Arbeitsplatzverlust durch Wohnungslosigkeit
21.04.2014 um 13:35Vielleicht weil er sich eine neue Wohnung suchen wollte und die alte gekündigt hat, aber zu viel zu tun hatte, als dass er irgendwelche Wohnungen besichtigen könnte?
dasewige schrieb:Bitte daran denken es geht um eine Führungskraft und nicht um einen normalen Arbeitnehmer.Wenn die Führungskraft kein Arbeitnehmer ist, gelten auch die Arbeitsgesetze wie das KSchG nicht oder eingeschränkt. Welche Stellung hat denn die Führungskraft inne? Geschäftsführer?
Crusi schrieb:Vor allem bekommt eine Führungskraft i.d.R. ein ziemlich hohes Gehalt und dadurch kann man auch als Obdachloser gepflegt genug im Unternehmen erscheinen.Die wohnen in solch Fällen eh im Hotel oder kriegen direkt von der Firma ne Wohnung gestellt.
dasewige schrieb:auf jeden fall eine stellung, die für den betrieb sehr wichtig ist, eine stellung wenn die nicht besetzt ist,der betrieb nicht tätig werden kann.Damit kann ich nichts anfangen. Es wäre ein bedeutender Unterschied, ob es sich um einen GmbH-Geschäftsführer handelt oder um bspw. den Chef der Marketing-Abteilung. Davon hängt die Rechtsstellung ab und dementsprechend auch die Bewertung.
FrauLehrerin schrieb:Außerdem selbst WENN man dann wohnungslos wär, temporär, wieso sollte es den Ruf des Unternehmens schädigen?hmmm... also ich könnte mir vorstellen, wenn es der Kundenstamm (Patienten) des pflegedienstes mitbekommt, dass die leitende PDL plötzlich obdachlos ist, bzw. keine Wohnung mehr hat aufgrund von irgendwelcher vorkommnise im betrieb, dadurch evtl. gerüchte entstehen und das ansehen des betriebes leidet?
dasewige schrieb:Im Grunde hat der Arbeitgeber ja die Wohnungslosigkeit verursacht, durch nicht Zahlung des Gehaltes, aber wiederum ist die Wohnungslosigkeit einer Führungskraft ein schlechtes Renomee für den Betrieb und kann zur geschäfttseinbrüche führen, was man als geschäftsschädigend auslegen kann.warum Zahlt der AG nicht mehr?
dasewige schrieb: eine stellung, die für den betrieb sehr wichtig ist, eine stellung wenn die nicht besetzt ist,der betrieb nicht tätig werden kann.in dem Fall wird die Fa. sicherlich darauf achten, dass die betreffende Person ihr Gehalt pünktlich bekommt, sollte man meinen...
Tussinelda schrieb:.woher sollen Kunden denn erfahren, dass die Führungskraft keinen Wohnsitz mehr hat?in einem kleinen Kaff könnte so etwas schon passieren...
Tussinelda schrieb:und in einem kleinen Kaff hat man dann, als Führungskraft, nicht die Möglichkeit, sich eine neue zu suchenso ist es, und auch in einem größeren Kaff sollte es möglich sein. Allerdings muss man üblicherweise einen Einkommensnachweis vorlegen, wenn man eine Wohnung anmieten will. Bei Untermiete könnte es einfacher sein, im Hotel auch.