Österreich" bezogen, sorry....


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01.07.2013 um 15:39
@dasewige
Eigentlich müßtest du Überstunden bezahlt kriegen, und das bedeuted Kohle.
Wo ist das Problem?


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 15:55
ich verstehe auch nicht wo das problem ist - wenn man einen 30 std. vertrag hat dann kann man sich darauf berufen nicht mehr als diese 30 std. zu arbeiten.

wenn der chef nach überstunden fragen sollte, dann kann man immer noch nein sagen ohne konsequenzen befürchten zu müssen.

überstunden sind keine pflicht es sei den im vertrag ist ein mindestpensum an überstunden festgelegt die man leisten müsste wenn der chef es verlangt. steht nichts davon drinnen ist man nicht dazu verpflichtet überstunden zu leisten.


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 16:00
@dasewige
Eigentlich kenne ich keinen Arbeitgeber, der einen voher unterschriebenen Vertrag so einfach ändern kann oder will, auch nicht zugunsten des Arbeitnehmers, der einfach mal so nur noch weniger arbeiten will.
Im Schichtbetrieb in der Industrie stelle ich mir das unmöglich vor, selbst im Gewerbe ist eine Umstellung wohl von Seiten des Arbeitsgebers eher problematisch und wird wohl eine Kündigung zugunsten einer Arbeitskraft zur Folge haben, die bereit ist, die volle Leistung zu erbringen.

Eine Verkürzung der Arbeitszeit kann meiner Meinung nach nur in vollstem Einverständnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Angabe von gewichtigen Gründen zu Stande kommen und muß zudem noch finanziell tragbar sein.

Also insgesamt hat man als Arbeiter wohl kaum eine Chance.


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 16:10
@Ciela
Zitat von CielaCiela schrieb: Achso, dann tut es mir Leid. Hier posten nur öfter Leute so etwas wie "Nehmen wir mal an ..." und im Endeffekt meinen sie sich selbst.
Genauso habe is es aufgefaßt und ich denke, man bekommt nichts geschenkt, also packt an Leute, anstatt zu mosern.


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 19:18
Bei einer solchen Vereinbarung muss die Arbeitsmenge natürlich doch auch entsprechend angepasst werden, demnach sollte das Pensum in den vereinbarten 30 Stunden zu schaffen sein.
Und dementsprechend hat man auch Anfangs- und/oder Arbeitsbeginn angepasst.
Lt. EP sind alle Dinge vertraglich / schriftlich festgehalten, also geht oder kommt man zu den vertraglich vereinbarten Zeiten. Alles darüber hinaus (also Überstunden) werden entweder aufgeschrieben und dann auch entsprechend per Freizeitausgleich abgegolten oder eben ausbezahlt.

Sollte also kein Problem darstellen. Der Arbeitgeber dürfte auch nicht rumzicken, da ihm diese Vertragsmodalitäten ja bekannt sind.


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 19:21
Seh ich auch so wie @CurtisNewton


Wenn das Vertraglich ausgemacht ist, einfach die Zeit arbeiten für die du Unterschrieben hast und gut ists. Wenn du die Arbeit nicht im angegebenen Zeitraum schaffst. Muss sich dein Boss was anderes einfallen lassen.


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 19:37
Zitat von dasewigedasewige schrieb:so jetzt die frage an euch, wie setzt ihr euer recht durch nur 30 std in der woche zu arbeiten!
Wenn die direkte Art nicht gut ankommt, dann erfinde ich einen täglichen Termin, der genau so fällt, dass ich jeden tag um 2 Uhr zb heim muss.


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Die Arbeitswelt und ihre Tücken

01.07.2013 um 21:15
@RubberDuck
es gibt das hier
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 8 Verringerung der Arbeitszeit

(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.
(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt. Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.
(6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat.
(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/


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